40 Jahre Kirchenasyl

Vom 30.-31. August waren einige von Hamburgasyl Teil der 40-Jahre Kirchenasyl Jubiläumskonsferenz. Seit nunmehr 40 Jahren ist die Kirchenasylbewegung in Deutschland aktiv. Wir kämpfen mit geflüchteten Menschen für gerechten Zugang zu Sicherheit und Schutz. Am 30. Und 31. August 2023 gedachten wir der Anfänge in den 1980er Jahren, diskutierten über unsere aktuelle Praxis und tauschen uns mit Freund*innen aus der internationalen Sanctuary-Bewegung aus.

In den eröffnenden Worten stellt Dietlind Jochims, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und Teil unseres hamburger Netzwerks fest:

"Unsere Jubiläen haben immer etwas Ambivalentes. Sie sind stärkend und motivierend. Es ist gut, dass wir hier auch kontrovers diskutieren und neue Aspekte bedenken können. Dass wir kluge Gedanken prominent in die Öffentlichkeit bringen können. Dass wir voneinander lernen können, besonders auch von den Erfahrungen aus dem internationalen Sanctuary Movement. Wir sind viele. Gleichzeitig ist es erschütternd, wie viele Kirchenasyle es immer noch geben muss, damit Würde und Rechte zumindest für Einzelne in einem inzwischen vollständig dysfunktionalen Dublinirrsinn etwas repariert werden."

Hier einige visuellen Eindrücke von der Jubiläumstagung in der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin:

Neue „sichere“ Herkunftsländer

Georgien und Moldau sollen künftig als sichere Herkunftsländer gelten, das hat die Ampel-Regierung heute auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen. So sollen Abschiebungen erleichtert werden. Im Voraus hat PRO ASYL eine Presseerklärung heraus gegeben und das Vorhaben kritisiert.

**Neue „sichere“ Herkunftsländer: Was nicht sicher ist, wird sicher gemacht* * * *

Der Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sogenannte sichere Herkunftsländer stehen verfassungsrechtliche Einwände entgegen, da es unter anderem keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt. PRO ASYL hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland kontrolliert werden. Somit besteht den Ländern keine Sicherheit im ganzen Land. Außerdem wird nicht auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses eingegangen und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch die jüngsten Rückschritte bezüglich Demokratie und Rechtsstaat in Georgien werden nicht berücksichtigt. In Georgien wird die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schützt sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist sehr kritisch zu bewerten. In Moldau werden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies kann eine kumulative Verfolgung darstellen.  

Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL: „Um die Idee der Abschottung voranzutreiben, ist der Ampelregierung anscheinend jedes Mittel recht. Auch das Hinwegsetzen über höchstinstanzliche Urteile. PRO ASYL lehnt dieses Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ab, es widerspricht der Ursprungsidee des Asylrechts, welches eine individuelle detaillierte Prüfung zur Grundlage hat, und wird schwerwiegende Folgen für betroffene Menschen haben.“   Zudem wurde der Referentenentwurf mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 48 Stunden an die Verbände geschickt. Ein Prozess, der gute Gesetzgebung unterstützen soll, wird so zur Farce.   „Hier wurde aus politischem Kalkül heraus versucht, kritische Stimmen ruhigzustellen. Dies ist aus Sicht von PRO ASYL inakzeptabel“, so Alaows weiter.

PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und auf das Abschreckungs- Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich zu verzichten.  

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 1996 festgelegt, dass die Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ erfordert, dass in jenem Staat eine gewisse Stabilität und hinreichende Kontinuität der Verhältnisse bereits eingetreten ist und deshalb weder Verfolgungshandlungen noch unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung stattfinden. Der Gesetzgeber ist zudem verpflichtet, eine gründliche antizipierte Tatsachen- und Beweiswürdigung der verfügbaren Quellen vorzunehmen, wenn er einen Staat als sicher listen wolle. Zudem dürfen nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten gelten, in denen Sicherheit vor Verfolgung „landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen“ besteht.

Pressemitteilung Nordkirche

In der Nacht zum Donnerstag (3. August 2023) wurde eine Patientin aus der Psychiatrischen Klinik Rickling abgeschoben. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, bezeichnet diesen Vorgang als „einen Skandal“.

Hamburg (jd/dds) In der Nacht zum Donnerstag (3. August) wurde eine Frau aus Tunesien, die sich als Patientin in der Psychiatrischen Klinik Rickling (Kreis Segeberg) aufgehalten hat, abgeschoben. „Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus erfolgt, ist ein Skandal“ erklärt Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). „Zusätzlich alarmiert uns, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint.“ Gemeinsam mit den Flüchtlingsbeauftragten in den Kirchenkreisen fordert Jochims eine gründliche Untersuchung der Recht- und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme.

Schutzraum Krankenhaus darf nicht angetastet werden

Außerdem brauche es eine über den Einzelfall hinaus wirksame Klärung und Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für Beschäftigte in Kliniken, so Jochims. Hier sei ein Erlass hilfreich, wie es ihn in anderen Bundesländern gibt: Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz und Thüringen zum Beispiel dürfen dort keine Abschiebungen aus Krankenhäusern mehr vornehmen. „Der Schutzraum Krankenhaus ist eine Voraussetzung für die Gesundung und darf nicht angetastet werden“, fordert die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche.

Bei Folgeabschiebung droht Gefahr für Leib und Leben

Die Tunesierin Mariem F. war aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt worden und hatte zuerst in Schweden Schutz gesucht. Dort wurde ihr Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung in das Herkunftsland angekündigt. Daraufhin floh Mariem F. nach Deutschland. Hier wurde im Rahmen der Dublin III-Verordnung die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Rückführung angekündigt. Nach einem Suizidversuch befand sich Mariem F. im Juni und jetzt seit Mitte Juli in stationärer Behandlung in der Psychiatrischen Klinik Rickling. Sie ist inzwischen in Schweden angekommen. Dort erwartet Mariem F. die weitere Abschiebung in ein Land, in dem ihr als lesbische Frau Gefahr für Leib und Leben droht.

Pressemitteilung als pdf

Frag Dr. Sommer!

Am 26. und 27. Juni fand zum 23. Mal das Flüchtlingssymposium in der evangelischen Akademie in Berlin statt. Unter dem Titel „An Europas Grenzen und in Deutschland. Flüchtlingsschutz als Kern unserer Werte“ diskutierten wir mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Es ging um aktuelle Fragen zum Flüchtlingsschutz, wie des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Aufnahme in den Kommunen und Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Im Rahmen des Abschlusspanels übergab Dietlind Jochims, stellvertretend für die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche zuvor gesammelte Fragen an Dr. Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. In den zahlreichen Fragen geht es vor allem um die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF zu Dublin Rückführungen u.a. nach Litauen, Kroatien oder Italien und über die von den Kirchengemeinden eingereichten Härtefalldossiers.
In den Härtefalldossiers begründen die Gemeinden den jeweiligen Einzelfall und legen die besondere Härte dar. Selbst in Fällen, in denen eine Trennung von Ehepaaren drohte oder Menschen brutale Push-Backs an den EU-Grenzen erlebt haben, lehnte das BAMF die Möglichkeit ab, dass Menschen für ihr Asylverfahren in Deutschland verbleiben konnten. Diese Entscheidungspraxis verstört nicht nur die Gemeinden, sondern auch uns als Beratungsstellen, Kirche und Netzwerk.

Von Dr. Sommer wollten wir wissen:

Halten sie es für realistisch, was Sie Menschen nach Pushbacks und Gewalterfahrungen antworten, nämlich: Es ist zu erwarten, dass diese sich zur Beschwerde an die zuständen Vorgesetzten in Kroatien wenden?

Warum übt das BAMF selbst dann keinen Selbsteintritt aus, wenn es um Staaten geht, in denen Geflüchtete nach Urteil des EuGH nicht im Einklang mit EU-Recht behandelt werden z.B. Litauen?

Und was sind eigentlich ihre Kriterien eines Einzelfalls?

Herr Sommer hat die vielen Fragen mitgenommen und wir sind auf seine Antworten gespannt.

Wir werden weiterhin für die Rechte für Menschen auf der Flucht einstehen und auch das Bundesamt daran erinnern, dass Menschenrechte die Grundlage jedes staatlichen Handelns darstellen müssen.

World Refugee Day

– Keine Kompromisse bei Menschenrechten!
– Gleiche Rechte für alle Schutzsuchenden!
– Kein weiterer Abbau von Flüchtlingsrechten in Europa!

Am 26.05.23 feierte Deutschland ein trauriges Jubiläum – 30 Jahre Asylrechtsverschärfung.
Auf Betreiben der CDU-FDP- Regierung schränkte der Bundestag 1993 das Asylrecht drastisch ein. Auch die meisten SPD-Abgeordneten wollten die Zahl Schutzsuchender einschränken und stimmten zu. 3 Tage später starben in Solingen bei einem rassistischen Brandanschlag fünf aus der Türkei stammende Frauen und Mädchen.

In diesen Tagen sind EU und deutsche Regierung dabei, dem deutschen und europäischen Asylsystem und den Rechten der mit Ziel Deutschland fliehenden Menschen den Todesstoß zu versetzen. Das werden wir nicht hinnehmen! Wir rufen daher anlässlich des World Refugee Day am 20. Juni zu Protesten auf!
Trotz einer Aufforderung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und mehr als 50 Organisationen an die
Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), wurde beim Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 mit Zustimmung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), diese gravierende Deformation des EU-Asylrechts beschlossen. Die Regierung hat damit ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen. Die erzielten „Kompromisse“ gehen auf Kosten des Flüchtlingsschutzes!

Die Regelungen, auf die sich die EU-Innenminister*innen geeinigt haben, werden schwerwiegende Folgen haben: Unter anderem wurde beschlossen verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ zu verschärfen und das „Dublin-System“ zu modifizieren. Die EU- Minister machen damit das Asylrecht zum Ausnahmerecht, das nur noch ganz wenige in Anspruch nehmen können:

1. Massiv erschwerter Zugang zum EU-Asylsystem durch Sperrung der Fluchtwege
Die bisher schon unmenschliche Zurückweisung von flüchtenden Menschen an den EU-Grenzen unter Beteiligung der EU-Grenz“schutz“agentur FRONTEX wird besonders im Mittelmeer intensiviert. EU- Staaten legalisieren die gegen EU-Recht verstoßenden Pushbacks. Rettungsschiffe werden durch immer strengere Auflagen daran gehindert Leben zu retten. Es werden sogar die Verbrecher der „Libyschen Küstenwache“ bei der mörderischen Jagd auf Flüchtende unterstützt und finanziert.

2. Das Prinzip der „sicheren Drittstaaten“ und „sicheren Herkunftsländer“
Das Konzept der sogenannten „sicheren Drittstaaten“, also Rückschiebung in Staaten, die Flüchtende auf ihrer Flucht passiert haben und die als „sicher“ erklärt wurden, dient dazu, dass europäische Staaten die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen auslagern. So werden in Griechenland z.B. die Anträge von syrischen, afghanischen und weiteren Asylsuchenden als „unzulässig“ abgelehnt, weil die Türkei für sie sicher sei – obwohl diese massiv nach Afghanistan und auch nach Syrien abschiebt. Hunderte Schutz suchende Menschen vor der griechischen Küste ertrunken! Wir fordern: Dieses Konzept wurde schon vor 30 Jahren ins deutsche Asylrecht eingeführt und ergänzt durch das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“. Danach werden Asylanträge von Menschen aus Staaten, die von Deutschen Behörden als „sicher“ eingestuft wurden, von vornherein als unbegründet abgelehnt. Die Liste dieser Staaten soll nun noch ausgeweitet werden.

3. Internierungs-Lager in EU-Nachbarstaaten und Asylverfahren an den Außengrenzen
Geplant ist, Flüchtende in geschlossenen Lagern an der EU-Außengrenze oder in EU-Nachbarstaaten wie Tunesien zu internieren. Befinden sich die Lager auf EU-Territorium, wird so getan, als wenn sie nicht eingereist wären, ihr Asylantrag wird im Eilverfahren geprüft (wobei nicht der Fluchtgrund, sondern Herkunft und Fluchtweg geprüft werden). Bis zu 12 Wochen soll diese „Vorprüfung“ und Internierung dauern. Und die allermeisten werden dann abgeschoben. Den Menschen wird die Möglichkeit genommen, sich rechtlich beraten zu lassen, sie werden von der Außenwelt abgeschirmt. Nicht einmal Familien mit Kindern werden von den verpflichtenden Grenzverfahren ausgenommen – selbst dem Überschreiten dieser roten Linie hat die Bundesregierung zugestimmt und damit vor den Forderungen der EU-Länder mit rechten Regierungen kapituliert.

4. Modifizierte Fortführung der „Dublin-Verordnung“
Die unfairen Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung werden im Prinzip beibehalten. Das gilt insbesondere für das Ersteinreise-Kriterium, nach dem der EU-Staat, in dem ein Geflüchteter zuerst europäischen Boden betreten hat, für sein Asylverfahren zuständig ist. Bisher konnten Menschen aus zentraleuropäischen Staaten wie der BRD innerhalb von 6 Monaten in den Ankunftsstaat zurückgeschoben werden. Das geht vor allem zu Lasten der Schutzsuchenden, die lange auf die Prüfung ihres Asylantrags in der EU warten müssen. Nun wurde beschlossen, dass die Schutzsuchenden (nach der bis zu 12-wöchigen „Vorprüfung“ an der Außengrenze) paritätisch auf die EU-Staaten verteilt werden sollen. Aber die unwilligen Mitgliedsstaaten müssen – trotz der viel beschworenen Solidarität – auch zukünftig keine Flüchtlinge aufnehmen. Stattdessen können sie Geld zahlen, mit dem Grenzsicherungsmaßnahmen finanziert werden: 22.000 € soll ein Mensch auf der Flucht wert sein, den sie nicht aufnehmen wollen! So bekommt der Ausverkauf der Menschenrechte eine buchstäbliche Bedeutung.

Diese Liste der Schäbigkeiten gegenüber Menschen, die sich auf der Flucht nach Europa befinden, wird der Öffentlichkeit auch noch als Lösung der Probleme der deutschen Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Personen verkauft! Dabei wird seit einem Jahr mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Aufnahme der Kriegs- geflüchteten aus der Ukraine bewiesen, dass es auch anders, nämlich menschlicher geht. Doch statt diese EU-Richtlinie auf ALLE geflüchteten Menschen in der EU anzuwenden, werden Geflüchtete ohne ukrainischen Pass diskriminiert. Auch das werden wir niemals akzeptieren!
Noch sind die Beschlüsse nicht Gesetz: Das EU-Parlament muss ihnen noch zustimmen.

Wir appellieren an das EU-Parlament, seiner humanitären Verantwortung gerecht zu werden und
an die Bundesregierung, ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Weg mit dem Drittstaats-Prinzip! Keine neuen „sicheren Drittstaaten“!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
  4. Keine Behinderung der Seenotrettung!
  5. Sichere Fluchtwege nach Europa!
  6. Gleiche Rechte für ALLE Schutzsuchenden nach dem Vorbild der Behandlung Geflüchteter mit ukrainischem Pass!


Unterzeichnende Gruppen:

Amnesty International + Bergedorfer Bündnis gegen Rechts + Bunte Hände
+ DFG-VK LV Hbg. + Flüchtlingsrat Hbg. + Freie Deutsch-Syrische Gesellschaft
+ GEW LV Hbg. + hamburgasyl – AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit + Hamburger Hilfskonvois
+ Hamburger Bündnis gegen Rechts + NINA womeN IN Action + OMAS GEGEN RECHTS Hbg.
+ RESQSHIP + Sea-Watch + Solidarische Stadt Hbg.
+ Verband deutsch-syrischer Hilfsvereine + VVN-BdA LV Hbg. + WillkommensKulturHaus Ottensen + Wir für Niendorf

Aufruf World Refugee Day

Veranstaltungsprogramm World Refugee Day Rathaus Altona

Pressemitteilung ProAsyl

Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverwaltungsgericht wies heute zwei Klagen geflüchteter Menschen zurück und versagte den Bewohner*innen von Erstaufnahmeeinrichtungen den vollen Schutz ihrer Grundrechte. Das Gericht entschied, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt. Weiter stellte das Gericht klar: Wie Privatwohnungen dürfen Zimmer von Geflüchteten nur in Fällen einer dringenden Gefahr betreten werden. Das Gericht billigte dennoch die Praxis, Wohnheimzimmer zum Zweck der Abschiebung zu jeder Tageszeit auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu durchsuchen. Die Klage gegen die Hausordnung in Freiburg, die dem Sicherheitspersonal weite Betretungs- und Kontrollrechte einräumte, wies das Bundesverwaltungsgericht als unzulässig zurück.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Um den vollen Grundrechtsschutz gerichtlich durchzusetzen, plant das Bündnis nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

„Die Klarstellung, dass die Unverletztlichkeit der Wohnung vollumfänglich auch in Geflüchteten-Unterkünften gilt, war wichtig“, betont Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin bei der GFF. „Dieser Schutz ist aber wenig wert, wenn das Gericht am Ende andere kreative Wege findet, um den Schutz zu unterlaufen: indem es die Abschiebung aus einem Schlafzimmer nicht als Durchsuchung sieht, indem es die Ausreisepflicht zur dringenden Gefahr für die Rechtsordnung erklärt, indem es die gerichtliche Überprüfung von Hausordnungen unmöglich macht.“

„Diese Urteile sind enttäuschend. Wieder einmal zeigt sich, wie schwer es für Geflüchtete ist, sich gegen Verletzung ihrer Grundrechte gerichtlich zu wehren. Obwohl das Gericht erkennen lässt, dass es die angegriffenen Hausordnungen für rechtswidrig hält, lässt es den Rechtsschutz an formalen Gründen scheitern“, mahnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Was das Bundesverwaltungsgericht mit der einen Hand an Grundrechtsschutz für Geflüchtete gibt, nimmt es mit der anderen Hand, indem es überfallartige Abschiebungen erlaubt. Das könnte die jetzt schon harte Abschiebungspraxis verschärfen.“

„Wir haben nicht nur für uns geklagt, sondern für alle Menschen, die in diesen gefängnisähnlichen Camps leben. Deswegen verstehen wir nicht, warum das Gericht nur deshalb nicht entscheiden will, weil wir dort nicht mehr leben. Viele geflüchtete Menschen sind nach wie vor von diesen repressiven Regeln betroffen. Wir kämpfen weiter für ein selbstbestimmtes Wohnen“, sagt Ba Gando, Kläger aus Freiburg.

„Heute wurde wieder einmal deutlich: Die Rechte von geflüchteten Menschen sind in Gefahr – wir bekommen nicht den gleichen Schutz wie andere Menschen“ sagt Alassa Mfouapon, der wegen seiner Abschiebung aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen geklagt hatte.

„Auch wenn die Klage unzulässig ist: Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass die Hausordnungen rechtswidrig sind. Es fehlt nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage. Zimmer dürfen auch nur bei einer dringenden Gefahr betreten werden. Die Bundesländer müssen jetzt ihre Aufnahmegesetze und die Hausordnungen überarbeiten. Wir brauchen endlich eine Debatte über eine Aufnahmepolitik, die sich an den Schutzsuchenden orientiert“, fordert Ben Bubeck von der Aktion Bleiberecht Freiburg, die sich seit Jahren für eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten einsetzt.  

Zu den Urteilen

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte zu zwei Verfahren. In dem einen Verfahren wies das Gericht die Klage gegen eine nächtliche Zimmerdurchsuchung zum Zwecke der Abschiebung zurück. Das Gericht sah zwar die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen als anwendbar an. Es erteilte damit der Auffassung der Vorinstanz eine klare Absage, wonach – ähnlich wie bei Geschäfträumen – für Wohnheimzimmer nicht der volle Schutz aus Art. 13 GG gelte. Allerdings wertete es die polizeiliche Maßnahme nicht als Durchsuchung, die nach dem Grundgesetz stets einen richterlichen Beschluss erfordert. Weil der kleine Raum auf einen Blick erfasst werden konnte, sei keine Suche erforderlich gewesen. Damit hebelt das Gericht den Schutz des Wohnraums in kleinen Wohnungen aus.

Das Gericht sah eine dringende Gefahr für das Betreten des Zimmers für ausreichend, aber auch erforderlich. Diese Gefahr sei mit der Ausreisepflicht des Klägers gegeben. Auch damit wird das Grundrecht auf Schutz der Wohnung ausgehöhlt. Eine dringende Gefahr setzt eine Ausnahmesituation voraus, in der ein wichtiges Rechtsgut wie Leib oder Leben gefährdet ist. Nur dann kann das Eindringen in den privaten Lebensraum zulässig sein. Die reine Ausreisepflicht des Klägers kann dafür nicht ausreichen – zumal es keinen Versuch gab, den Kläger abzuschieben, ohne ihn nachts aus dem Bett zu reißen. In diesem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Roland Meister den Kläger, gemeinsam mit Sarah Lincoln.

Die Klage wegen der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg wies das Gericht als unzulässig zurück, weil das Rechtsschutzinteresse fehle. Damit wird der Rechtsschutz gegen Hausordnungen faktisch unmöglich gemacht, weil eine Entscheidung in der Hauptsache niemals in dem Zeitraum erreicht werden kann, in dem die Kläger in der Unterkunft wohnen. Indem die Bundesländer die Geflüchteten umverteilen, können sie sich dann außerdem leicht einer Klage entledigen. Dieses Verfahren wurde über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert und von Rechtsanwalt Thorsten Deppner und Sarah Lincoln vertreten.

Die Beschneidung der Rechte von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein Beispiel von vielen für Vorstöße aus Politik und Verwaltung, Asylsuchenden den geltenden Schutz ihrer Grundrechte zu verweigern. Das Bündnis prüft mit den Klägern gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Weitere Informationen

Zum Fall Hausordnungen Freiburg: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/hausordnung
Zum Fall Polizeirazzia Ellwangen: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/lea-ellwangen

Kontakt für Presseanfragen

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Dr. Maria Scharlau, Tel. 01579/2493108, presse@freiheitsrechte.org
Presse-Stelle PRO ASYL: Tel. 069/24231430, presse@proasyl.de

https://www.proasyl.de/pressemitteilung/bundesverwaltungsgericht-bejaht-unverletzlichkeit-der-wohnung-fuer-gefluechtete-und-schraenkt-den-schutz-durch-die-hintertuer-wieder-ein-buendnis-plant-verfassungsbeschwerde/

Keine Kompromisse beim Flüchtlingsschutz!

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordern die Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Das gemeinsame Statement mit unseren Forderungen kann hier abgerufen werden.

Hamburg, den 6. Juni: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat das Statement ebenfalls unterzeichnet. Dies wurde auf der Sitzung der Kirchenleitung vergangenes Wochenende beschlossen.

Jahresbericht Abschiebungsbeobachtung

Pressemitteilung Diakonie Hamburg: Diakonie Abschiebungsbeobachter am Hamburg Flughafen legt Jahresbericht 2022 vor und fordert bessere Bedingungen für Betroffene

Aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht 2022 des Abschiebebeobachters am Hamburger Flughafen geht hervor, dass die Probleme der letzten Jahre weiterhin bestehen. So sind Verständigungsprobleme oder Abschiebungen von mittellosen Personen im Berichtszeitraum weiterhin vorgekommen. Dr. Dirk Hauer, Migrationsexperte des Diakonischen Werks Hamburg: „Dass Menschen ohne einen Cent in der Tasche abgeschoben werden, verschlimmert die ohnehin schwierige Situation der Betroffenen. Wir appellieren an die zuständigen Behörden, Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen auszuschöpfen.“ Auch fehlt weiterhin eine einheitliche Zuständigkeit bei gescheiterten Abschiebungen. Dr. Dirk Hauer: „Es kann nicht sein, dass Personen nach einer gescheiterten Abschiebung einfach sich selbst überlassen werden. Es braucht eine klare Zuständigkeit, wer die Personen wieder nach Hause bringt. Wir appellieren hier an die Fürsorgepflicht insbesondere gegenüber vulnerablen Personen.“ 

Der Abschiebebeobachter kritisiert in seinem Bericht den mangelnden Schutz von Minderjährigen. So sollte ein Minderjähriger nach Gambia abgeschoben werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen zum Schutz von Minderjährigen nicht erfüllt waren.Hans-Peter Strenge, Moderator des Flughafenforums, dem Begleitgremium der Abschiebebeobachtung: „Dass ein unbegleiteter Minderjähriger entgegen den rechtlichen Bestimmungen abgeschoben werden sollte, führte zu einhelliger Bestürzung unter allen Forumsmitgliedern. Um mehr Fachexpertise zum Thema Kindeswohl in die Arbeit des Forums einfließen zu lassen, soll die Besetzung um den Kinderschutzbund zukünftig erweitert werden.“

Link zum Jahresbericht

Auf Grundlage des Jahresberichts berichtet der Abschiebungsbeobachters am 11.05.2023 ab 17.00 Uhr den Mitgliedern des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft in einer öffentlichen Sitzung.

 https://www.diakonie-hamburg.de/de/presse/pressemitteilungen/Diakonie-Abschiebungsbeobachter-am-Hamburg-Flughafen-legt-Jahresbericht-2022-vor-und-fordert-bessere-Bedingungen-fuer-Betroffene/

Bericht des NDR

Hintergrund

Das Diakonische Werk beobachtet im Rahmen eines Monitoringprojekts Abschiebungen am Hamburger Flughafen. Unser Projektmitarbeiter, Moritz Reinbach, beobachtet und dokumentiert Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei und steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Fokus der Beobachtung stehen die Wahrung humanitärer Mindeststandards und die Sicherstellung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Die quartalsweisen Berichte und Problemanzeigen des Abschiebungsbeobachters werden im Hamburger Flughafenforum zwischen der Bundespolizei, den Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen besprochen. Das Forum wird von Staatsrat a.D. Hans-Peter Strenge moderiert.

Das Projekt „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ ist ein Projekt des Diakonischen Werkes Hamburg und wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg. Im vorliegenden Berichtszeitraum wurden 157 Rückführungen von unserem Mitarbeiter Moritz Reinbach beobachtet.

Pressemitteilung Diakonie

Wiesbaden/Berlin, 26. April 2023 –  Die Diakonie Deutschland appelliert an Bund und Länder, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt endlich gemeinsam voranzutreiben. Dazu müsse der Bund auch die Migrationsberatung auskömmlich finanzieren. Von den Ländern erwartet die Diakonie politische Unterstützung – mit eigenen und mit den Kommunen abgestimmten Strategien, so die Diakonie anlässlich der Integrationsministerkonferenz in Wiesbaden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Ohne Zuwanderung könnten wir unseren Fach- und Arbeitskräftebedarf nicht decken und unsere Sozialkassen würden jedes Jahr schrumpfen. Auch in Zukunft werden Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung, Unterdrückung und wirtschaftlicher Not. Deutschland kann aus der Not der Aufnahme eine Tugend zur Steigerung des Arbeitskräftepotenzials machen. Die Menschen, die schon da sind, müssen einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Davon profitiert unsere Gesellschaft! Diese Integration kostet Geld und die Asylverfahren dauern. Das muss zukünftig schneller gehen. Damit Geflüchtete, die schon länger hier in Deutschland leben, diese verlorene Zeit für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt schnell wieder aufholen können, braucht es gezielte Vorbereitungen zur Integration in den Arbeitsmarkt und eine starke und nachhaltige soziale Arbeit. Nötig ist eine verlässlichere und nachhaltige Finanzierung. Eine gesicherte Migrationsberatung unterstützt nachhaltig die Integration in den Arbeitsmarkt.“

Außerdem fordert die Diakonie Deutschland eine Härtefallregelung, die es in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ermöglicht, mit Erreichen der Volljährigkeit eingebürgert zu werden. Maria Loheide: „Wer mit ungeklärter Identität in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, darf nicht ein Leben lang zum Opfer einer Sicherheitslogik werden. Wir sind ein Land der Menschenrechte.“

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/diakonie-zitat-fluechtlinge-schneller-in-den-arbeitsmarkt-integrieren

Weitere Informationen:

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dank der Zuwanderung – auch aus humanitären Gründen – auf einem Höchststand: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/inlaender-inlandskonzept.html

Mit gezielter individueller und bedarfsgerechter Beratung könnten es noch mehr sein. Die Diakonie betreibt mehrere hundert Migrationsfachdienste: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste/

Verzögerte Leistungen

Diakonie: Zuständigkeitswechsel verzögert Leistungen für Geflüchtete

Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, haben es zur Zeit schwer, tatsächlich an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Beratungsstellen berichten von verzweifelten Menschen, die wochen- und monatelang keine Grundsicherungsleistungen nach dem AsylbLG erhalten. Grund dafür ist die zentralisierte Zuständigkeit des Amtes für Migration seit dem 1. Januar 2023. Dirk Hauer, Migrationsexperte des Diakonischen Werks Hamburg: „Die Umstellung der Zuständigkeit hat zu unerträglich langen Bearbeitungszeiten geführt. Inzwischen gibt es Fälle, in denen Menschen seit dem Zuständigkeitswechsel keinen Cent bekommen haben. Zudem erfolgen Rückmeldungen an Beratungsstellen sehr verzögert, und die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail ist für Betroffene und Berater*innen äußert schwierig geworden.“

Insbesondere wenn es um Leistungsansprüche und existenzielle Fragen geht, sollten sich Menschen auf schnelles Behördenhandeln ohne Verzögerungen verlassen können. Dirk Hauer: „Leistungsgewährende öffentliche Stellen müssen für jede und jeden schnell und gut erreichbar sein, im Zweifel auch direkt und analog. Das gilt erst recht für Personen, denen es nicht leichtfällt, Behördensprache zu verstehen oder sich selbst und ihr Anliegen verständlich zu machen.“

Das Diakonische Werk Hamburg fordert deshalb, dass Leistungen so lange weiter gewährt werden, bis Anträge geprüft und beschieden sind. Dirk Hauer: „Wenn aus welchen Gründen auch immer schnelles Behördenhandeln nicht möglich ist, so darf das nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen.“

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen gern Bettina Clemens unter Tel. 040-30620-242 oder clemens@diakonie-hamburg.de zur Verfügung.