Thesen zur aktuellen Flüchtlingsdebatte

„Verlässlichkeit des Rechtsstaats und humanitärer Blick auf den Einzelfall“

Evangelische Anliegen in Zeiten populistischer Flüchtlingsdebatten

 

Zum diesjährigen Flüchtlingssymposium am 22. Juni 2017 in Berlin stellte Ulrich Lilie, Präsident des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e.V. (EWDE) folgende Thesen zur aktuellen Flüchtlingsdebatte auf:

 

1. Menschen, die vor Terror, Krieg und Verfolgung aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und anderen Ländern fliehen müssen und auf der Suche nach Zuflucht und Zukunft zu uns gekommen sind, müssen im Zentrum aller Bemühungen unseres Rechtsstaates stehen. Sie haben ein verbrieftes Recht auf Schutz und Sicherheit in Deutschland, auch in Europa.

2. Wir erleben Zeiten populistischer Debatten und leider auch symbolischer Gesetzgebung – zumeist ohne Sicherheitsgewinn, aber zu Lasten des Flüchtlingsschutzes. Dem müssen wir zur Versachlichung und als Leitlinie laut vernehmbar die Verlässlichkeit des Rechtsstaats mit Blick auf den Einzelfall entgegen setzen. Wir müssen bei aller Herausforderung durch die Zahl der Schutzsuchenden unser Denken und Handeln klar danach ausrichten, dass das Recht auf Schutz der Betroffenen auch Realität werden kann.

3. Die Qualität des rechtsstaatlichen Asylverfahrens kann noch besser werden. Dieses Anliegen teilen wir mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen.

4. Gerichtlicher Rechtsschutz ersetzt nicht Qualität und Qualitätssicherung im Asylverfahren. Er ist jedoch ein notwendiges Korrektiv im gewaltenteiligen Staat und nicht, wie manche populistisch formulieren, ein „Aushebeln schärferer Asylpraxis“. Gerichtlicher Rechtsschutz im Asylverfahren zeichnet die Verlässlichkeit des Rechtsstaates aus, am konkreten Schicksal, am Einzelfall muss sich diese Verlässlichkeit beweisen. Darum ist es unverzichtbar, den Zugang zum Rechtsschutz durch qualifizierte Asylverfahrensberatung, verlängerte Klagefristen und effektiven Zugang zu anwaltlicher Rechtsvertretung auch bei Abschiebungen zu stärken.
Angesichts der offenliegenden Mängel im Asylverfahren muss es jetzt vor allem um Qualität, und dann erst um Schnelligkeit gehen.

5. Wir brauchen eine europäische Lösung und Verantwortungsteilung beim Flüchtlingsschutz. Daran darf ein starkes Deutschland einen starken Anteil haben.

6. Zur Verlässlichkeit des Rechtsstaats gehört es auch, dass Geflüchteten, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, ein Leben in Deutschland mit ihrer Familie ermöglicht wird. Wer aus wahltaktischen Gründen verhindert, dass Geflüchtete ihre engesten Angehörigen nachholen, trägt wissentlich zu ihrer Desintegration bei.

 

Hier können Sie den gesamten Text nachlesen.

Ursachen von Kirchenasyl beseitigen

„Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen“

Bundesweite Kirchenasylkonferenz: Rückkehr zu Flüchtlingspolitik, die rechtsstaatlichen
Ansprüchen genügt und sich an Menschenrechten orientiert

Frankfurt am Main, 1. Juli 2017. Bei einem Treffen von Flüchtlingsinitiativen aus ganz
Deutschland haben am Wochenende in Frankfurt am Main Vertreterinnen und Vertreter
den zunehmenden Druck von Politik und Behörden auf das Kirchenasyl kritisiert. In
einer Erklärung forderten sie die Verantwortlichen auf, „zu einer besonnenen,
rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden und an den Menschenrechten orientierten
Flüchtlingspolitik“ zurückzukehren. In Frankfurt hatten sich rund 250 Aktive aus
evangelischen und katholischen Kirchen-gemeinden, Klöstern, Diakonie und Caritas
zu einer bundesweiten Kirchenasylkonferenz getroffen. Eingeladen zu diesem Tag hatten
die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG), die Evangelische
Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und die Diakonie Hessen.

Kirchengemeinden unter Druck

„Wir sehen das Kirchenasyl unter großem Druck“, sagten die Initiatoren Dietlind
Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG, und Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter
der EKHN und Leiter der Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration der Diakonie
Hessen. „Zum einen gibt es den Leidensdruck durch eine immer restriktiver werdende
Flüchtlingspolitik und die stark steigende Zahl von Härtefällen. Immer öfter suchen
Menschen verzweifelt nach Schutz in Kirchenräumen. Zum anderen gerät das Kirchenasyl
selbst immer wieder unter politischen Druck, im Extremfall kommt es mittlerweile zu
Strafanzeigen oder angedrohten Räumungen.“

„Unser Hauptziel bleibt, die Ursachen von Kirchenasyl zu beseitigen.“

Die Teilnehmenden der Konferenz verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung mit
dem Titel: „Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen.“ Darin
werden die aktuellen Missstände in der Flüchtlingspolitik deutlich benannt, insbesondere
die drohenden Abschiebungen nach Afghanistan sowie in europäische Länder, in denen
die Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden häufig verletzt werden, wie Ungarn,
Bulgarien oder Italien. Die Konferenz betont: „Unser Hauptziel bleibt, im Dialog mit der
Politik und den staatlichen Behörden die Ursachen von Kirchenasyl zu beseitigen. Wir
erwarten von den politisch Verantwortlichen, uns durch die Rückkehr zu einer besonnenen,
rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden und an den Menschenrechten orientierten
Flüchtlingspolitik dabei zu unterstützen.“

Die Erklärung der bundesweiten Kirchenasylkonferenz am 1.7.2017 im Wortlaut:

„Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen.“
Die Zahl der Menschen aber, die Schutz in kirchlichen Räumen suchen, steigt. Gründe
dafür sind eine immer rigider und restriktiver werdende Asylpolitik, die hohe Zahl der
Asylanträge, eklatante Mängel in der europäischen Flüchtlingspolitik, skandalöse
Aufnahmebedingungen in den Dublin-Ländern, insbesondere in Bulgarien, Ungarn und
Italien, und vielfach fehlerhaft durchgeführte Asylverfahren. Angesichts dieser Situation
ist die aktuelle Zahl der uns bekannten Kirchenasyle in Deutschland gemessen an den
existierenden Notlagen mit 309 sehr niedrig. Längst nicht alle Anfragen münden in ein
Kirchenasyl. Die vermehrten Bitten um Kirchenasyl machen vor allem Probleme deutlich
und funktionieren als Seismograph. Das Kirchenasyl kann aber nicht die Lösung für
strukturelle Probleme in der Flüchtlingspolitik sein. Grundsätzlich gewähren wir Kirchenasyl
nur, wenn wir im Einzelfall davon ausgehen müssen, dass Menschen Gefahr für Leib und
Leben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Grund- und Menschenrechte droht.

Zur Vermeidung solcher Gefahren fordern wir:

▪ Etliche Kirchenasyle werden Menschen aus Afghanistan gewährt. Wir fordern unverändert
die vollständige Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan und erwarten, dass die
angekündigte neue Beurteilung der dortigen Sicherheitslage durch das Auswärtige Amt der
Realität angepasst wird. Wir sehen zusätzlich die dringende Notwendigkeit, die Praxis
der Kettenabschiebungen, zum Beispiel über Norwegen nach Afghanistan, in den Blick
zu nehmen. Statt des reinen Verweises auf Zuständigkeiten muss die deutsche Politik
hier ihre Verantwortung wahrnehmen.

▪ Kirchenasyle wollen nach Abschiebungen auch innerhalb der EU drohende erniedrigende
und menschenrechtswidrige Behandlungen verhindern. Es gäbe deutlich weniger Kirchenasyle,
wenn Rückführungen nicht mehr in solche europäischen Mitglied-staaten erfolgen würden, in
denen Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchen-den häufig, zum Teil systematisch,
verletzt werden. Dies betrifft zum Beispiel Bulgari-en mit gewaltsamen Übergriffen in Lagern
und Gefängnissen, Ungarn, das generelle Inhaftierung von Flüchtlingen vorsieht, oder Italien,
wo aus Deutschland zurückgeschickte Menschen meist auf der Straße ohne Versorgung
leben müssen. Abschiebungen nach Griechenland, die bis März 2017 wegen systemischer
Mängel im Aufnahmesystem des Landes ausgesetzt waren, sollten weiterhin unterbleiben,
solange sich die Lage für Flüchtlinge in Griechenland nicht substantiell verbessert.

▪ Viele Kirchenasyle setzen sich für von Trennung bedrohte Familien ein. Wir fordern
das BAMF auf, seine Ermessensspielräume zu nutzen, um familiäre Bindungen und
humanitäre Aspekte zu berücksichtigen.

▪ Versuche der Diskreditierung und Kriminalisierung durch Vorwürfe, das Kirchenasyl
werde missbraucht, die Drohung mit Sanktionen, Einschüchterungen durch Strafverfahren
gegen Betroffene und ihre Unterstützer*innen sowie Androhung und Durchführung von

Kirchenasyl-Räumungen weisen wir zurück.

Es bleibt unser Hauptziel, im Dialog mit der Politik und den staatlichen Behörden die Ursachen von Kirchenasyl zu beseitigen. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, uns durch die Rückkehr zu einer besonnenen, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden und an den Menschenrechten orientierten Flüchtlingspolitik dabei zu unterstützen.

Frankfurt am Main, 1.7.2017

 

Ökum. Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.

Heilig-Kreuz-Kirche

Zossener Str. 65

10961 Berlin

www.kirchenasyl.de

Ombudsstelle nimmt Arbeit auf

Anfang Juli hat die Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit ihre Arbeit aufgenommen. Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Beschwerdestelle. Alle, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, können sich an sie wenden. Dazu gehören Geflüchtete, ehrenamtlich Aktive, Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterkünften.
Wir begrüßen Frau Annegrethe Stoltenberg in ihrer neuen Position als neutrale Schlichterin!

Alle Informationen rund um die Ombudsstelle finden Sie in diesem Flyer und unter hamburg.de
So erreichen Sie die Ombudsstelle:

ombudsstelle@omb.hamburg.de

Telefon: 040/ 428 63 – 41 63
Telefonische Sprechzeiten
Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 9 bis 11 Uhr

Große Reichenstraße 14, 22457 Hamburg
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

 

Neue Caritas – Heft zum Familiennachzug

In der neuen Ausgabe der „neue caritas“ – Heft 10/2017 dreht sich alles um den Schwerpunkt: Familiennachzug

Sie lesen im Schwerpunkt „Familiennachzug“ darüber, welche Hürden es gibt, wenn Flüchtlinge ihre Familien nach Deutschland nachholen wollen. Im Interview mit Julia Liebl, Asylsozialberaterin bei der Caritas Straubing, wird deutlich, dass „Integration ohne Familiennachzug nicht möglich ist“.

Weitere Artikel befassen sich mit dem Verfahren des Familiennachzugs, wobei auch die rechtliche Situation unbegleiteter Minderjähriger ausführlich dargelegt wird, sowie mit den fatalen Folgen der Aussetzung des Familiennachzugs für Bürgerkriegsflüchtlinge.

Bestellen Sie ein Probeheft unter https://www.caritas.de/ncprobeheft  .

Deportation Class

Der preisgekrönte Dokumentarfilm „Deportation Class“ (85 Min.) zeichnet erstmals das umfassende Bild einer Sammelabschiebung in Deutschland. Der Film hat gerade das Prädikat „besonders wertvoll“ erhalten und wirft nüchtern, aber umso eindringlicher die Frage auf, wie wir als Gesellschaft mit abgelehnten Asylbewerbern umgehen wollen.

Hier geht es zum Kinotrailer

Weitere Infos gibt es unter www.deportation-class-film.de 

TERMINE:

01.06.17, 20:30 Uhr, Elbe Kino (Osdorfer Landstraße 198, 22549 Hamburg, Tel. 040-8004445)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

04.06.17, 20 Uhr, ABATON (Allende-Platz 3, 20146 Hamburg, Tel.040-41320320)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

05.06.17, 19 Uhr, 3001 Kino (Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Tel.040-437679)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

06.06.17, 19 Uhr, 3001 Kino (Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Tel.040-437679)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

07.06.17, 20:15 Uhr, ALABAMA (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, Tel.040-28803070)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

20.06.17, 20:15 Uhr, ALABAMA (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg, Tel.040-28803070)
Anschließend Diskussion mit Regisseur Carsten Rau

07.07.17, Gewerbeschule Bautechnik

12.09.17, 19:00 Uhr Metropolis
Anschließend Diskussion mit Regisseur Hauke Wendler

weitere Kinotermine unter http://www.deportation-class-film.de/kinotermine.html

Diakonie fordert Schutz für afghanische Flüchtlinge

Die gemeinsame Konferenz der Diakonischen Werke und Fachverbände hat über die aktuelle Abschiebungspraxis nach Afghanistan beraten und ein Abschiebestopp gefordert.

„Abschiebungen nach Afghanistan sind unverantwortlich. Die Sicherheitslage verschlechtert sich stetig weiter, sodass es innerhalb der NATO Überlegungen gibt, das ausländische Militär wieder deutlich zu verstärken. Es gibt in Afghanistan Gebiete, wo derzeitig keine Kampfhandlungen stattfinden. Es kann aber für keine Region vorhergesagt werden, dass es nicht doch kurzfristig dazu kommen kann. Dies führt die Frühjahrsoffensive der Taliban derzeit deutlich vor Augen. Weder staatliche noch internationale Akteure sind in der Lage, sich selbst oder abgeschobene Flüchtlinge zu schützen. Argumente, dass auch in Europa mit Terroranschlägen zu rechnen sei und die Zivilgesellschaft nicht Ziel, sondern zivile Opfer nur Kollateralschäden seien, weisen wir als zynisch zurück.

Wir begrüßen, dass sich einige Bundesländer an den Abschiebungen bisher nicht beteiligen. Der drastische Rückgang freiwilliger Rückkehrer in den ersten drei Monaten des Jahres zeigt, dass es trotz verstärktem Ausreisedruck in Afghanistan keine Perspektive in Sicherheit und Würde gibt. Besonders problematisch sehen wir die staatliche Rückkehrberatung vor oder während des Asylverfahrens.

Insbesondere afghanische Flüchtlinge werden mit der Prognose, dass ihr Asylantrag aussichtslos wäre, verunsichert und zur Rückkehr gedrängt, obwohl sie Schutzbedarf haben. Auch sehen wir die Qualität der Asylentscheidungen kritisch. Durch fehlerhafte Entscheidungen werden schutzbedürftige Flüchtlinge ausreisepflichtig und abgeschoben.“

Ombudsstelle für Flüchtlingsarbeit

Ab dem 01. Juli 2017 wird es in Hamburg eine Ombudsstelle für die Flüchtlingsarbeit geben – damit setzte der Hamburger Senat eine Forderung des Bündnisses Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI) um.

Die Ombudsperson ist eine unabhängige Beschwerdestelle, die von allen angerufen werden kann, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind. Dazu gehören Geflüchtete, ehrenamtlich Aktive, Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiter in den Unterkünften. Sie hat die Aufgabe, als neutrale Schlichtungsstelle und ohne Weisung von Behörden Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entgegen zu nehmen, Lösungen zu finden und zur Konfliktvermeidung im Vorfeld beizutragen.

Zur Ombudsfrau wurde die ehemalige Landespastorin der Diakonie Annegrethe Stoltenberg ernannt, die ihre ehrenamtliche Arbeit am 1. Juli 2017 für zunächst zwei Jahre aufnehmen wird. Sie wird durch eine Geschäftsstelle mit zwei hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt.

Die Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Flüchtlingsarbeit begrüßt die Besetzung der Ombudsstelle durch Frau Stoltenberg sehr und wünscht Ihr viel Kraft und Gottes Segen für diese wichtige Arbeit!

Neue Qualifikationsreihe

Bescheid wissen – sprechfähig sein – Position beziehen…

Interkulturelle und antirassistische Kompetenzbildung für Ehrenamtliche im Flüchtlingsbereich.

Das Diakonische Werk Hamburg hat mit einem neuen Projekt zur Qualifizierung von Freiwilligen gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flucht und Integration begonnen. Ziel des Projektes ist es, Engagierte interkulturell zu schulen sowie für Themen wie Rassismus, Diskriminierung, Rechtspopulismus etc. zu sensibilisieren. Termine finden Sie bald hier.
Weitere Informationen können Sie bei Frau Nina Meyer erhalten.

Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten

Der BPtK-Ratgeber „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?“ richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Helfer, die wissen möchten, wie sich traumatische Erkrankungen bemerkbar machen und wie sie mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umgehen können, die Schreckliches erlebt haben.

Weitere Informationen zur Thematik „Traumata“ finden Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer www.bptk.de
Unter Publikationen gibt es u.a. einen Ratgeber für Flüchtlingseltern, wie sie mit ihren traumatisierten Kindern umgehen können. Dieser Ratgeber wurde in mehrere Sprachen übersetzt.

 

Anspruch auf medizinische Versorgung

 – auch ohne Papiere!

Die Bundesrepublik Deutschland hat mehrere internationale Abkommen unterzeichnet, die allen Menschen das Recht  auf Gesundheit und den Zugang zum Gesundheitssystem zusichern. Keine dieser Regelungen schließt Menschen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrundes aus. „De facto werden Menschen ohne Papiere derzeit nur unvollständig – und meist unentgeltlich – in humanitären Parallelstrukturen zum Gesundheitssystem versorgt, da ihnen sonst  die Abschiebung droht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April.

Konkrete Hilfe erhalten Menschen ohne Papiere entweder in Modellprojekten, die so genannte anonymisierte Krankenscheine ausgeben oder  in humanitären Sprechstunden und Ambulanzen. Oder Patienten werden durch Mund zu Mund Propaganda in Praxen und Krankenhäusern vermittelt, die bereit sind, Menschen ohne Papiere unentgeltlich zu behandeln. Diese Initiativen existieren meist auf Spendenbasis, oft ehrenamtlich oder durch Verbände organisiert. „Diese regionalen Projekte sind weitgehend unkoordiniert und konzeptionell unterschiedlich. Sie können weder eine flächendeckende noch eine gesicherte Versorgung anbieten. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Großteil der Betroffenen in Deutschland weitgehend unversorgt ist“, sagt Lilie.

Dieses Netzwerk, die Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität, legt jetzt ein Arbeitspapier mit Problemstellungen und Lösungsansätzen vor. „Von den vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht nur Menschen ohne Papiere profitieren, sondern auch Asylsuchende, deutsche Nicht-Versicherte und in zunehmendem Maße EU- Bürger, die keinen Krankenversicherungsschutz nachweisen können“, sagt der Diakonie-Chef.

Das Arbeitspapier der Bundesarbeitsgruppe finden Sie unter https://info.diakonie.de/ infothek/veroeffentlichungen/ detail/gesundheitsversorgung- fuer-menschen-ohne-papiere/

Weitere Informationen zu Menschen ohne Papiere finden Sie unter „Themen.“