Quo Vadis Dublin?

Informationen zur geplanten Asylrechtsverschärfung durch die Dublin-IV-Verordnung

Positionspapier von PRO ASYL zu DUBLIN IV

PRO ASYL kritisiert schon seit vielen Jahren das Dublin-System als inhuman und menschenrechtsverletzend. Die aktuellen Überlegungen der EU-Kommission Dublin-III in Dublin-IV zu reformieren und weitere drastische Verschärfungen vorzunehmen, werden Schutzsuchenden jegliche Chance nehmen, nicht in das für sie zuständige Land abgeschoben zu werden – ungeachtet der individuellen Situation und Bedingungen vor Ort.
Der Entwurf der neuen Dublin-IV-Verordnung, der bereits im Mai 2016 präsentiert wurde und ab Oktober dieses Jahres intensiv in Brüssel verhandelt werden soll, zielt darauf ab, Asylsuchende in dem für sie nach der Dublin-Verordnung zuständigen EU-Staat festzusetzen und jegliche Weiterwanderung in andere Mitgliedstaaten zu unterbinden. In dem aktuellen Positionspapier weist PRO ASYL auf die Verschärfungen der Dublin-Reform hin, die folgende Punkte beinhalten:),
*   Abschaffung von verbindlichen Fristen
*   Beschränkung des Selbsteintrittsrechts
*   Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)
*   Einschränkung von sozialen Leistungen

Das Positionspapier ist unter https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO-ASYL-Positionspapier-zur-geplanten-Dublin-Reform-Juni-2016-.pdf  abrufbar.
Die Informationen über diese bis dato beispiellose Asylrechtsverschärfung müssen schnell und breit in Strukturen, politischen Gruppen, Hilfsnetzwerken etc. weiterverbreitet werden, damit sich alle Menschen gemeinsam mit Vehemenz dafür einsetzen, dass Dublin-IV in seiner jetzigen Form nicht verabschiedet wird.

Finanzielle Förderung von Patenschaftsprojekten

Das Kooperationsprojekt „Landungsbrücken für Geflüchtete – Patenschaften in Hamburg stärken“ der BürgerStiftung Hamburg und des Mentor.Ring Hamburg e.V. möchte Patenschaftsinitiativen, die sich an Geflüchtete richten, unterstützen.
Einerseits werden Beratungen und Fortbildungen für die Paten und Patenschaftsinitiativen angeboten. Andererseits werden bestehende und sich im Aufbau befindende Patenschaftsprojekte finanziell unterstützt. Anträge können ausschließlich durch in Hamburg ansässige, gemeinnützige Träger gestellt werden und sind spätestens bis zum 15. Juni 2016 einzureichen.
Wer an einer Förderung interessiert ist, findet nachfolgend Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen.

Förderrichtlinien

Ausschreibung Förderung

Checkliste Förderantrag

Landungsbrücken Förderantrag

Leitfaden Projektbeschreibung