Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Mit den am 28. Oktober 2025 veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Für ProAsyl ein deutliches Warnsignal in Richtung Behörden und Gerichte. Das Gericht stellte erneut klar: Niemand darf ohne richterliche Anordnung in Haft genommen werden (Pressemitteilung ProAsyl).

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, weist auf eine Realität hin, die selten öffentlich in den Blick genommen wird. Es gibt keine offiziellen Zahlen zur Abschiebungshaft, „aber die Zahlen, die es gibt, weisen darauf hin, dass bis zu 50 Prozent der Inhaftierten zu Unrecht in Abschiebungshaft sitzen – mitunter für mehrere Wochen. Wahrscheinlich gibt es kaum ein Rechtsgebiet, in dem Gerichte Behördenhandeln so oft als rechtswidrig beanstanden müssen.“ (Tagesschau-Kommentar) Der bundesweit im Migrationsrecht und hier insbesondere in Abschiebungshaftverfahren tätige Rechtsanwalt Peter Fahlbusch veröffentlicht in einer Verfahrensstatistik regelmäßig Zahlen zur Abschiebungshaft.

Insbesondere im Hinblick auf die kommende GEAS-Reform (Gemeinsames Europäiches Aylsystem) droht eine massive Ausweitung von Abschiebungshaft und damit auch die Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis, Menschen zu inhaftieren, bevor dies per richterlichem Beschluss angeordnet wurde. Dieses Urteil sollte also auch ein deutliches Signal an den Gesetzgebeber sein.

Zur Pressemitteilung und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-097.html

PM Diakonie

„Zugewanderte Menschen sind selbstverständlicher Teil unserer Stadtbilder!“

Diakonie-Präsident zu den Äußerungen von Friedrich Merz

„Seit Jahrzehnten sind zugewanderte Menschen selbstverständlicher Teil unserer Stadtbilder. Sie gehören einfach zu uns: Mit ihren Unternehmen, Kulturen, als Kolleginnen am Arbeitsplatz, als Mitspieler im Fußballverein, als Nachbarin und vieles mehr. Es gibt unendlich viele Geschichten erfolgreicher Integration! Probleme müssen angesprochen, dann aber mit einer sachorientierten Politik gemeinsam gelöst werden, ohne Polemik und in gegenseitigem Respekt. Das gilt auch für Fragen der inneren Sicherheit, denn alle Menschen, egal woher sie stammen, haben ein Recht auf Sicherheit. Erfolgreiche Integration erfordert Investitionen in Kitas, in Schulen, in Sprachkurse, in soziale Beratung, in psychosoziale Betreuung, in Ausbildungsplätze und in bezahlbaren Wohnraum. Davon profitieren alle, egal ob kürzlich zugewandert oder nicht. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Politik. Die Diakonie setzt sich mit ihren professionellen Diensten und mit vielen Ehrenamtlichen tagtäglich dafür ein, dass Zugewanderte bei uns eine Heimat finden. Sie tragen dieses Land mit und sie gehören dazu.“

https://www.diakonie-hamburg.de/de/presse/pressemitteilungen/Zugewanderte-Menschen-sind-selbstverstaendlicher-Teil-unserer-Stadtbilder

Weltkindertag

Diakonie mahnt zum Weltkindertag: Kinderrechte werden im Fluchtkontext gefährdet

Anlässlich des Weltkindertages (20. September) kritisiert die Diakonie Hamburg angesichts oft restriktiver Maßnahmen in der Migrationspolitik, teils mangelhafter Standards in der Unterbringung und Versorgungslücken in der Jugendhilfe die Gefährdung der Rechte von geflüchteten Minderjährigen – etwa auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete: Laut des „Lagebilds Flüchtlinge“ befinden sich derzeit 477 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Hamburg. Weitere 917 Personen sind erst kürzlich volljährig geworden. Sie werden häufig ohne die nötige Betreuung untergebracht, ihr Alter wird fehleingeschätzt, Vormundschaften fehlen und der Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung wird massiv erschwert.

Abschiebungen: Abschiebungen von geflüchteten Familien aus Hamburg lassen sich mit dem Kindeswohlvorrang aus Artikel 3 der Kinderrechtskonvention oftmals nicht vereinbaren: Nächtliche Abholungen, Familientrennungen und das Miterleben von Gewalt im Abschiebungsprozess sind traumatisierende Erlebnisse für Kinder und Jugendliche. Bundesweit wurden im ersten Halbjahr 2025 1345 Kinder und Jugendliche abgeschoben (ca. jede 10. Person davon war minderjährig).

Unterbringung von Familien: Geflüchtete Minderjährige leben mit ihren Familien in Hamburg oft in Sammelunterkünften auf engstem Raum. Es fehlen Rückzugsmöglichkeiten, Räume zum Lernen und Spielen, zum Ruhen und Schlafen. Das sind emotionale Belastungen für junge Menschen, die ihre Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen. So entwickeln Kinder, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, vermehrt posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Angststörungen und Depressionen. Laut der Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Artikel 27), das Recht auf Gesundheit (24) und das Recht auf Bildung (28 & 29).

Annika Woydack, Landespastorin und Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hamburg: „Migrationspolitische Maßnahmen in Hamburg sollten mit einem zentralen Fokus auf die Einhaltung von Kinderrechten konsequent überprüft und verändert werden. Kinder haben spezielle Bedürfnisse, sind besonders vulnerabel und bedürfen daher eines außerordentlichen Schutzes.“

Haiko Hörnicke, Leiter des Arbeitsbereichs Migration und Internationales der Diakonie Hamburg: „Das Versorgungssystem von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Hamburg muss verbessert werden, geflüchtete Familien sollten nicht mehr verpflichtend in Sammelunterkünften leben müssen und auch im Abschiebungsvollzug sollte das Kindeswohl Vorrang haben.“

Hintergrund:

1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, seit 1992 ist sie in Deutschland verbindlich. Die Konvention ist auch in Hamburgs Verfassung verankert und gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren.

https://www.diakonie-hamburg.de/de/presse/pressemitteilungen/Diakonie-mahnt-zum-Weltkindertag-Kinderrechte-werden-im-Fluchtkontext-gefaehrdet

Schüsse auf zivile Seenotrettung

Das Rettungsschiff Ocean Viking wurde während eines Einsatzes auf dem Mittelmeer von der libyschen Küstenwache aus nächster Nähe beschossen.

Es ist der Nachmittag des 24. August 2025. Das Rettungsschiff Ocean Viking von SOS Méditerranée ist mit Genehmigung italienischer Behörden 40 Seemeilen nördlich der libyschen Küste in internationalen Gewässern im Einsatz. Die Crew ist auf der Suche nach einem Boot in Seenot. Zuvor hatte sie bereits 87 Menschen retten und sicher an Bord aufnehmen können.

Plötzlich nähert sich ein Patrouillenboot der sogenannten libyschen Küstenwache. Es umkreist die Ocean Viking. Zunächst beobachten maskierte Männer das Rettungsschiff. Über Funk beleidigen und bedrohen sie die Schiffsbesatzung – und greifen dann aus nächster Nähe an. Ohne Vorwarnung fällt ein erster Schuss, dann ein zweiter. Es folgt eine ganze Salve wie aus einem Maschinengewehr. Schüsse, die auf die Brücke des Schiffs zielen. Mindestens 20 Minuten lang stehen alle Menschen an Bord der Ocean Viking unter Beschuss. Maschinengewehrfeuer zerstörte Fensterscheiben, Funkantennen, Schnellboote und weitere Ausrüstung.

So massiv, direkt und lebensgefährlich wurde die zivile Seenotrettung nie zuvor angegriffen. Die Besatzung und 87 gerettete Bootsflüchtlinge an Bord konnten glücklicherweise schnell genug Deckung suchen, so dass niemand erschossen oder verletzt wurde.

Der vorsätzliche und bislang beispiellose Angriff auf die Ocean Viking ist in Videoaufnahmen dokumentiert. Sie zeigen: Jegliche Unterstützung der italienischen Behörden blieb aus, obwohl das Schiff einen Notruf absetzte und mehrfach um Hilfe bat. Dieser Angriff markiert eine neue Eskalationsstufe in der massiven Behinderung und Bedrohung der humanitären Arbeit auf dem zentralen Mittelmeer!

Zivile Seenotrettung wird systematisch bedroht
Seit Jahren erleben wir, wie die EU-Staatengemeinschaft auf Abschottung und Abschreckung setzt. Dabei arbeitet sie mit der sogenannten libyschen Küstenwache zusammen. Hinter dieser stecken libysche Milizen, die Menschenrechte verletzen, das internationale Seerecht missachten, brutale Pullbacks vornehmen und Rettungsschiffe angreifen. Trotz alledem werden diese libyschen Milizen von der EU finanziert, um Europas Grenzen zu „schützen”. So wurde das Patrouillenboot, das die Ocean Viking am 24. August angriff, im Rahmen eines EU-Programms finanziert und von Italien an Libyen übergeben. 

United4Rescue fordert gemeinsam mit anderen Rettungsorganisationen ein sofortiges Ende dieser Art von Kooperation.

Seenotrettung ist kein Verbrechen – sie ist Pflicht


Dieser Beitrag zitiert Passagen aus dem Newsletter von United4Rescue.
















 





 





 





 





 





 








es ist der Nachmittag des 24. August 2025. Das Rettungsschiff Ocean Viking von SOS Méditerranée ist mit Genehmigung italienischer Behörden 40 Seemeilen nördlich der libyschen Küste in internationalen
Gewässern im Einsatz. Die Crew ist auf der Suche nach einem Boot in Seenot. Zuvor hatte sie bereits 87 Menschen retten und sicher an Bord aufnehmen können.

Plötzlich nähert sich ein Patrouillenboot der sogenannten libyschen Küstenwache. Es umkreist die Ocean Viking. Zunächst beobachten maskierte Männer das Rettungsschiff. Über Funk beleidigen und bedrohen sie die Schiffsbesatzung – und greifen dann aus nächster
Nähe an. Ohne Vorwarnung fällt ein erster Schuss, dann ein zweiter. Es folgt eine ganze Salve wie aus einem Maschinengewehr. Schüsse, die auf die Brücke des Schiffs zielen.
Mindestens 20 Minuten lang stehen alle Menschen an Bord der Ocean Viking unter Beschuss. 















Das Bild wurde vom Absender entfernt. Das Bild zeigt ein eingeschossenes Fenster der Ocean Viking.



Die Fenster der Ocean Viking wurden auf Kopfhöhe beschossen. Foto: Max Cavallari / SOS Méditerranée



















Erleichterung nach dem Beschuss: Die gesamte Schiffsbesatzung und die 87 geretteten Menschen blieben körperlich unverletzt, weil sie schnell genug in Deckung gehen konnten.
Doch der Schock und die Todesangst sitzen tief.

Die Ocean Viking selbst wurde stark beschädigt: Rund 100 Einschusslöcher, geborstene Fenster, kaputte Funk-Antennen, zerstörte Schnellboote und andere wichtige Rettungsausrüstung. „Sie haben strategische
Punkte getroffen, um weitere Rettungen zu verhindern – doch vor allem haben sie versucht, uns zu töten.”
schreibt ein Crew-Mitglied der Ocean Viking später. 

Der vorsätzliche und bislang beispiellose Angriff auf die Ocean Viking ist in
Videoaufnahmen
dokumentiert. Sie zeigen: Jegliche Unterstützung der italienischen Behörden blieb aus, obwohl das Schiff einen Notruf absetzte und mehrfach um Hilfe bat. Dieser
Angriff markiert eine neue Eskalationsstufe in der massiven Behinderung und Bedrohung der humanitären Arbeit auf dem zentralen Mittelmeer!















Das Bild wurde vom Absender entfernt. Das Bild zeigt eine offene Hand, in der Patronen liegen.



Patronen zeigen: Es wurde scharf geschossen. Foto: Max Cavallari / SOS Méditerranée


















Zivile Seenotrettung wird systematisch bedroht
Seit Jahren erleben wir, wie die EU-Staatengemeinschaft auf Abschottung und Abschreckung setzt. Dabei arbeitet sie mit der sogenannten libyschen Küstenwache zusammen. Hinter dieser stecken libysche Milizen, die Menschenrechte verletzen, das internationale Seerecht
missachten, brutale Pullbacks vornehmen und Rettungsschiffe angreifen.

Trotz alledem werden diese libyschen Milizen von der EU finanziert, um Europas Grenzen zu „schützen”. So wurde das Patrouillenboot, das die Ocean Viking am 24. August angriff, im Rahmen eines EU-Programms
finanziert und von Italien an Libyen übergeben. 















Das Bild wurde vom Absender entfernt. Das Bild zeigt das Boot der libyschen Angreifer.



Die libyschen Angreifer schießen aus nächster Nähe. Foto: SOS Méditerranée












Der Angriff auf die Ocean Viking muss Konsequenzen haben. Die europäische Kooperation mit Libyen muss spätestens jetzt sofort eingestellt werden.
SOS Méditerranée hat zudem bereits Strafanzeige bei der italienischen Staatsanwaltschaft erstattet mit dem Ziel, alle Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.  

Seenotrettung ist kein Verbrechen – sie ist Pflicht
Die zivile Seenotrettung braucht mehr denn je zivilgesellschaftlichen Rückhalt und Unterstützung. Die Rettungsschiffe stehen wortwörtlich unter Beschuss. Mit einer Spende kannst du dazu beitragen, die lebensrettende Arbeit der zivilen Flotte zu unterstützen
und ein Zeichen für Menschlichkeit setzen.

Offener Brief

an den Ersten Hamburger Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher

Sehr geehrter Erster Bürgermeister Dr. Tschentscher,

wir, die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, haben Ihren Brief an den Berliner Regierenden Bürgermeister Wegner gelesen.

Über Inhalt und Tonfall sind wir bestürzt. Zahlreiche konsternierte Reaktionen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen uns seitdem.

Sie beschreiben die christliche und menschenrechtswahrende Tradition des Kirchenasyls als „systematisch missbräuchlich“, als „Angriff auf den Rechtsstaat“ und als „nicht hinnehmbar“. Besonders haben Sie dabei die Kirchenasyle im Blick, die für Menschen gewährt werden, die von einer Rücküberstellung nach der Dublin III Verordnung bedroht sind.

Wir laden Sie ein, inhaltlich mit uns ins Gespräch zu kommen: Über die zahlreichen und weithin bekannten Missstände und sehr unterschiedlichen Schutzpraktiken der Länder Europas. Schutzsuchende werden an Europas Grenzen brutal zurückgedrängt. Frauen werden nicht vor sexueller Gewalt geschützt. In manchen europäischen Ländern unterschreiten Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten jeden Mindeststandard. Familien werden voneinander getrennt, Geflüchteten wird staatlicherseits schwere Gewalt angetan oder es drohen Kettenabschiebungen in lebensgefährliche Herkunftsländer.

In besonderen Härtefällen versuchen wir, einzelne Familien und Personen vor solchen gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Die Tatsache, dass einzelfallbezogene Härten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kaum mehr gewürdigt werden, stellt die Kirchen vor ein ernstes Problem. Wenn staatliche Stellen ihrer Schutzverpflichtung nicht nachkommen, wenden sich verzweifelte Menschen an uns. Gespräche mit dem BAMF im Rahmen der 2015 gerade für die so genannten „Dublin-Fälle“ getroffenen Verabredungen sind leider seit mehreren Jahren nicht mehr vom anfänglichen Geist des „Suchens nach guten humanitären Lösungen“ geprägt.

Viele Ehrenamtliche und Engagierte setzen sich in der Begleitung von Kirchenasylen für einen solidarischen, gerechte(re)n Umgang mit Schutzsuchenden ein. Oft erleben sie hier auf eine einzigartige Weise die Bedeutung von Werten wie Gemeinschaft, Fürsorge und Nächstenliebe. Ihre Vorwürfe, sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher, treffen genau diese Gruppe von gesellschaftlich hoch engagierten Menschen tief. Große Teile der so genannten Willkommenskultur wurden von der Zivilgesellschaft, nicht unwesentlich von Kirchen, verwirklicht. Die jetzige Diskreditierung dieses Einsatzes erzeugt großes Unverständnis – gerade auch in dem Wissen darum, dass Hamburg als eine weltoffene und tolerante Stadt und ihr Erster Bürgermeister als ebensolcher Politiker bisher bekannt waren.

Auch über diesen irritierenden Tonfall gegenüber kirchlicher Arbeit zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Auswirkungen, die wir befürchten, möchten wir gern mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Wir sind fest überzeugt: Kirchenasyl ist ein wertvoller Beitrag zur Gerechtigkeit und mahnt ein genaues Schauen auf verbesserungswürdige politische Praxis an. Als Christ:innen und als Staatsbürger:innen bitten wir Sie und die politisch Verantwortlichen, dieses Engagement zu akzeptieren, den Begründungen Gehör zu schenken und Kirchenasyl keinesfalls in die Nähe von wirklichen Verfassungsfeinden und den Rechtsstaat gefährdenden Akteuren zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

für die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende

Pressekontakt: 030 25 89 88 91, info@kirchenasyl.de

www.kirchenasyl.de

Brief als pdf

Schiffspost United4Rescue

Zhara will Informatik studieren. Gerade macht sie ihr Abitur – in Deutschland, wo sie nach ihrer Flucht aus Afghanistan Sicherheit gefunden hat. Mohamad hatte in Syrien einen Studienplatz für Jura, heute ist er Fahrlehrer. Und Muhi Aldin brachte sich selbst Deutsch bei und eröffnete in Duisburg ein eigenes Restaurant.

Wie Menschen nach ihrer Flucht in Deutschland weiterleben, wird nur selten erzählt. Das Bündnis United4Rescue hat zum diesjährigen Weltflüchtlingstag 24 solcher Geschichten gesammelt und in der Broschüre „Damit das Leben weitergeht“ zusammengestellt. Die Betroffenen erzählen nicht nur von erlebter Angst, Gewalt und Gefahr, sondern auch von Hoffnung, Mut und Neuanfang. Ihre Geschichten machen deutlich: Kein Mensch flieht ohne Grund. Und sie zeigen, was geschieht, wenn Europa seine Grenzen abschottet und legale, sichere Fluchtwege fehlen.

Sie finden die Broschüre hier. Gedruckte Exemplare des Hefts können hier kostenfrei bestellt werden.

Zwölf der Geschichten hat United4Rescue außerdem als Plakatausstellung zum Selbstausdrucken aufbereitet (A4 und A3-Format).

Austellung A3 herunterladen

Austellung A4 herunterladen

Erklärung des EKD-Flüchtlingsbeauftragten

zum diesjährigen Weltflüchtlingstag

Zu Botschaft und Auftrag der evangelischen Kirche betonte Bischof Stäblein: „Schaut hin, wo die Menschenwürde verletzt wird. Haltet euch an das, was unser Grundgesetz als Maßstab vorgibt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt überall, das gilt auch an unseren Grenzen. Daran erinnern wir als Kirche auch in politisch schwierigen Zeiten. […] Unsere Kirchen sind und bleiben Zufluchtsorte für Schwache und Schutzbedürftige. Wir erzählen weiter von Güte und Nächstenliebe, von Gnade und Barmherzigkeit.“

Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier.

Dieses Jahr wurde außerdem die Broschüre 10 Überzeugungen zu Flucht und Integration aktualisiert. In zehn Überzeugungen beschreibt die Broschüre prägnant zentrale Aspekte der flüchtlingspolitischen Diskussion und dazugehörige evangelische Überzeugungen, die sich aus dem christlichen Glauben ergeben. Kurze, verständliche Texten informieren und orientieren. Verweise auf Bibelstellen, sowie Fakten, Hintergrundinformationen und Quellenangaben runden das kleine Heft ab. Die Broschüre eignet sich zum Weitergeben und Auslegen, für die Lobbyarbeit oder Argumentationshilfe. Rund 50.000 Exemplare der „10 Überzeugungen“ wurden in den letzten Jahren bei der EKD bestellt.

Zur digitalen Broschüre: www.ekd.de/zehn-ueberzeugungen-flucht-und-integration-14970.htm

Gedruckte Exemplare der Broschüre können Sie gerne kostenfrei per Mail bestellen: versand@ekd.de

Familien gehören zusammen

Berlin, 15.05.2025 – Aufruf zum Internationalen Tag der Familie

Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Oft werden Familien dabei auseinandergerissen. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland Schutz finden kann, bleiben Familienmitglieder in Konfliktgebieten oder Flüchtlingslagern auf der Fluchtroute zurück. Eine Rückkehr ist aufgrund der politischen oder humanitären Lage meist unmöglich. Damit bleibt der Familiennachzug nach Deutschland oft die einzige Möglichkeit, wieder in Sicherheit zusammenzuleben.

Der Wert von Familie sowie der Schutz und die Förderung von Kindern gehören zum Fundament unserer Gesellschaft. Auch das Völkerrecht (v.a. Art. 8 EMRK, Art. 3, 10 UN-KRK), das europäische Grundrecht (Art. 7, 24 Abs. 2 GRCh) und das deutsche Grundgesetz (Art. 6 GG) schützen das Recht auf Familie und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Familiennachzug ist eine planbare, integrationsfördernde und rechtssichere Möglichkeit, um Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen.

Das Vorhaben, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, stellt einen migrations- und integrationspolitischen Rückschritt dar. Schon nach den aktuellen Regelungen ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 12.000 Personen im Jahr stark begrenzt. Ein Aussetzen hätte einen erheblichen menschlichen Preis, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die Auslastung der Kommunen.

Die Erfahrungen seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach 2016 zeigen zudem: Einschränkungen oder gar die Aussetzung entlasten weder Gerichte noch Behörden, sondern führen zu erheblicher Mehrbelastung durch unzählige Eilverfahren und Verfahren zur Aufnahme im Einzelfall. Die Aussetzung des Familiennachzugs führt zu langjährigen und schmerzhaften Trennungen von Familienmitgliedern. Die Trennung von den Eltern und Geschwistern kann bei Kindern erhebliche psychische Belastungen und Traumata verursachen, die langfristige Auswirkungen auf sie und das Familiengefüge nach sich ziehen können. Vom Aussetzen des Familiennachzugs wären insbesondere Frauen und Kinder betroffen, die allein in Konfliktregionen zurückbleiben oder sich auf gefährliche Fluchtrouten begeben müssten.

Statt den Familiennachzug einzuschränken, sollte die Bundesregierung die nächste Legislaturperiode nutzen, um den Familiennachzug effizienter zu gestalten:

  • Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erhalten: Personen mit subsidiärem Schutzstatus sollten im Hinblick auf den Familiennachzug den Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden, da auch bei ihnen regelmäßig eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit vorliegt und die Differenzierung beim Familiennachzug weder mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 14 i. V. m. Art. 8 EMRK) noch mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK) in Einklang steht.
  • Verfahren verbessern: Die Bundesregierung sollte das Recht auf Familiennachzug effektiver gestalten. Dazu gehört eine Verbesserung und mehr Transparenz der Verfahren, insbesondere die Verkürzung von Wartezeiten an den Auslandsvertretungen und eine digitale Antragstellung, gerade dort, wo die Anreise zur zuständigen Auslandsvertretung Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Ein transparenteres Verfahren und das Absehen von Sprachzertifikaten vor der Einreise kann auch die Behörden in Deutschland sowie die Auslandsvertretungen entlasten.
  • Minderjährige Geschwister nicht zurücklassen: Das Nachzugsrecht sollte auch minderjährige Geschwister umfassen. Derzeit sind sie beim Familiennachzug mit hohen Hürden konfrontiert. Eine Anpassung der Regelungen würde sicherstellen, dass Familien nicht zwischen ihren Kindern wählen müssen und der Familiennachzug für alle erleichtert wird.
  • Besonders schutzbedürftige Familien schützen: Für Familien mit besonders vulnerablen Mitgliedern, etwa mit einer Behinderung, stellen der Familiennachzug und andere sichere Zugangswege oft die einzige realistische Möglichkeit dar, gemeinsam Schutz zu finden. Eine Flucht über gefährliche Routen ist für sie in der Regel keine Option. Bei Menschen mit Behinderungen, besonders Kindern, müssen daher die besonderen Schutzgarantien der UN-Kinderrechtskonvention und der UN- Behindertenrechtskonvention ernst genommen und uneingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. Art. 23 UN-KRK, Art. 7 UN-BRK).

Der Appell wurde initiiert von International Rescue Committee (IRC) Deutschland, Save the Children Deutschland und Terre des Hommes.

Mitzeichnende Organisationen
Amnesty International Deutschland e.V.
AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.
AWO Bundesverband e.V.
AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW
BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit
Beeinträchtigungen in Deutschland
ECPAT Deutschland e.V.
Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
Handicap International e.V.
International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)
JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
Kindernothilfe e.V.
LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.
MINA – Leben in Vielfalt e.V.
Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland
Neue Richter*innenvereinigung (NRV)
Plan International Deutschland
PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft
Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Zentrum ÜBERLEBEN
Zukunftsforum Familie e.V.

https://www.savethechildren.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dokumente/2025/Aufruf_zum_Tag_der_Familie_Familien_geh%C3%B6ren_zusammen.pdf

Das WillkommensKulturHaus…

… ist ein Ort für Alle.

Seit 2013 werden in der „Schule ohne Grenzen“ erwachsene Schüler*innen von ehrenamtlichen Lehrenden im Fach Deutsch (unabhängig ihres Aufenthaltsstatus) unterrichtet. Täglich kommen bis zu 70 Menschen im WillkommensKulturHaus zusammen.

Seit April 2017 hat sich das Haus für Nachbar*innen, Interessierte, Neuhamburger*innen und Alteingesessene geöffnet. Fremde zu Freunden machen, im Austausch bleiben, voneinander lernen, miteinander feiern, gemeinsam gestalten, Zukunft neu denken, diskutieren, Neues schaffen, Willkommenskultur weiter denken im Geist der Begegnung. 

Alle Veranstaltungen im Mai sind im aktuellen Monatsplan zu finden.

Wir laden ein, dabei zu sein!

Nehmt Kontakt auf unter: wkh@kirche-ottensen.de, oder via  Facebook.
Website: https://www.kirche-ottensen.de/handeln/willkommenskulturhaus/