Familien-Adventskalender

 Geschichten statt Schokolade

Im Online-Adventskalender der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche gibt es hinter jedem Türchen die Geschichte einer geflüchteten Familie. Ab dem 1. Dezember können Sie unter www.familien-adventskalender.de 24 Zeugnisse von Geflüchteten, der Sehnsucht nach ihren Familien und den Hindernissen, die dem Zusammenleben entgegenstehen, lesen. Alle Erzähler*innen leben hier im Norden als unsere Nachbarinnen und Nachbarn.

Wir freuen uns, wenn Sie mitlesen und den Adventskalender weit verbreiten – online (per Mail, auf Ihrer Website, in den Social Media) und in Gesprächen. Vielleicht teilen Sie auch die Einschätzung, die sich für uns daraus ergibt: Familien gehören zusammen!

Ohne Worte: 6.12. Sammelabschiebung!

PRO ASYL fordert: die für den 6. Dezember geplante Abschiebung stoppen

Die für den 6. Dezember geplante Abschiebung ist unverantwortlich. Laut Spiegel Online sollen 78 Personen abgeschoben werden. PRO ASYL appelliert an Bundesregierung und Bundesländer Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen: Abschiebungen nach Afghanistan sind in der konkreten, sich immer weiter verschärfenden Lage nicht zu vertreten. Bund und Länder müssen die Fakten anerkannter Quellen sowie die immer neuen Anschläge mit vielen getöteten Zivilisten endlich zur Kenntnis nehmen. Nirgendwo in Afghanistan ist es sicher. Niemand weiß, wo die angeblich »sicheren Gebieten« liegen sollen.

PRO ASYL ist empört, dass Abschiebungen fortgesetzt werden, obwohl kein aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Der letzte Stand vom Oktober 2016 liefert den Behörden keine Informationen, um zu beurteilen, ob es in Afghanistan sogenannte »inländische Fluchtalternativen« gibt, die für die Betroffenen zumutbar und erreichbar sein müssen. Der im Juli 2017 veröffentliche Zwischenbericht liefert hierzu ebenfalls keine Beschreibungen. »Abschiebungen nach Afghanistan basieren auf faktenfreien Spekulationen ins Blaue hinein, die Menschenleben gefährden«, warnte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiet sind nicht vertretbar

Afghanistan ist ein Bürgerkriegsland, dessen Sicherheitslage sich stetig verschlechtert. Folgt man dem Global Peace Index 2017, ist Afghanistan das zweitunsicherste Land der Erde, nur Syrien wird als noch gefährlicher eingeschätzt. Erst im Oktober 2017 gab es die blutigsten Anschläge der jüngsten Zeit in Afghanistan. Die Taliban haben Offensiven gestartet, die immer wieder viele Todesopfer unter den Zivilisten fordern. Der Krieg in Afghanistan besteht aber nicht nur zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung – er zeichnet sich gerade durch eine Vielzahl militanter Gruppierungen aus. Es liegen außerdem ausführliche Dokumentationen über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße zahlreicher Akteure auf Seiten der Regierungen nach 2001 vor. Dies bestätigt auch die jüngste Entwicklung, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag erwägt, Untersuchungen in Afghanistan zu beginnen.

Aktuell warnt selbst die Bundesregierung für alle aus Deutschland Kabul anfliegenden Flüge vor Raketenangriffen und »gezielten Flugabwehr-Attacken« auf allen Flughäfen in Afghanistan: »The Federal Republic of Germany advises all German operators not to plan and conduct flights within FIR Kabul (OAKX) below FL330 including take off and landings at all airports due to potential risk to aviation from dedicated anti-aviation and ground to ground weaponry and ground attacks on aerodrome infrastructure.« Erst am 27. September schlugen unmittelbar nach der Landung des NATO-Generalsekretärs und der US-amerikanischen Verteidigungsministers in Kabul Raketen und Mörsergeschosse auf dem Kabuler Flughafen ein.

Unterschiedliche Auslegungspraxis in den Bundesländern

Behauptet wird, man könne »Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer« ohne Gefahr für Leib und Leben weiterhin abschieben.

Besonders dehnbar scheint der Begriff der »Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern«. Regelmäßig wird Asylsuchenden unterstellt, über ihre Identität getäuscht zu haben. PRO ASYL war mit dem Fall eines afghanischen Schutzsuchenden aus Bayern befasst, dem ein solches Verhalten vorgeworfen wurde. Tatsächlich aber hatte er sich um einen Pass bemüht und beim afghanischen Konsulat vorgesprochen, wie ihm schriftlich bestätigt wurde. Der Pass wurde ihm jedoch verweigert, da er keine Tazkira (eine afghanische Geburtsurkunde, die man nur in Afghanistan bekommt) besitzt. Der junge Mann hatte fast sein gesamtes Leben im Iran verbracht. Eine solche Geburtsurkunde kann man von Deutschland aus auch nicht beantragen. Weitere Bemühungen waren ihm somit nicht möglich, da er keinerlei Verwandte in Afghanistan hat. Dass seine Identität aber gesichert ist, ergibt sich aus einem Gerichtsbeschluss zur Abschiebungshaft.

Griechenland-News

Streiks auf Lesbos wegen schlimmer Lage in Flüchtlingslagern

20.11.2017
Athen. Aus Protest gegen die dramatische Lage in den Flüchtlingslagern auf Lesbos sind die meisten Geschäfte, die Schulen und die Kommunalbehörden auf der griechischen Ostägäis-Insel am Montag geschlossen geblieben. Zu dem Generalstreik hatte der Bürgermeister der Inselhauptstadt Spyros Galinos aufgerufen. Am Vormittag gingen Hunderte Menschen auf die Straßen. »Entlastet unsere Insel. Die Menschen (Flüchtlinge) leben unter miserablen Bedingungen«, hieß es auf Transparenten, wie das griechische Fernsehen berichtete. »Lesbos ist kein offenes Gefängnis«, sagte Bürgermeister Galinos griechischen Medien am Montag.

Es könne nicht sein, dass im Raum der Inselhauptstadt Mytilini mehr als 8000 Migranten in zwei Lagern zusammengepfercht leben müssen. Das sei das Dreifache der Kapazität der Aufnahmelager. Dringend müssen sie zum Festland gebracht werden, so Galinos weiter. Die Migranten müssten Monate auf die Bearbeitung ihrer Asylanträge warten. Und immer kämen neue Flüchtlinge dazu. In einem Flüchtlingslager auf der Insel war es am Vorabend zu Krawallen gekommen, wie Augenzeugen im griechischen Fernsehen berichteten. dpa/nd

 

Flüchtlinge Generalstreik auf Lesbos

Inselbewohner wollen auf die schlechte Lage für Flüchtlinge auf der griechischen Insel Lesbos aufmerksam machen.

Es ist ein Hilferuf: Auf der griechischen Ägäisinsel Lesbos sollen an diesem Montag alle Behörden, Betriebe und Geschäfte geschlossen bleiben. Mit einem Generalstreik wollen die Inselbewohner auf die katastrophalen Umstände aufmerksam machen, unter denen rund 8300 Flüchtlingen und Migranten auf der Insel leben – in Unterkünften, die nur für 3244 Menschen Platz bieten.
Immer wieder habe er an die Regierung in Athen appelliert, endlich zu handeln und Menschen aus den überfüllten Lagern aufs Festland umzusiedeln, sagt der Inselbürgermeister Spyros Galinos. Doch die Regierung bleibe untätig. Das Chaos in den Flüchtlingslagern werde jeden Tag schlimmer, sagt Galinos. Mit dem Generalstreik hofft der Bürgermeister, die Politiker im fernen Athen endlich zum Handeln zu bewegen.

 

In Moria leben 6500 Menschen – 40 Prozent davon sind Kinder

Das Auffanglager Moria, in dem die Ankömmlinge registriert werden, hat eine Kapazität von 2330 Bewohnern; tatsächlich sind hier aber fast 6500 Menschen untergebracht. Rund 40 Prozent von ihnen sind Kinder. Außerdem leben in dem Lager mehrere hundert unbegleitete Minderjährige. Mehr als 1000 weitere Flüchtlinge hausen in Campingzelten in der Umgebung, weil sie keine Unterkunft im Lager finden. Ganze Familien teilen sich Zelte, die für zwei Personen bemessen sind und weder vor Nässe noch Kälte ausreichenden Schutz bieten. Es fehlt an allem: Die Menschen frieren und sind durchnässt, sie haben keine frische Kleidung, es gibt nicht genug Waschmöglichkeiten, die hygienischen Zustände sind desaströs.

Migrationsminister Giannis Mouzalas in Athen sagt, ihm seien die Hände gebunden. Nach den Bestimmungen des Flüchtlingsabkommens, das die EU im Frühjahr 2016 mit der Türkei schloss, müssen die Schutzsuchenden so lange auf den griechischen Inseln bleiben, bis über ihre Asylanträge entschieden ist. Nur wer Asyl bekommt, darf aufs Festland weiterreisen. Wer abgelehnt wird, muss in die Türkei zurück. Aber weil sich die Asylverfahren teils über mehr als ein Jahr hinziehen, funktionieren bisher weder die Weiterreisen noch die Rückführungen. Seit Inkrafttreten des Abkommens wurden erst 1443 Menschen in die Türkei zurückgebracht. Zum Vergleich: Allein auf Lesbos wurden in den ersten beiden November-Wochen 1310 Neuankömmlinge gezählt.

Ähnlich wie in Lesbos sieht es auf den Nachbarinseln Chios und Samos aus. Dort leben aktuell 4436 Flüchtlinge in Unterkünften, die nur für 1594 Personen ausgelegt sind. Kritiker werfen den griechischen Behörden und der EU vor, sie duldeten die schlimmen Zustände in den Lagern, um weitere Flüchtlinge und Migranten davon abzuhalten, über die Ägäis zu kommen.

keine Familie? – kein Essen!

Am 1. November 2017 ist eine Gruppe von 14 Geflüchteten auf dem Syntagma Square in Athen, Griechenland, in den Hungerstreik getreten. Seit über vier Monaten protestieren Geflüchtete in Griechenland gegen die Verzögerungen der Familienzusammenführung. Aktuell sitzen mehr als 4500 Menschen in Griechenland fest, getrennt von ihren Angehörigen. Am Mittwoch, den 08. November gab es eine Kundgebung von Familienangehörigen und Unterstützenden vor dem Bundesinnenministerium in Berlin.

ProAsyl hat zu der Taktik der Bundesregierung die Familienzusammenführung zu verzögern und den Hungerstreik folgende Presseerklärung rausgegeben:

Athen und Berlin: Flüchtlinge protestieren gegen Verschleppung der Familienzusammenführung
PRO ASYL: Das rechtswidrige und unbarmherzige Handeln des BMI muss aufhören.

Tausende Schutzsuchende sitzen in Griechenland fest, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung haben. In Athen sind nun am vergangenen Mittwoch 14 Flüchtlinge in Hungerstreik getreten. Sie fordern eine zügige Wiedervereinigung mit ihren Familien in Deutschland. Ihre Angehörigen hier schließen sich dem Protest an – mit einer Demo heute am 8. November in Berlin. Parallel soll in Athen eine Demonstration bis vor die deutsche Botschaft ziehen.

PRO ASYL fordert umgehend, Familienangehörigen die Einreise aus Griechenland zu erlauben – das ist geltendes EU- Recht. »Das rechtswidrige und unbarmherzige Handeln des Bundesinnenministeriums muss aufhören!« so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Die sondierenden Parteien müssen sich mit den skandalösen Menschenrechtsbrüchen an Europas Grenzen befassen und für eine Beendigung eintreten.

Obwohl sie Familienmitglieder in Deutschland haben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Familienzusammenführung zugestimmt hat, sitzen über 4.500 Schutzsuchende in Griechenland fest – darunter knapp 3.000 Kinder und Jugendliche.

Die betroffenen Familien protestieren seit Monaten gegen die Verschleppung der Überstellungen nach Deutschland. Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin III-Verordnung sind kein Gnadenakt, sondern die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch. Ihnen steht nach der Asylzuständigkeitsregelung die Überstellung zu ihren Angehörigen innerhalb von sechs Monaten zu.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion der LINKEN geht hervor, dass das BAMF vom 1. Januar bis 20. September 2017 insgesamt in 4.948 Fällen Zustimmungen zur Überstellung nach Deutschland erteilt hat. Aber lediglich 322 Schutzsuchende wurden im gleichen Zeitraum tatsächlich überstellt.

Im Mai 2017 war bekannt geworden, dass aufgrund einer Verabredung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem griechischen Migrationsministerium die Überstellungszahlen nach Deutschland drastisch gedrosselt wurden. Die Folge: Über 4.500 Schutzsuchenden – der Großteil stammt aus Syrien, Afghanistan und dem Irak – wird das Recht auf Familienleben aufgrund eines illegalen Deals verweigert.

Die Hungerstreikenden auf dem Athener Syntagma-Platz fordern, den sofortigen Transfer aller Familienmitglieder, bei denen die Frist von sechs Monaten bereits überschritten ist. Zudem sollen die Reisekosten im Einklang mit den europäischen Vorschriften übernommen werden. Die Flüchtlinge kritisieren auch die fehlende Transparenz des »Auswahlverfahrens«: Bislang findet die sogenannte Priorisierung von Härtefällen für die Transfers nach Deutschland in einer völligen Grauzone statt.

Was es für Schutzsuchende bedeutet, zum Teil lange Zeit in einer Warteposition und von ihren Angehörigen getrennt zu leben, haben einige der Protestierenden einer Mitarbeiterin unserer griechischen Partnerorganisation RSA geschildert, mehr dazu finden Sie hier.

Das RSA-Team in Athen, Lesvos und Chios setzt das PRO ASYL-Flüchtlingsprojekt in Griechenland um, dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, leistet Rechtshilfe und soziale Unterstützung für Asylsuchende und Flüchtlinge.

 

Weitere Informationen:

http://hungerstrike.commonstruggle.eu/

https://web.facebook.com/hungerstrike4familyreunification/

Petition: https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/

Hamburg hat Platz

am 8. November wurde die Petition ‚Hamburg hat Platz‘ im Hamburger Rathaus an Pressesprecher von Senat und Bürgerschaft übergeben. Auch Christiane Schneider von der Linken-Bürgerschaftsfraktion, die Bürgerschaftsabgeordnete Hendrikje Blandow-Schlegel (SPD) und Carola Ensslen (Die Linke) waren dabei.

Einen kurzen Beitrag finden Sie im NDR Hamburg-Journal.

Vor der Übergabe fand eine kleine Kundgebung statt, an der etwa 100 Aktive und Passant*innen teilnahmen. Dabei waren die Aktionskünstler*innen vom „Schwabinggrad-Ballett & ARRiVATi“ mit einer Performance und der ehrenamtliche Vorsitzende von ver.di Hamburg, Olaf Harms mit einem Redebeitrag.

Auch nach der Übergabe bleibt es dabei: Wir werden weiter gegen die Politik der Abschottung und für die Aufnahme Schutzsuchender in Hamburg eintreten.

Aktionskreis Hamburg hat Platz (AHHP)

Afghanistan: Anschläge und Abschiebung

Leben in ständiger Angst vor der Abschiebung

Gemeinsame Stellungnahme zur Situation von jungen Geflüchteten aus Afghanistan in der Kinder- und Jugendhilfe

Berlin, 18. Oktober 2017

Sie leben in ständiger Angst vor der Abschiebung:
junge Geflüchtete aus Afghanistan, die in Pflege- und Gastfamilien oder in Einrichtungen der Jugendhilfe leben. Ihre Bleibeperspektive ist unsicher und sie befürchten, abgeschoben zu werden. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), die Diakonie Deutschland, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und das Kompetenzzentrum Pflegekinder haben eine gemeinsame Stellungnahme zu der Situation von jungen Geflüchteten in der Kinder- und Jugendhilfe verfasst. Darin beschreibt eine Pflegemutter eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, dass sie 16 Monate Schwerstarbeit geleistet habe, um den Jungen einigermaßen zu stabilisieren. Mit der  Ablehnung des Asylantrages in allen Punkten sei diese Stabilität innerhalb von wenigen Sekunden pulverisiert.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärt:
„Afghanistan ist kein sicheres Land und wird es absehbar nicht sein. Die Situation verschlechtert sich weiter. Junge Flüchtlinge brauchen jetzt eine Zukunftsperspektive. Sie müssen  alle ihre Kraft darin investieren Schule und Ausbildung zu bewältigen und sich zu integrieren.  Ein Leben in Angst und mit Unsicherheit blockiert ihre Entwicklung. Die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten intensiv mit den jungen Menschen, um ihnen das Ankommen und Leben in Deutschland zu erleichtern. Wir brauchen Verlässlichkeit in der pädagogischen Arbeit und für die jungen Menschen. Viele dieser junge Afghanen werden hier in Deutschland bleiben.“

Die nächsten Abschiebeflüge nach Afghanistan sind bereits geplant.
Internationale Organisationen widersprechen der Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass es sichere Gebiete in Afghanistan gäbe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat erst Anfang dieser Woche einem afghanischen Flüchtling Recht gegeben, dessen Asylantrag zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Verwaltungsgericht Karlsruhe abgelehnt worden war. Die Sichtweise des Verwaltungsgerichts, die Familie können aus der Provinz Laghman in das vermeintlich sichere Kabul umziehen, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof nicht. „Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, sich für eine Zukunft für die jungen Menschen einzusetzen und ihnen eine sichere Bleibeperspektive zu schaffen“, sagt Loheide.

Die Stellungnahme finden Sie unter https://www.diakonie.de/ stellungnahmen/keine- abschiebungen-nach- afghanistan/ oder  hier.

behindert sein – oder werden?!

Die Versorgung von Geflüchteten und Migrant*innen mit einer Behinderung ist nach wie vor ein vernachlässigtes Arbeitsfeld. Aus den Praxisfeldern der Migrant*innen- und Behindertenarbeit kommen immer wieder Hinweise, dass Menschen mit Behinderung mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sozialrechtlichen Ausschlüssen unterliegen. Im Jahr 2016 hat Passage Hamburg eine Rechtsexpertise zum Themenfeld erstellen lassen (Weiser 2016), die eine Bestandsaufnahme enthält, in der systematisch die sozialrechtlichen Ausschlüsse im Zusammenspiel von Aufenthaltsrecht und Behinderung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen identifiziert werden. Zudem werden unterschiedliche Ansprüche auf Sozial- und Versicherungsleistungen für verschiedene Migrant*innengruppen untersucht und zusammengestellt.

Um zu einer Wissenserweiterung auch für die praktische Beratung beizutragen, wurde – abgleitet aus der Expertise – ein Beratungsleitfaden erstellt. Er steht hier als Download zur Verfügung oder ist auf der Internetseite zu finden.

 

Mehrsprachige Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung für geflüchtete Menschen: Materialien in acht Sprachen jetzt online

Informationsflyer und Workshop-Anleitungen zu zentralen Themen der Gesundheitsförderung für Geflüchtete sind nun online verfügbar. Damit können Menschen in Fluchtunterkünften, Schulen, Nachbarschaftstreffpunkten oder anderen Einrichtungen in Gesundheitsfragen aufgeklärt werden.

Lehrende, Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelten die Materialien im REFUGIUM-Programm zur Gesundheitsförderung von Geflüchteten an der HAW Hamburg. Die Themen umfassen regionale Gesundheitsversorgung, Bewegung, Ernährung, Psychische Gesundheit, Mundgesundheit und Hygiene. In Kooperation mit dem Barbara Budrich Verlag stehen die Materialien nun zum kostenlosen Download auf der Homepage www.refugium.agency zur Verfügung in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Dari/Farsi, Russisch und Türkisch. Die Flyer sind auch als gedruckte Ausgabe erhältlich.

Das Programm REFUGIUM an der HAW Hamburg

Geflüchtete benötigen aufgrund der besonderen Lebenssituation der Flucht, der Erst- und Folgeunterbringung sowie der bestehenden Sprachbarrieren gezielte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Aus diesem Grund starteten Studierende und Lehrende der HAW Hamburg das Programm REFUGIUM (steht für „Rat mit Erfahrung: Flucht und Gesundheit – Information und Multiplikation“).

„Das Programm REFUGIUM setzt genau an den Bedarfen der Geflüchteten an. Es vermittelt in partizipativer Form mit Hilfe eines Peer-to-Peer-Ansatzes Informationen über Gesundheit und Handlungskompetenzen. Damit befähigt REFUGIUM geflüchtete Menschen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit“, sagt die Leiterin des REFUGIUM-Programms, Professorin Dr. Christine Färber.

Die HAW Hamburg bildet im REFUGIUM-Programm die Geflüchteten selbst zu sogenannten Gesundheitsmultiplikatoren aus. Sie lernen mithilfe der Manuale und Flyer Gesundheitsworkshops für andere Geflüchtete durchzuführen. Seit 2015 wurden 72 geflüchtete Frauen und Männer ausgebildet und über 120 Gesundheitsworkshops für Geflüchtete durchgeführt.

Im November 2017 wird eine weitere Fortbildung für bis zu 40 Personen an der HAW Hamburg in Bergedorf stattfinden. Interessierte erhalten Informationen zum Programm und zur Fortbildung auch am 4. November im Rahmen der Nacht des Wissens an der Fakultät Life Sciences, Foyer, Ulmenliet 20, 21033 Hamburg.

Weitere Informationen: www.refugium.agency
Bestellung Druckvariante: refugium_info@haw-hamburg.de

KONTAKT
Fakultät Life Sciences
Department Gesundheitswissenschaften
Prof. Dr. Christine Färber
REFUGIUM_Info@haw-hamburg.de

FÜR RÜCKFRAGEN
Dr. Katharina Jeorgakopulos
Pressesprecherin und Pressereferentin
T +49 40 428 75 9132 / M +49 172 412 48 47
F +49 40 428 75 9019
katharina.jeorgakopulos@haw- hamburg.de
presse@haw-hamburg.de

HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE
WISSENSCHAFTEN HAMBURG
Presse und Kommunikation
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
haw-hamburg.de

Forderung nach radikalem Kurswechsel

Manifest: Rat für Migration fordert radikalen Kurswechsel in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik

Deutschland ist ein Einwanderungsland – die Politik hat lange gebraucht, um zu dieser Einsicht zu gelangen. Nun wird sie wieder infrage gestellt. Der Rat für Migration (RfM), ein bundesweiter Zusammenschluss von rund 150 Migrationsforscherinnen und -forschern, sieht sich daher veranlasst, Stellung zu beziehen. In seinem „Manifest für eine zukunftsfähige Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik“ benennt er aktuelle Probleme und stellt konkrete Forderungen.

Die aktuelle Politik bietet keine langfristigen, zukunftsfähigen Lösungen, sondern nur kurzfristige und widersprüchliche Antworten auf internationale Herausforderungen. Doch kurzfristige und nationale Ansätze sind nicht die Lösung. „Wir müssen erkennen: Migration
ist nicht umfassend steuerbar – auch wenn manche Politiker gern so tun als ob“, sagt RfM-Vorsitzender und Ethnologe Werner Schiffauer. „Die Probleme werden lediglich über die EU-Außengrenzen hinweg verschoben.“ Was dagegen national steuerbar ist, sei die
Integrationspolitik. „Hierauf müssen wir uns stärker konzentrieren.“

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Manifest vom 08. September 2017

Hier finden Sie das komplette „Manifest für eine zukunftsfähige Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik“ zum Download oder unter: www.rat-fuer-migration.de/manifest

Eine Zusammenfassung der Forderungen des Rats für Migration:

Vier Leitlinien für das Einwanderungsland Deutschland
1. Europäischer und globaler handeln
2. Wir brauchen eine politische Leitkultur, die den Grund- und Menschenrechten verpflichtet ist und das Recht auf Selbstbestimmung für die private Lebensführung respektiert.
3. Einheimische und Zugewanderte gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Teilbereichen teilhaben können
4. Debatten über Integration, Migration und Asyl sollten nicht willkürlich vermengt werden

Zentrale Forderungen im Bereich Integration
1. Diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen, Zugehörigkeit kommunizieren
2. Bildungschancen für alle – von Anfang an
3. Nationalismus und Rassismus bekämpfen

Zentrale Forderungen im Bereich Flucht und Zwangsmigration
Auf nationaler Ebene
1. Faire Asylverfahren für alle (u.a. Einschränkungen des Asylpakets I und II aufheben)
2. Integrationsfonds für die Kommunen aufbauen
3. Starthilfe im Herkunftsland statt rigoroser Abschiebung für abgelehnte Bewerber
Auf internationaler Ebene
1. Den Etat der Flüchtlingshilfe der Vereinten Nationen (UNHCR) aufstocken
2. Deutschland muss mehr Flüchtlinge im Zuge des Resettlement-Programms aufnehmen
3. Legale Einwanderungswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schaffen

———————-
Rat für Migration
info@rat-fuer-migration.de
+49 30 2088 8480
www.rat-fuer-migration.de/
— Der Rat für Migration ist ein bundesweiter Zusammenschluss von rund 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die öffentliche Debatten zum Einwanderungsland kritisch begleiten. —

Abschiebungen nach Afghanistan

sind unverantwortlich!

Berlin 13. September 2017:

Anlässlich der ersten Sammelabschiebung nach dem Anschlag in Kabul im Mai 2017 erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Menschen nach Afghanistan abzuschieben, ist angesichts der aktuellen Sicherheitslage unverantwortlich. Die Sicherheitslage verschlechtert sich stetig. Regierung und internationale Organisationen sind nicht in der Lage, sich selbst oder die Bevölkerung zu schützen. Es ist völlig unklar, wie sich die Lage in den verschiedenen, auch den angeblich sicheren Regionen weiter entwickelt. Gerade auch wenn es sich bei den abgeschobenen um Straftäter, so genannte Gefährder oder Menschen, die ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung verweigern, handelte, dürfen diese Menschen nicht aus wahltaktischen Gründen einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden. Das ist auch mit unserem Verständnis eines Rechtsstaates, in dem auch Täter einen Anspruch auf Schutz haben, nicht vereinbar. Zudem werden alle in Deutschland lebenden Afghanen verunsichert. Die Angst vor Abschiebung führt zu extremer Verunsicherung und behindert massiv ihre Integration. Das ist eine integrationspolitische Achterbahnfahrt.“

In dem Medienformat „Nachgefragt“ geht die Diakonie Deutschland noch insbesondere auf die Abschiebung von Straftätern ein:
https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-abschiebungen-nach-afghanistan/