Return at what cost?

Die Christian Group hat ein Statement verfasst zur gestrigen Abstimmung im EU-Parlament über die Rückführungsverordnung, die u.a. Abschiebezentren in Drittstaaten ermöglichen soll. Zuvor war die Zusammenarbeit der EVP mit rechtsextremen Parteien zu der Verschärfung öffentlich und massiv kritisiert worden.

Die Bevollmächtigte des Rates der EKD in Brüssel, Katrin Hatzinger sagte zur Abstimmung gegenüber der Presse:

„Es ist bedauerlich, dass die Konservativen im EP sich bei diesem sensiblen Thema, nicht den Kompromiss in der politischen Mitte gesucht haben, sondern sich mit dem Stimmen von Rechtsaußen für Symbolpolitik, die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten und die am wenigsten nachhaltigen Lösungen, wie die Priorisierung von Abschiebungen vor freiwilliger Rückkehr entschieden haben, das Ganze auf dem Rücken besonders vulnerabler Gruppen, wie Familien mit Kindern und um den Preis der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen.“

Statement.pdf

Aus für Asylverfahrensberatung

Pressemitteilung

Gravierende Folgen für Betroffene – Diakonie Hamburg kritisiert geplante Einstellung der Asylverfahrensberatung

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027 einzustellen. Die Diakonie Hamburg kritisiert diese Entscheidung und appelliert an die Verantwortlichen, weiterhin eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist eine zentrale rechtsstaatliche Absicherung im Asylverfahren. Diese laufen dadurch schneller und effizienter. Auch im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ist diese Art der Unterstützung vorgesehen.

Der diakonische Träger fluchtpunkt führt in Hamburg die unabhängige Asylverfahrensberatung durch. Sie soll sicherstellen, dass Asylsuchende über Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind, im Verlauf des Verfahrens beraten und unterstützt werden, den Prozess verstehen und ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen können. Im vergangenen Jahr gab es bei fluchtpunkt 907 Asylverfahrensberatungen mit 747 beratenen Personen.

Haiko Hörnicke, Leitung Arbeitsbereich Migration, Diakonie Hamburg: „Gerade für vulnerable Gruppen ist es wichtig, dass Gespräche über ein bevorstehendes Asylverfahren nicht nur mit Behördenvertretern geführt werden. Eine unabhängige beratende Person kann zusätzliche Sorgen, Traumata oder Besonderheiten berücksichtigen, da sich Geflüchtete vor Behördenmitarbeitenden erfahrungsgemäß weniger öffnen können.“

Uwe Giffei, fluchtpunkt Hamburg: „Die Asylverfahren werden immer komplexer und damit unverständlicher für die Betroffenen. Der Zulauf zur Asylverfahrensberatung ist dementsprechend sehr hoch. Im Sommer kommt es mit der GEAS-Reform zudem zur wohl grundlegendsten Änderung des Asylrechts seit 1993. In dieser Situation die Asylverfahrensberatung zu beenden, ist nicht nachvollziehbar und hätte gravierende Folgen für die Betroffenen.“

Hintergrund:

Die Asylverfahrensberatung steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen, deren Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Sie findet im Rahmen geschützter Einzelgespräche statt, berücksichtigt die individuelle Situation der Schutzsuchenden und ist kostenlos, vertraulich und freiwillig. Das bundesfinanzierte Angebot wurde 2023 eingeführt und ist gesetzlich verankert.

Eine verbandübergreifende Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) finden Sie hier.

Humanitäre Aufnahme

PRO ASYL fordert die Wiederaufnahme der humanitären Visavergabe für besonders bedrohte Menschen aus dem Iran, die aufgrund ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte ins Visier der Geheimdienste geraten sind und verfolgt werden.

Seit der Amtszeit der neuen Bundesregierung wurde keine Visumzusage mehr erteilt. In den Jahren zuvor waren es noch mehrere hundert für zum Teil schwer verletzte vom Regime verfolgte Iraner*innen. 

„Deutschland muss von der bestehenden rechtlichen Möglichkeit der humanitären Aufnahme Gebrauch machen und besonders bedrohten Menschen insbesondere auch aus Erstaufnahmestaaten, in die die Menschen geflüchtet sind, Schutz gewähren“, so Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL. ”In einer sich immer weiter eskalierenden Gewaltspirale ist Humanität das Gebot der Stunde. Bundesinnenminister Dobrindt hat im vergangenen Jahr die Hürden für die humanitäre Aufnahme jedoch so hoch gesetzt, dass es derzeit für Verfolgte aus dem Iran nahezu unmöglich ist, eine solche Aufnahmezusage zu erhalten. Das Innenministerium muss die Hürden so abbauen, dass das Instrument nicht nur eine leere Hülle bleibt.”

Seit Monaten erleiden die Menschen im Iran immer brutalere Unterdrückung durch das Regime, mit Tausenden von Toten und über 580 vollzogenen Todesstrafen allein in den letzten zwei Monaten. Die aktuelle militärische Eskalation im Nahen Osten mit Iran im Fokus verschärft die Notlage für die Zivilbevölkerung weiter erheblich. Verfolgten, denen die Flucht in ein anderes Land gelingt, droht auch im Erstaufnahmestaat Haft oder die Abschiebung in den Iran.

Nach Paragraph 22 des deutschen Aufenthaltsgesetzes kann Deutschland Menschen im Ausland aus dringenden humanitären oder völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, die sie zur Einreise berechtigt. Diese Regelung ermöglicht es, besonders gefährdeten Personen – auch aus Drittstaaten – schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren. 

Sehen Sie außerdem das PRO ASYL Policy-Paper vom 18.2.2026: Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis | PRO ASYL

Programm auf dem Regerhof

Der Regerhof, ein Ort der Begegnung in Hamburg-Bahrenfeld (Regerstraße 73) ist Dienstag und Mittwoch von 10 bis 18 Uhr offen für alle Interessierten. Die Kleiderkammer und das Café Elio freuen sich über ihren Besuch!
Die Schnackschrauber sind dienstags und mittwochs von 16.00 bis 18.00 auf dem Regerhof im  Einsatz.

Das Nähcafé hat im Februar gestartet.

Ganz neu dieses Jahr ist das Angebot der Kunstscheune immer mittwochs 16.00 bis 18.00 Uhr.

https://www.lutherkirche.net/regerhof

Spanien plant Legalisierung

Das Kabinett der linksgerichteten Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez beschloss diese Woche ein Vorhaben, das einen Weg zum legalen Aufenthalt für bis zu 600 000 Menschen ohne Papiere in Spanien schafft. Die Legalisierung wird als Dekret umgesetzt, das Einwanderungsrichtlinien reformiert, und muss nicht durchs Parlament. Ein breites Bündnis aus Immigranten- und Solidaritätsgruppen sowie Gewerkschaften und katholischer Caritas hatte 700.000 Unterschriften für die Regularisierung der im Land lebenden Einwanderer ohne Papiere gesammelt und diese beim spanischen Parlament eingereicht.
Die Regierung verweist auf Arbeitskräftemangel und die soziale Lage vieler Betroffener, während rechte Parteien das Vorhaben strikt ablehnen und vor negativen Folgen warnen.

Frankfurter Rundschau: „Gegen Hass, für Rechte und Demokratie“: Spanien legalisiert bis zu 600.000 Migrantinnen und Migranten trotz rechter Opposition

TAZ: Papiere für „sin papeles“

Diakonie Deutschland

Diakonie Deutschland fordert bundesweiten Abschiebestopp in den Iran

Die aktuelle Lage im Iran lässt Abschiebungen aus Sicht der Diakonie Deutschland nicht länger zu. Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, eine neue Lagebewertung für den Iran zu erstellen. „Bis dahin sollten keine Abschiebungen mehr in das Land erfolgen. Auch Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei an den Transitbereichen deutscher Flughäfen sollten für schutzsuchende Personen aus dem Herkunftsland Iran unterbleiben.“

In den vergangenen Wochen ist es im Iran landesweit zu anhaltenden Protesten gegen das Regime gekommen. Unter Einsatz erheblicher Gewaltanwendung wurden diese Proteste aufgelöst. Berichten zufolge kam es zu tausenden Todesopfern. Angesichts der unübersichtlichen Lage kann derzeit nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob Schutzsuchende oder Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, bei einer Rückkehr in den Iran ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.  
 
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben Abschiebungen in den Iran bereits ausgesetzt. „In vielen anderen Bundesländern werden Abschiebungen faktisch nicht mehr vollzogen. Angesichts dessen und auch angesichts der scharfen Kritik der Bundesregierung an den Maßnahmen der iranischen Regierung sollten auch Zurückweisungen und Einreiseverweigerungen von iranischen Staatsangehörigen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei unterbleiben“, so Ronneberger. 

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/diakonie-deutschland-fordert-bundesweiten-abschiebestopp-in-den-iran

Gemeinsam stark

Im WillkommensKulturHaus in Hamburg-Ottensen unterstützt das Projekt „Gemeinsam Stark – Geflüchtete ins Ehrenamt“ Menschen dabei, ihre Erfahrungen und Talente sichtbar zu machen – und verändert so das Bild von Flucht und Engagement… Hier kommen Sie zum vollständigen Artikel auf kirche-hamburg.de

Die deutsche Fernsehlotterie unterstützt das Projekt finanziell und hat im Rahmen der Gewinnzahlen-Ziehung am 11. Januar zwei Video-Beiträge veröffentlicht.

Gesetzesänderung Abschiebehaft

Am Freitag, den 5. Dezember wurde das Gesetz „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ im Bundestag beschlossen.

Aus rechtsstaatlicher und menschrechtlicher Sicht ein dunkler Tag für unsere Demokratie und das Grundrecht auf Asyl. Ein 2021 von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten zur Verfassungswidrikeit ist hier zu finden. Auch ProAsyl hat dazu im Oktober diesen Jahres Stellung bezogen. Und erst Ende Oktober diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben.

Im Verfahren hat die Koalition noch in der gleichen Woche mit einem Änderungsantrag u.a. noch eine zehnjährige Sperrfrist für Einbürgerungen eingeführt (§35a StAG) – unvollständige Angaben bei Einbürgerungen sollen hierfür ausreichen. Den Änderungsantrag ist hier zu finden.

Im Folgenden Informationen zu den gesetzlichen Änderungen. Auch auf ProAsyl finden Sie Informationen.

  1. Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung

Die geplante Einstufung sicherer Herkunftsländer per Rechtsverordnung statt per Gesetz und ohne Zustimmung des Bundesrats verletzt laut mehreren Expert*innen das Verfassungsrecht. Eine gesonderte Einstufung sogenannter „kleiner“ sicherer Herkunftsstaaten nur für den internationalen Schutz ist verfassungswidrig, da Art. 16a GG die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat verlangt.

Art. 16a GG stellt klar, dass auch unmenschliche Behandlung ausgeschlossen sein muss – ein Verweis auf den internationalen Schutz.

Das Gesetzesvorhaben verstößt gegen die Wesentlichkeitsdoktrin, da Entscheidungen von erheblicher Tragweite ein transparentes Verfahren die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates erfordern.

Die geplanten drei unterschiedlichen Listen sicherer Herkunftsstaaten führen zu einer komplizierten Rechtslage und können zusätzlichen Mehraufwand verursachen.

Für Betroffene bedeutet die gesetzliche Vermutung fehlender Verfolgung eine erhebliche Belastung: verkürzte Fristen, Ausschluss vom Arbeitsmarkt sowie erschwerter Zugang zu Integration und Beratung.

  1. Pflichtanwält*innen in Abschiebehaft und -gewahrsam (§ 62d AufenthG)

Jede Freiheitsentziehung ist ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte und erfordert ein faires Verfahren mit Pflichtanwält*innen. Abschiebehaft ist bloßes Mittel der Verwaltungsvollstreckung – wenn schon im Strafverfahren eine Pflichtverteidigung vorgesehen ist, dann erst recht bei Abschiebe- und Ausreisegewahrsam.

Ausreisepflichtige Personen sind besonders vulnerabel und haben ohne Pflichtanwält*innen praktisch keine Chance, ihre Grundrechte zu verteidigen.

Die hohe Rechtswidrigkeitsquote von 50–60 % bei Abschiebehaftanordnungen zeigt die Notwendigkeit eines Pflichtanwalts*einer Pflichtanwältin.

Es ist ein Novum, einen verpflichtenden Beistand gesetzlich wieder zu streichen.

Die einzige Untersuchung zur Wirkung des Pflichtanwalts der Universität Hamburg spricht sich klar für die Beibehaltung aus und zeigt, dass fachkundige Anwält*innen das Verfahren sogar beschleunigen können.

  1. Sperrfrist (§ 35a StAG)

Nicht einmal 24 Stunden vor der Ausschusssitzung hat die Koalition eine Sperrfist im Einbürgerungsverfahren an das Verfahren angehängt. Die Sperrfrist soll gelten bei der Rücknahme der Einbürgerung nach § 35, aber u.a. schon bei unvollständigen Angaben im Einbürgerungsverfahren. Es bestehen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, da § 35a StAG kein Ermessen -auch nicht für Miteingebürgerte- vorsieht und eine Sperrfrist auch schon unvollständige Angaben greifen soll.

Petition Resettlement

Nachdem 2022 das zehnjährige Jubiläum deutscher Resettlement-Programme gefeiert wurde und Deutschland mit 6.500 Plätze jährlich europaweit an der Spitze lag, sind von der neuen Bundesregierung alle Einreisen aus Ägypten, Türkei, Kenia, Jordanien, Ruanda und Pakistan gestoppt und keine neuen Plätze zur Verfügung gestellt worden. Nur im Klagewege konnten bisher noch Einreisen stattfinden, wie im Falle einer schwerkranken südsudaniesischen Geflüchteten in einem kenianischen Flüchtlingslager (Flüchtlingsrat NRW e.V.: OVG Berlin-Brandenburg: Gericht erzwingt Einreise für Resettlement-Flüchtling)

Auch mehrere Hundert international Schutzberechtigte aus Ägypten sollten in diesem Jahr noch aufgenommen werden, dem Land, in das ca. 1,5 Millionen Menschen aus dem Sudan geflohen sind. Ebenso sitzen die aus libyschen Foltergefängnissen evakuierten 150 Betroffenen, ausreisebereit und sicherheitsüberprüft, in Ruanda fest.

Die Beratungstelle Resettlement-Büro in München hat eine Petition auf innit gestartet:

„Sichere Zugänge für besonders Schutzbedürftige erhalten!“ zum Erhalt von Resettlement und Humanitären Aufnahmeprogrammen

Positionspapier PRO ASYL

Pressemitteilung Pro Asyl: In Syrien herrscht längst keine Stabilität

Mit dem heute veröffentlichten Positionspapier „Keine Sicherheit in Syrien“ zeigt PRO ASYL auf, wie prekär und instabil die Lage in dem Land ist. Wer dennoch syrische Menschen zur Ausreise drängen oder gar abschieben will, verkennt die menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Die Bundesregierung muss einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien erlassen und den von dort geflohenen Menschen in Deutschland Sicherheit bieten.

„14 Jahre Krieg, zerstörte Infrastrukturen, humanitäre Not und fehlende Sicherheit. Und Unionspolitikern fällt wieder einmal nichts anderes ein, als Abschiebungen zu fordern. Damit stoßen sie Hunderttausende vor den Kopf, die sich längst unserer Gesellschaft zugehörig fühlen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Anstatt diese realitätsfernen Debatten zu führen, sollte die Bundesregierung darüber sprechen, wie Deutschland den Aufbau einer Demokratie und den Wiederaufbau Syriens unterstützen kann“, führt Alaows weiter aus.

Katastrophale humanitäre Not  

Die humanitäre Lage ist nach 14 Jahren Krieg und internationalen Sanktionen katastrophal. Mehr als 16 Millionen Menschen sind 2025 auf humanitäre Hilfe angewiesen, an vielen Orten ist die Gesundheitsversorgung zusammengebrochen. Millionen Kinder leiden unter Hunger und Krankheiten und können keine Schulen besuchen. Hinzu kommen die schlimmste Dürre seit Jahrzehnten und eine massiv geschwächte Landwirtschaft.

Syrien hat Millionen von Binnenvertriebenen. Allein in der Region as-Suwaida sind seit den Angriffen im Juli 2025 mehr als 187.000 Menschen vertrieben worden. In vielen Regionen haben Blockaden und die gezielte Unterbindung humanitärer Hilfe dazu geführt, dass selbst grundlegende Güter wie Wasser, Medikamente und Strom fehlen.

Etliche Häuser sind wegen Jahre zurückliegender Bombardements durch das Assad-Regime oder wegen Bombardierungen und Angriffen unter der Übergangsregierung zerstört. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Inflation verstärken die Armut in der Bevölkerung.

Kein Schutz vor Angriffen und Gewaltexzessen

Weder die Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa noch lokale Sicherheitskräfte sind in der Lage oder gewillt, Minderheiten und andere vulnerable Gruppen in dem Land zu schützen. Die Massaker an Alawit*innen im März 2025 und an Drus*innen im Juli 2025 in der Provinz as-Suwaida sind besonders brutale Beispiele für Angriffe auf die Zivilbevölkerung – und zwar nicht  allein durch islamistische HTS-Milizen und ausländische Söldnern, sondern auch durch aktive Beteiligung staatlicher Kräfte (Amnesty International im September 2025 und UN-Syrien-Kommission im August 2025). Auch Christ*innen, Kurd*innen und Angehörige der LGTBIQ+-Community sind oft ungeschützt Angriffen ausgesetzt. Dabei sind laut UN-Expert*innen sowie Amnesty International insbesondere Frauen von Vergewaltigungen, Entführungen und Verschleppungen betroffen.

Selbst Angehörige der syrischen Mehrheitsgesellschaft erleiden Repressionen, wenn ihnen zum Beispiel „falsche Verhaltensweisen“ wie angebliche „Gotteslästerung“ vorgeworfen werden. Eine der größten Gefahren für alle Menschen in dem Land sind die zahlreichen Waffen, die im Umlauf sind. Wie in einem Pulverfass kann eine kleine Auseinandersetzung schnell zu einem gewaltvollen Konflikt eskalieren.

Bereits im Dezember 2024 forderte der UNHCR die Staatengemeinschaft auf, angesichts der humanitären und wirtschaftlichen Not, der massiven Zerstörungen und der politisch unsicheren Lage in dem Land syrische Staatsangehörige nicht zur Rückkehr in ihr Land zu zwingen.

Auszüge der Forderungen aus dem Positionspapier:

PRO ASYL fordert unter anderem von der deutschen Bundesregierung:

●      Bundesweiter Abschiebestopp nach Syrien, denn Rückführungen in ein Land, in dem Menschen schweren Menschenrechtsverletzungen und Verelendung ausgesetzt sind, verstoßen gegen das Völkerrecht.

●      Zeitnahe Anerkennung der Asylanträge, wenn Bedrohung oder Verfolgung klar erkennbar sind (zum Beispiel bei Angehörigen ethnischer, religiöser oder anderer vulnerablen Gruppen). Entscheidungsstopp aller anderen Asylanträge, solange die Situation in Syrien unberechenbar ist.

●      Wiederaufnahme des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und Beschleunigung des Familiennachzugs zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen aus Syrien. Familien gehören zusammen, immer  und erst recht, wenn im Herkunftsland kein sicheres Leben möglich ist.

●      Humanitäre Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Personen.

●    Heimatreisen dürfen nicht zum Widerruf des Schutzstatus führen, denn wer sich kurz in Syrien aufhält, um die dortige Lage zu sondieren, erfüllt keinen Widerrufsgrund.

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