Aktionswoche Migration und Flucht

Pressemeldung: Beratungsangebote sichern – gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Berlin, 28.09.2026 – Von heute an bis zum 2. Oktober 2026 rufen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu einer Aktionswoche für die bundesweit geförderten Programme im Bereich Migration und Flucht auf. Ziel ist es, die Arbeit der Träger sichtbarer zu machen und politische Entscheidungsträger:innen im Vorfeld der Haushaltsberatungen für 2027 von der Notwendigkeit einer verlässlichen und dauerhaften Finanzierung der Bundesprogramme zu überzeugen.

Unverzichtbare Arbeit für das demokratische Gemeinwesen
„Beratungsstellen und Fachdienste unterstützen Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen beim Ankommen, bei der Orientierung, bei der Bewältigung konkreter Probleme und fördern die gesellschaftliche Teilhabe. Sie erklären u.a. die jeweiligen Rechte und Pflichten und leisten damit einen Beitrag zu Rechtsstaat, sozialer Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Umso mehr beunruhigen uns die anhaltenden Spardebatten und drastischen Kürzungen in einzelnen Programmen wie der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte und der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sowie das Fehlen einer verlässlichen, längerfristigen Haushaltsplanung“, erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).

Kürzungen bedrohen bewährte Strukturen
Im Fokus der Aktionswoche stehen folgende Beratungsangebote:

  • das Bundesflüchtlingsprogramm mit den Psychosozialen Zentren für Geflüchtete (PSZ)
  • die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
  • die Jugendmigrationsdienste (JMD)
  • die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB)

Bundesweit nutzen zahlreiche Träger die Aktionswoche, um in Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen, bei Veranstaltungen vor Ort und an Tagen der offenen Tür die Bedeutung dieser Programme in den Blick zu nehmen – insbesondere die Bedeutung für ratsuchende Menschen sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt. Der Asylverfahrensberatung droht eine Kürzung um 80%. Auch bei der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte sind laut Haushaltsentwurf für 2027 drastische Kürzungen geplant. Damit drohen über Jahre gewachsene, für das Gemeinwesen unverzichtbare Strukturen wegzubrechen – mit spürbaren Folgen für laufende Integrationsprozesse.

Forderung nach nachhaltiger Finanzierung
Die Verbände der BAGFW fordern die Bundesregierung und politisch Verantwortliche auf, diese stabilisierenden Säulen unserer Gesellschaft zu stärken. Notwendig ist eine auskömmliche, verlässliche und gesetzlich verankerte Regelfinanzierung – statt wiederkehrender Unsicherheit im Haushalt.

Weitere Informationen zu den Angeboten der Migrationsfachdienste und zur Aktionswoche finden Sie in den Factsheets der BAGFW zur MBE, AVB und Bundesflüchtlingsprogramm/ PSZ unter: www.bagfw.de/themen/migration-und-integration

#AnkommenUnterstützen #StarkeMigrationsberatung

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100 Tage GEAS

Abschreckung, Druck und Rechtsverstöße

Pressemitteilung PRO ASYL vom 21. September: Vor 100 Tagen, am 12. Juni 2026, ist die Neuordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in der EU und in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Die 100 Tage nimmt PRO ASYL zum Anlass für eine erste Einordnung. Deutlich wird: Es geht Deutschland um maximale Härte. 

In einem neuen Policy Paper zieht PRO ASYL Bilanz: Der deutsche Gesetzgeber hat die vorhandenen Spielräume weitgehend zulasten der Schutzsuchenden genutzt. Einzelne Regelungen gehen über die zwingenden Vorgaben des EU-Rechts hinaus.

„Die Erkenntnisse aus den ersten 100 Tagen GEAS sind alarmierend: Schutzsuchende werden abgeschottet, komplexe Verfolgungsgeschichten im Eiltempo geprüft und besondere Schutzbedarfe übersehen. Unabhängige Beratung fehlt, während Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. So entstehen Fehlentscheidungen und Rechtsverstöße. Das ist politisch gewollte Abschreckung“, erklärt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL.

In dem Policy Paper untersucht PRO ASYL die neuen Grenzverfahren und die verschärften Dublin-Regelungen. Grundlage sind konkrete Fälle und Berichte aus der anwaltlichen und unabhängigen Beratungspraxis. In beiden Bereichen sind die negativen Folgen bereits deutlich sichtbar.

Grenzverfahren: Schutzbedarfe übersehen, Rechte verletzt

Das neue GEAS soll dazu beitragen, dass deutlich weniger Schutzsuchende in die Europäische Union gelangen. Zahlreiche Asylverfahren werden deshalb unmittelbar an den EU-Außengrenzen durchgeführt. Während dieser Verfahren gelten die Betroffenen rechtlich als nicht eingereist. Auch Deutschland ist verpflichtet, Grenzverfahren an seinen Außengrenzen durchzuführen.

Die ersten von PRO ASYL begleiteten Fälle offenbaren gravierende Defizite:

  • Besondere Schutzbedarfe werden nicht zuverlässig erkannt und berücksichtigt.
  • Medizinische Erfordernisse finden nicht ausreichend Beachtung.
  • Beschleunigte Verfahren werden komplexen Flucht- und Verfolgungsgeschichten nicht gerecht.
  • Unabhängige Asylverfahrensberatung und asylrechtskundige anwaltliche Beratung sind nicht an allen Standorten gewährleistet.

Schutzsuchende durchlaufen die Grenzverfahren weitgehend von der Öffentlichkeit abgeschottet und unter haftähnlichen Bedingungen. Nach Auffassung von PRO ASYL geht die geschlossene Unterbringung in den Grenzverfahrenseinrichtungen über eine bloße Beschränkung der Bewegungsfreiheit hinaus. Sie kommt einer Freiheitsentziehung gleich.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnet die Unterbringung mit weitgehend gleichlautenden Textbausteinen an. Eine nachvollziehbare Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ist in den PRO ASYL vorliegenden Anordnungen nicht erkennbar. Gegen diese Praxis bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Dublin-System: Bis zu drei Jahre Ungewissheit

Auch das seit Jahren dysfunktionale Dublin-System wurde nicht grundlegend reformiert, sondern weiter verschärft. Die Verantwortung für einen großen Teil der Asylverfahren liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten an den europäischen Außengrenzen. Das gilt selbst dann, wenn Geflüchtete dort unter menschenunwürdigen Bedingungen leben oder Gewalt erfahren haben.
Besonders einschneidend ist die Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist. Im Regelfall muss eine Überstellung innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Wird eine Person als „flüchtig“ eingestuft, kann die Frist nach neuem Recht um drei Jahre verlängert werden. Zuvor lag die Höchstfrist bei 18 Monaten.

Die PRO ASYL vorliegenden Fälle zeigen: Das BAMF nutzt diese Möglichkeit extensiv und zulasten der Betroffenen. Dadurch kann die inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe und des Schutzanspruchs über Jahre hinausgeschoben werden. Für die Schutzsuchenden bedeutet das jahrelange Ungewissheit. Zugleich provoziert diese Praxis eine Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten

Kirchenasyl wird unter Druck gesetzt

Die Neuregelung setzt auch das Kirchenasyl massiv unter Druck. Dabei ist es ein wichtiges humanitäres Korrektiv in besonderen Härtefällen. Das BAMF empfiehlt den Ausländerbehörden, Menschen nach der Ablehnung eines Härtefalldossiers persönlich vorzuladen. Erscheinen sie nicht, soll ihre Überstellungsfrist um drei Jahre verlängert werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum früheren Dublin-Recht galt eine Person im offenen Kirchenasyl grundsätzlich nicht als flüchtig, wenn den Behörden ihr Aufenthaltsort bekannt war. Nach Auffassung von PRO ASYL kann auch nach neuem Recht der bloße Aufenthalt im offenen Kirchenasyl nicht pauschal als „Flucht“ gewertet werden.

https://www.proasyl.de/pressemitteilung/100-tage-geas-abschreckung-druck-und-rechtsverstoesse/

Psychische Gesundheit

Neuer digitaler Flyer zu psychischer Gesundheit und Unterstützung für junge Geflüchtete – in mehreren Sprachen verfügbar Informationen unter: https://b-umf.de/p/digitaler-flyer-psychische-gesundheit/

Psychische Belastungen sind für viele junge geflüchtete Menschen Teil ihrer Lebensrealität. Erlebnisse vor und während der Flucht, Unsicherheiten im Alltag, Rassismus oder die Trennung von Familie und vertrauten Menschen können die psychische Gesundheit belasten. Gleichzeitig ist es oft schwierig, passende Unterstützung und Therapieangebote zu finden.

Im Rahmen des Projekts „bedarfs.gerecht: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung junger Geflüchteter“ veröffentlicht der BuMF e.V. einen neuen Flyer zum Thema „Psychische Gesundheit und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche“ in mehreren Sprachen.

Der Flyer richtet sich direkt an junge geflüchtete Menschen und informiert in einfacher Sprache über wichtige Fragen:

  • Was bedeutet psychische Gesundheit?
  • Wann kann es helfen, Unterstützung zu suchen?
  • Was sind Therapien und wie können sie helfen?
  • Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeutinnen und Psychiaterinnen?
  • Welche Rechte gibt es bei Gesundheitsversorgung, Sprachmittlung und Therapie?
  • Wo finden junge Menschen Beratung und Unterstützung?

Außerdem informiert der Flyer über Unterstützungsmöglichkeiten bei Diskriminierung und erklärt, was Empowerment bedeutet. Er zeigt jungen Menschen: Sie sind mit ihren Erfahrungen nicht allein und haben das Recht, Hilfe und Unterstützung zu bekommen.

Der Flyer ist in Deutsch, Englisch, Dari und Arabisch verfügbar und kann genutzt werden, um junge Geflüchtete direkt über ihre Rechte und Möglichkeiten der psychosozialen Unterstützung zu informieren.

Programm auf dem Regerhof

Der Regerhof ist ein Ort der Begegnung in Hamburg-Bahrenfeld (Regerstraße 73).

Ab August 2026 sind sie Dienstag von 10.00 – 16.00, Mittwoch von 10.00 – 18.00 und Donnerstag von 10.00 – 14.00 für Sie geöffnet. Die Kleiderkammer und das Café Elio freuen sich über ihren Besuch!

Die Schnackschrauber sind dienstags und mittwochs von 16.00 bis 18.00 auf dem Regerhof im  Einsatz.

Das Nähcafé findet dienstags (außer dem letzten Dienstag im Monat) und die Kunstscheune mittwochs von 16.00 -18.00 im Café Elio statt. 

https://www.lutherkirche.net/regerhof

Policy Brief

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Aufenthaltstitel der Geflüchteten aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern – allerdings nicht für Männer im wehrfähigen Alter. Im vierten Jahr nach Beginn des Krieges bleibt die aufenthaltsrechtliche Zukunft der Geflüchteten aus der Ukraine in Europa ungewiss. Der Migrationsforscher Dietrich Thränhardt setzt sich in einer neuen Publikation ‚Die Zukunft der ukrainischen Flüchtlinge in Europa‘ mit möglichen Szenarien auseinander und zeigt „good practice“ Beispiele für eine langfristige Integration. Aktuelle Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten in Deutschland finden Sie auf der Website des Mediendienst Integration.

Über 140 Tote in Ceuta

Europa verrät seine Menschlichkeit

News von ProAsyl vom 06. August

In den letzten Julitagen kamen zehntausende Menschen von Marokko aus schwimmend oder über die Landgrenze in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Über 140 Menschen starben. Eine menschliche Tragödie. Doch für Trauer ist kaum Raum, stattdessen überbieten sich EU-Politiker*innen in ihrem Ruf nach noch mehr Abschottung. Weiterlesen..

ProAsyl berichtet ausführlich über die Situation in Ceuta und macht auf das aufmerksam, was in der öffentlichen Berichterstattung eine Randnotiz bleibt: das menschliche Leid vor Ort und die „Narrative, die immer wieder genutzt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren und das Asylrecht weiter auszuhöhlen“.

Die abschließende Bewertung von ProAsyl:

Auf die Hoffnung auf Zugang zu Europa, Arbeit und Sicherheit antwortet die Europäische Union wieder mit Härte und schafft damit brutales Leid. Das zentrale Problem geht sie dabei nicht an: Es fehlt an legalen Wegen für Flucht und Migration – und solange dies der Fall ist, werden immer wieder Menschen ihr Leben an Europas Grenzen verlieren und die EU und ihre Mitgliedstaaten sich von Drittländern abhängig machen, die wirksamen Grenzschutz garantieren sollen. Das mit GEAS für Krisensituationen in Aussicht gestellte solidarische Miteinander zerfiel schon in der ersten Herausforderung zum weiteren Schrei nach Abschottung. Besonders schockierend an der gegenwärtigen öffentlichen Debatte ist, dass die über 140 Todesopfer eine Randnotiz bleiben. Achselzuckend wird hingenommen, dass das EU-Grenzregime Menschenleben kostet. Im Mittelmeer, auf der Balkanroute, aber eben auch an den spanischen Exklaven kommen jedes Jahr Tausende ums Leben und Europa nimmt es hin.

https://www.proasyl.de/news/ueber-140-tote-in-ceuta-europa-verraet-seine-menschlichkeit/

Tag des Kirchenasyls

Fürbitten zum Tag des Kirchenasyls am Sonntag 30.08.2026

Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche

Am 30. August 1983 starb in Berlin der 23-jährige politische Flüchtling Cemal Kemal Altun. Aus Angst vor der Abschiebung und vor drohender Folter in der damaligen Militärdiktatur in der Türkei stürzte er sich während seiner Verhandlung aus dem Fenster des Gerichtssaals.

Altuns Tod gab den Anstoß für die ersten Kirchenasyle: Kirchengemeinden wollten nicht mehr hinnehmen, dass Menschen dorthin abgeschoben werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben oder unmenschliche Behandlung droht.

Seit 2019 begehen wir am 30. August den Tag des Kirchenasyls, um an die christliche Verpflichtung zu erinnern, genau hinzusehen und Menschenrechtsverletzungen etwas entgegenzusetzen.

Aus diesem Grund: Erinnern auch Sie am 30. August an das Leben von Cemal Kemal Altun und vieler anderer, aber auch an die Handlungsfähigkeit, die wir durch das Kirchenasyl besitzen!

Gott, wir bitten dich für die vielen Menschen auf der Flucht, in Schutzlosigkeit und Unsicherheit: Sieh ihre Sehnsucht, höre ihre Stimmen. Lass sie glauben und erfahren, dass sie Würde und Rechte haben. Lass die Verletzlichen Schutz finden – in Europa, in Deutschland, in unseren Kirchen.

Gott, wir bitten dich für die, die politische Verantwortung tragen: Lass Klugheit und Menschenfreundlichkeit ihre Entscheidungen leiten. Lass sie den Feinden der Menschlichkeit entschieden entgegentreten und die Schutzräume für Geflüchtete achten.

Gott, wir bitten dich für unsere Gesellschaft, für unser Zusammenleben: Stärke uns in unserem Einsatz für die Rechte und die Würde aller Menschen. Gib uns Mut und Hoffnung für ein gelingendes Zusammenleben. Mach unsere Kirchen zu Schutzräumen und Kraftorten und uns zu Zeug*innen deiner Botschaft von Gerechtigkeit. Amen.

Fürbitten_Tag des Kirchenasyls.pdf

Keine Arbeitsverbote

Ende Juli traten die Gesetze „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen“ und „Migrations­verwaltungs­digitalisierungs­weiterentwicklungs­gesetz“ in Kraft (zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt).

Der Hessische Flüchtlingsrat schreibt dazu auf seiner Website:
In beiden Gesetzen, die hauptsächlich etwas ganz anderes regeln, wurde jeweils nachträglich und mit geringer Vorlaufzeit die Thematik um die Rechtsfolgen der neuen EU-weiten „statischen“ Liste der „Sicheren Herkunftsländer“ aufgenommen. Abgelehnten Asylbewerber*innen aus diesen Ländern wird künftig, analog zu den bisherigen nationalen Regelungen, die Arbeitsaufnahme nicht gestattet. Dazu wurde der § 60a Abs. 6 AufenthG ergänzt, der bereits Arbeitsverbote für Geduldete und abgelehnte Asylbewerber:innen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern regelte. Diese wurden bis zur GEAS-Reform durch Bundesratsbeschluss gem. § 29a AsylG (sowie neuerdings durch Verordnung der Bundesregierung gem. § 29b AsylG) bestimmt. Die EU-Liste ergänzt nun quasi die nationalen Listen.

Zu den Betroffenen gehören Staatsangehörige von Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sowie der EU-Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei. Die Ukraine ist EU-Beitrittskandidat, aber derzeit von der Liste ausgenommen. In Deutschland kommen auf nationaler Ebene noch Ghana und Senegal zur Liste der sicheren Herkunftsländer hinzu.

Betroffene unterliegen damit ab sofort einem generellen Arbeitsverbot. Damit entfallen auch die meisten Bleibeperspektiven.

Jedoch ist im Gesetzgebungsverfahren, wenn auch verspätet (daher im „Migrations­verwaltungs­digitalisierungs­weiterentwicklungs­gesetz“ hinterhergeschoben), noch eine Bestandsschutzregelung in § 104 Abs. 18 AufenthG eingeführt worden. Ausgenommen von dem Arbeitsverbot sind demnach Geduldete, die entweder schon am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland gelebt haben (Tag der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler) oder die am 11. Juni 2026 (Tag vor Inkrafttreten des neuen GEAS) schon eine Beschäftigungserlaubnis hatten.

Claudius Voigt (GGUA, Projekt Q) kommentiert das Gesetz wie folgt:
„Diese missglückte Übergangsregelung bedeutet unter anderem folgendes: Menschen, die während des Asylverfahrens zum neuen Ausbildungsjahr im August eine Ausbildung aufnehmen, werden keine Ausbildungsduldung mehr erhalten können und dem Arbeitsverbot unterliegen – obwohl sie womöglich schon mehrere Jahre in Deutschland leben und obwohl der Ausbildungsvertrag schon lange unterschrieben ist. Denn sie waren weder am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland (sondern gestattet), noch hatten sie am 11. Juni 2026 schon eine konkrete Beschäftigungserlaubnis. Dies kann politisch nicht gewollt sein, die Ausbildungsbetriebe werden zurecht steil gehen. Hier muss durch Anwendungshinweise oder eine weitere Gesetzesänderung nachgebessert werden!„

Klar ist, dass das Gesetz viele Betroffene pauschal von bestehenden gesetzlichen Bleiberechten ausschließt. Auch wird strittig sein, wie die Übergangsregelung auszulegen ist.


Der Paritätische hat dazu eine Fachinformation herausgegeben, Autor Claudius Voigt, Projekt Q, GGUA Flüchtlingshilfe: Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung aus weiteren „sicheren Herkunftsstaaten“

Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern haben dazu eine klare Meinung und forderten in einer gemeinsamen Presseerklärung: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben. Arbeitsverbote sind das Ende der Integration!

Für einen starken Flüchtlingsschutz

Am 28. Juli vor 75 Jahre wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verabschiedet, das bis heute wichtigste Dokument für den völkerrechtlichen Schutz von Menschen auf der Flucht.

Und dennoch steht Flüchtlingsschutz gerade auch in Europa unter Druck: Nach der jüngsten europäischen Asylreform, die vor allem den Zugang zum Europäischen Asylsystem einschränken will, werden Ideen laut, auch das materielle Flüchtlingsrecht anzugreifen. Ende Juni hat die stärkste Fraktion im EU-Parlament, die Europäische Volkspartei, eine Resolution verabschiedet, u.a. mit dem Wunsch nach Abschaffung des subsidiären Schutzes.

Die Genfer Konvention hat Lücken. So schützt sie z.B. nicht vor der Todesstrafe – die aber heute in allen EU-Staaten geächtet ist. Der europäische Gesetzgeber entschloss sich daher 2004, den GFK-Schutz unter Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) um den Schutz vor Folter, Todesstrafe und Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten zu ergänzen. Hierfür wurde der Begriff „subsidiärer Schutz“ gewählt. Vor allem syrische Menschen haben diesen Schutz erhalten.

Wir stehen für andere Werte: Flüchtlingsschutz, der auf Solidarität sowie gemeinsamen Grund- und Menschenrechten basiert, stärkt uns als Gesellschaft insgesamt. Mit dem Memorandum „Für einen starken Flüchtlingsschutz“, den auch hamburgasyl mit unterzeichnet hat, haben wir dazu ein großartiges Signal gesetzt: Mittlerweile haben sich 324 Organisationen zu einem starken Flüchtlingsschutz bekannt.

Konkret fordert das Memorandum unter anderem sichere Fluchtwege, faire und transparente Asylverfahren, soziale Rechte von Anfang an sowie echte Teilhabe- und politische Mitgestaltungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Damit wird deutlich: Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich – eine, die nicht auf Abschreckung, sondern auf Menschenrechte, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt.

Es ist weiterhin möglich, zu unterzeichnen!

Auf https://fluechtlingsschutz.de/ finden sich alle Informationen dazu, eine Lesefassung auch auf Englisch, Plakate und die Liste der Unterzeichnenden. Kostenlose Druckexemplare können bestellt werden.

Psychosoziale Beratung für Flüchtlinge

Die Psychosoziale Beratung für Flüchtlinge der Diakonie Hamburg wendet sich an Menschen mit Migrations- und Fluchtbiographie, die psychische Probleme haben bzw. traumatisiert sind. Sie bieten Psychologische Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie an.
Ab dem ersten August heißen sie „Resilio – Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete“.

Die Angebote sind kostenlos, vertraulich und können mehrsprachig erfolgen. Bei der Anmeldung können Sie angeben, welche Sprache benötigt wird.

Weitere Angebote:

  • Sozialberatung
  • Gruppenangebote
  • Psychiatrische Sprechstunde
  • Weitervermittlung

Sprechstunde & Anmeldung – telefonisch oder per Mail

Montags 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags 10:00 – 12:00 Uhr

Die Kollegin an der Anmeldung spricht Dari, Farsi, Englisch, Russisch und Deutsch. Viele weitere Sprachen kann das Team anbieten oder zieht Dolmetschende hinzu.

https://www.diakonie-hamburg.de/de/adressen/Psychosoziale-Beratung-fuer-Fluechtlinge