Am 28. Juli vor 75 Jahre wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verabschiedet, das bis heute wichtigste Dokument für den völkerrechtlichen Schutz von Menschen auf der Flucht.
Und dennoch steht Flüchtlingsschutz gerade auch in Europa unter Druck: Nach der jüngsten europäischen Asylreform, die vor allem den Zugang zum Europäischen Asylsystem einschränken will, werden Ideen laut, auch das materielle Flüchtlingsrecht anzugreifen. Ende Juni hat die stärkste Fraktion im EU-Parlament, die Europäische Volkspartei, eine Resolution verabschiedet, u.a. mit dem Wunsch nach Abschaffung des subsidiären Schutzes.
Die Genfer Konvention hat Lücken. So schützt sie z.B. nicht vor der Todesstrafe – die aber heute in allen EU-Staaten geächtet ist. Der europäische Gesetzgeber entschloss sich daher 2004, den GFK-Schutz unter Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) um den Schutz vor Folter, Todesstrafe und Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten zu ergänzen. Hierfür wurde der Begriff „subsidiärer Schutz“ gewählt. Vor allem syrische Menschen haben diesen Schutz erhalten.
Wir stehen für andere Werte: Flüchtlingsschutz, der auf Solidarität sowie gemeinsamen Grund- und Menschenrechten basiert, stärkt uns als Gesellschaft insgesamt. Mit dem Memorandum „Für einen starken Flüchtlingsschutz“, den auch hamburgasyl mit unterzeichnet hat, haben wir dazu ein großartiges Signal gesetzt: Mittlerweile haben sich 324 Organisationen zu einem starken Flüchtlingsschutz bekannt.
Konkret fordert das Memorandum unter anderem sichere Fluchtwege, faire und transparente Asylverfahren, soziale Rechte von Anfang an sowie echte Teilhabe- und politische Mitgestaltungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Damit wird deutlich: Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich – eine, die nicht auf Abschreckung, sondern auf Menschenrechte, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt.
Es ist weiterhin möglich, zu unterzeichnen!
Aufhttps://fluechtlingsschutz.de/finden sich alle Informationen dazu, eine Lesefassung auch auf Englisch, Plakate und die Liste der Unterzeichnenden. Kostenlose Druckexemplare können bestellt werden.
Die Psychosoziale Beratung für Flüchtlinge der Diakonie Hamburg wendet sich an Menschen mit Migrations- und Fluchtbiographie, die psychische Probleme haben bzw. traumatisiert sind. Sie bieten Psychologische Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie an. Ab dem ersten August heißen sie „Resilio – Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete“.
Die Angebote sind kostenlos, vertraulich und können mehrsprachig erfolgen. Bei der Anmeldung können Sie angeben, welche Sprache benötigt wird.
Weitere Angebote:
Sozialberatung
Gruppenangebote
Psychiatrische Sprechstunde
Weitervermittlung
Sprechstunde & Anmeldung – telefonisch oder per Mail
Montags 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstags 10:00 – 12:00 Uhr Die Kollegin an der Anmeldung spricht Dari, Farsi, Englisch, Russisch und Deutsch. Viele weitere Sprachen kann das Team anbieten oder zieht Dolmetschende hinzu.
Pressemitteilung des Paritäschen Gesamtverbandes vom 15. Juli 2026
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für aus der Ukraine Geflüchtete geeinigt. Damit haben Betroffene eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit bis zum 4. März 2028. Allerdings sind Einschränkungen für neu einreisende ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter beschlossen worden.
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 26.06.2026 die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes von aus der Ukraine Geflüchteten um ein weiteres Jahr bis zum 04. März 2028 vorgeschlagen. Sie begründet die Verlängerung damit, dass die Sicherheits- und Versorgungslage in der Ukraine weiterhin keine sichere und dauerhafte Rückkehr der meisten Vertriebenen zulässt.
Am 15.07.2026 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine entsprechende Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04.03.2028 verständigt. Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Rat der Europäischen Union den Durchführungsbeschluss in den kommenden Wochen förmlich annehmen wird. Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt der Beschluss am darauffolgenden Tag in Kraft.
Die geplante Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2028 ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie den betroffenen Menschen dringend benötigte aufenthaltsrechtliche Sicherheit und Planbarkeit für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr verschafft.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die nationale Umsetzung, wie bei den vorangegangenen Verlängerungen, eine entsprechende automatische Verlängerung der Aufenthaltstitel vorsehen wird. Eine verbindliche Bestätigung der konkreten nationalen Umsetzung liegt derzeit jedoch noch nicht vor.
Neue Einschränkungen beim Zugang zum vorübergehenden Schutz
Jedoch wird der Zugang zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, die die Ukraine ab Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, nach Art. 2 des Beschlussentwurfs materiell eingeschränkt:
Personen, die nach dem Inkrafttreten des Beschlusses aus der Ukraine ausreisen, erhalten vorübergehenden Schutz grundsätzlich nur dann, wenn sie den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats nachweisen können, dass sie von den ukrainischen Behörden zur Ausreise unter Einhaltung ihrer wehrrechtlichen Verpflichtungen autorisiert wurden.
Als Nachweis kommt insbesondere die von der Ukraine über die App „Reserv+“ bereitgestellte Dokumentation der Ausreisegenehmigung in Betracht (Erwägungsgrund 16); ein bestimmtes Nachweismittel wird jedoch nicht abschließend vorgeschrieben.
Die Verifizierungspflicht knüpft ausschließlich an den Ausreisezeitpunkt an, nicht an Staatsangehörigkeit, Alter oder Geschlecht als solche – faktisch betrifft sie aber vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter, da diese nach ukrainischem Wehrrecht grundsätzlich einem Ausreiseverbot unterliegen (vgl. Fn. 16 der Begründung: Männer 25-60 Jahre sowie Reservisten 23-25 Jahre grundsätzlich ausreisebeschränkt; Männer 18-22 Jahre seit der Lockerung des ukrainischen Wehrrechts von August 2025 ausreiseberechtigt, außer bei freiwilliger Meldung zum Militärdienst).
Bestandsschutz für bereits Schutzberechtigte
Nach Art. 2 Abs. 2 des Beschlusses sind Personen, die bereits am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses vorübergehenden Schutz genießen, ausdrücklich von dieser Neuregelung ausgenommen. Für diesen Personenkreis bleibt der bestehende Schutzstatus einschließlich der damit verbundenen Rechte unberührt; eine rückwirkende Anwendung der Verifizierungspflicht auf diesen Personenkreis ist nicht vorgesehen. Die Neuregelung wirkt damit ausschließlich für Ausreisen ab dem Stichtag.
Kein Ausschluss sonstiger Aufenthaltstitel
Generell gilt es zu beachten, dass der Ausschluss vom vorübergehenden Schutz nicht bedeutet, dass jede Form eines Aufenthaltsrechts ausgeschlossen ist. Je nach Einzelfall können insbesondere Ansprüche auf Familienzusammenführung, nationale Aufenthaltstitel oder ein Antrag auf internationalen Schutz in Betracht kommen. Der Beschluss stellt ausdrücklich klar, dass das Recht, internationalen Schutz (Asyl) zu beantragen, unberührt bleibt.
Inkrafttreten
Ob der Rat der Europäischen Union die vorgeschlagenen Regelungen in dieser Form annimmt, bleibt abzuwarten. Dies gilt insbesondere für den zeitlichen Geltungsbereich. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollte der Beschluss grundsätzlich erst im März 2028 in Kraft treten. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Regelung zum Ausschluss von Personen mit Wehrpflichten, die bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten soll.
Sollte diese Ausnahme in den endgültigen Beschluss übernommen werden, könnte sie bereits in den kommenden Wochen wirksam werden. Es empfiehlt sich daher, sich vorsorglich auf ein kurzfristiges Inkrafttreten einzustellen.
Mit der neuen Einschränkung wird das Ziel des vorübergehenden Schutzes, eine schnelle, unbürokratische und humanitäre Aufnahme von Vertriebenen, mit Erwägungen der ukrainischen Wehrpflicht verknüpft. Zudem besteht die Gefahr einer Ungleichbehandlung innerhalb derselben Gruppe von Vertriebenen: Während bereits in der EU aufhältige Schutzberechtigte ihren Status behalten, könnten neu ankommende Männer allein aufgrund ihres wehrpflichtigen Alters vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen werden.
Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 22. Juli 2026
Der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verabredete und jetzt veröffentlichte Evaluationsbericht der unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zeigt aus Sicht der Diakonie Deutschland deutlich: Unabhängige Beratung wirkt. Sie hilft, Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen, stärkt die Rechtssicherheit von Asylentscheidungen und entlastet damit Behörden und Gerichte.
Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 massiv zu kürzen Die Diakonie spricht sich dagegen auf Grundlage der Evaluation dafür aus, das Programm fortzuführen, weiterzuentwickeln und besser in behördliche Verfahren einzubinden.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch erklärt: „Die Evaluation bestätigt, was wir aus der Praxis seit Langem wissen: Unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt. Sie macht Verfahren fairer, verständlicher und rechtssicherer. Sie hilft den Menschen, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und im Verfahren besser mitzuwirken. Sie unterstützt zugleich die Behörden dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen.“
Aus Sicht der Diakonie sollte die Beratung künftig früher im Verfahren ansetzen und enger mit den Angeboten des Bundesamtes abgestimmt werden. So könne schneller geklärt werden, ob Menschen eine Bleibeperspektive haben oder ob andere Schritte notwendig sind.
Schuch betont: „Gute Beratung schafft Orientierung – für Schutzsuchende ebenso wie für den Staat. Wenn Schutzbedarfe früh erkannt und Verfahren rechtssicher geführt werden, profitieren am Ende alle: die Betroffenen, das Bundesamt und die Gerichte. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt Polarisierung entgegen.“
Die Evaluation liefere gute Gründe, die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) dauerhaft zu sichern. Damit leiste sie auch einen Beitrag zu einer geordneteren Steuerung der Migration, wie sie die Bundesregierung anstrebe. Das Bundesinnenministerium hatte den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Anfang des Jahres mitgeteilt, die AVB abschaffen zu wollen. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 wurde der Ansatz im Kapitel 0603, Titel 68462 um 80 Prozent von 25 Millionen Euro auf fünf Millionen. Euro gekürzt. Die Evaluation wurde von der Forschungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde, erstellt.
Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.000 Menschen beraten werden.
Zwischenbilanz zu ausgesetztem Familiennachzug: Kein ausreichender Schutz für Härtefälle
Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten führt nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Project (IRAP) zu erheblichem Leid bei Eltern und Kindern der betroffenen Familien. Zugleich erweist sich die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung in der Praxis als nicht wirksam.
Oliver Müller, Caritas-Vorstand für Internationales, Migration und Katastrophenhilfe, bewertet in einer Pressemeldung: „Das Verfahren zur Prüfung von Härtefällen ist intransparent, langwierig und mit extrem hohen Hürden verbunden.“
Der Deutsche Caritasverband fordert, die Aussetzung des Familiennachzugs wie gesetzlich vorgesehen, zum 23. Juli 2027 auslaufen zu lassen. Bis dahin muss die Härtefallregelung so ausgestaltet werden, dass besonders schutzbedürftige Familien tatsächlich eine realistische Chance auf Zusammenführung erhalten.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten EU-weit die neuen Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Reformpaket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Zentral sind die neuen Grenzverfahren an den Schengen-Außengrenzen. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Asylanträge in sehr vielen Fällen im Schnellverfahren zu bearbeiten. Schnellverfahren bedeuten einen geringeren Rechtsschutz für die Asylsuchenden. Auch in Deutschland führt die GEAS-Reform zu großen Veränderungen des Asylverfahrens.
In einer Pressemitteilung vom Paritätischen Gesamtverbandheißt es: Damit werden die umfassendsten Änderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam.Kurzfristig wurden noch weitere Verschärfungen im Bundestag beschlossen. Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte Geflüchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die Fortführung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung.
Entsetzen um plötzlichen Versorgungsabbruch:Medinetz kritisiert Finanzierungsstopp der Clearingstelle
Menschen ohne Krankenversicherung erhalten seit Mitte Mai auch in akuten medizinischen Notlagen nicht mehr die benötigten medizinischen Behandlungen. Der städtisch geförderten Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern wurden die Mittel nicht bewilligt, um die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen zu übernehmen. Das bedeutet, dass es für Menschen ohne Krankenversicherung für das gesamte restliche Jahr zum aktuellen Stand keine Kostenübernahme gibt.
„Wir sind fassungslos, dass der Senat seinen Sparkurs auf Kosten der Kranken und Armen durchzieht. Und ärgern uns, dass dabei mal wieder nicht die Folgekosten bedacht werden – besonders für die Betroffenen, aber auch für Krankenhäuser, die dadurch vermeidbare medizinische Notfälle auffangen müssen.“ so Marian Laue, stellvertretende Koordination Medinetz
Ohne Finanzierung durch die Hansestadt Hamburg kann die Clearingstelle ab sofort ihren Verpflichtungen, die im Koalitionsvertrag erneut bekräftigt wurden, nicht mehr nachkommen. Ihre Aufgabe ist es, über den von der Stadt zur Verfügung gestellten Notfallfonds nach vorgegebenen Kriterien und ausgiebiger Prüfung medizinisch notwendige Behandlungen für Menschen ohne Krankenversicherung zu finanzieren. Dabei geht es um dringliche Fälle bei akuten Erkrankungen zur Sicherung der Gesundheit. Das sind oft drängende Maßnahmen, die keinen Aufschub erlauben!
„Ohne diese wichtige Anlaufstelle werden viele Menschen nicht mehr behandelt. Wir befürchten, dass Krankheiten sich dann verschlimmern und Betroffene schwerstkrank die Notaufnahmen von Krankenhäusern aufsuchen. Das wird dann oft zu spät sein, und in vielen Fällen, z.B. bei unbehandelten Infektionen, potenziell tödliche Folgen haben“, so Internist Matthias Plieninger.
Seit Jahren kritisiert das Medinetz ebenso wie der Beirat der Clearingstelle, dass das Budget für medizinische Behandlungen nicht entsprechend der steigenden Fallzahlen angepasst wurde. Seit Einrichtung der Clearingstelle haben sich die Zahlen der Hilfesuchenden verdreifacht – von 804 Beratungen 2012 zu 2.334 bei der letzten Auswertung 2024. Dennoch wurde der Notfallfonds der Clearingstelle nicht bedarfsgerecht dauerhaft pro Jahr angepasst, sondern in den laufenden Haushaltsjahren erst dann angepasst, wenn das Budget ausgeschöpft war.
Beim diesjährigen Antrag auf Aufstockung wurden die benötigten 500.000 Euro unerwartet nicht bewilligt. Stattdessen wurde nur eine geringe Teilsumme bereitgestellt, die gerade ausreicht, um ausstehende Rechnungen zu begleichen. Daher fordert das Medinetz die Stadt auf, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten. Es müssen jetzt kurzfristig die benötigten Mittel bereitgestellt und langfristig eine bedarfsgerechte Finanzierung gesichert werden.
Im Medinetz sind verschiedene medizinische Einrichtungen und Beratungsstellen in Hamburg zusammengeschlossen, die Menschen ohne Krankenversicherung sowohl medizinisch versorgen als auch sozial begleiten. Das Medinetz steht entschieden gegen den plötzlichen Versorgungsabbruch und fordert eine umgehende Aufstockung des Notfallfonds der Clearingstelle.
PressemitteilungDiakonie Hamburg Appell zur Innenministerkonferenz in Hamburg: Integration stärken, Schutzrechte sichern
Anlässlich der Innenministerkonferenz, die vom 17.-19. Juni in Hamburg stattfindet, appelliert die Diakonie an die Verantwortlichen, die Integration von Migrant*innen und Geflüchteten zu stärken und die Wahrung grundlegender Schutzrechte sicherzustellen. Die Konferenz ist ein zentraler Ort migrationspolitischer Weichenstellungen. Wer Integration ernst meint, sollte auch die Voraussetzungen dafür schaffen und erhalten.
Die aktuellen Entwicklungen auf Bundes- und europäischer Ebene, insbesondere im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), führen zu einer weiteren Einschränkung von Rechten für Geflüchtete. Zugänge zu Asylverfahren, Beratung und gesellschaftlicher Teilhabe werden zunehmend erschwert. Die Umsetzung von GEAS eröffnet den Ländern jedoch auch Handlungsspielräume – etwa beim Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen, Familien, Kindern und Jugendlichen. Hamburg steht hier in besonderer Verantwortung, haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag doch klar für eine gute und gelingende Integration sowie Rechte und Zugang für Geflüchtete ausgesprochen.
Integration ist kein Einzelprojekt, sondern ein aufeinander aufbauendes System. Sprachförderung, unabhängige Beratungsstrukturen, Bildungsangebote, soziale Räume, Gesundheitsversorgung und Zugänge zum Arbeitsmarkt greifen ineinander. Werden einzelne Bausteine geschwächt oder abgebaut, gerät das gesamte Integrationssystem unter Druck.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Unterbringung von Geflüchteten. Sie darf nicht zur faktischen Einschränkung von Rechten führen. Notwendig sind im Rahmen der Umsetzung von GEAS sichere, menschenwürdige und grundrechtskonforme Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen, die keine haftähnlichen Bedingungen schaffen. Unabhängig von politischen Verschärfungen müssen grundlegende Schutzstandards gewahrt bleiben. Auch der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil eines rechtsstaatlichen und solidarischen Gemeinwesens.
Annika Woydack, Landespastorin und Vorstandsvorsitzende: „Die Innenministerkonferenz in Hamburg bietet die Gelegenheit, ein klares Signal zu setzen: für gesellschaftlichen Zusammenhalt, für gelingende Integration und für die Wahrung der Rechte von Geflüchteten. Eine zukunftsfähige Migrationspolitik braucht nicht weniger, sondern mehr Investitionen in Integration, Teilhabe und Schutz.“
Haiko Hörnicke, Leitung Arbeitsbereich Migration und Internationales: „Der Hamburger Koalitionsvertrag formuliert klare Ziele: sichere Unterkünfte, Zugänge zu Sprachkursen, Arbeit und faire Verfahren. Diese Ziele müssen auch unter veränderten bundes- und europapolitischen Rahmenbedingungen handlungsleitend bleiben.“
Unsere Rechte sind nicht verhandelbar! Gegen die rassistische Politik der Innenminister*innenkonferenz in Hamburg.
Hamburgasyl unterstützt den DEMOAUFRUF von Jugendliche ohne Grenzen anlässlich der Innenminister*innenkonferenz in Hamburg
Wann & Wo: 17. Juni 2026, 18.00 Uhr, Hamburg Hauptbahnhof (Heidi-Kabel-Platz)
Vom 17. bis 19. Juni 2026 tagt die Innenminister*innenkonferenz (IMK) in Hamburg. Hinter verschlossenen Türen planen die Minister*innen weitere Einschnitte in die Teilhabe und Selbstbestimmung geflüchteter Menschen. Während sie über „Obergrenzen“ und „Effizienz“ reden, meinen sie in Wahrheit: Ausgrenzung, Entrechtung und Kontrolle.
Besonders die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zeigt die tiefgreifenden Folgen dieser restriktiven Politik: Europa riegelt sich ab, interniert Menschen an den Außengrenzen und hebelt das individuelle Recht auf Asyl faktisch aus. Wir lassen nicht zu, dass Entrechtung zum europäischen Standard wird!
Auch in Deutschland wird der Druck massiv verschärft: Mit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wurde vielen von uns die Hoffnung auf ein Leben mit unseren Familien geraubt. Gleichzeitig werden uns Steine in den Weg gelegt, wo es nur geht. Man wirft geflüchteten Menschen vor, nicht zu arbeiten, während man uns gleichzeitig mit Arbeitsverboten belegt und den Zugang zu Bildung blockiert.
Wir, Jugendliche ohne Grenzen (JoG)*, halten dagegen! Wir sind die Betroffenen dieser Politik, doch wir werden nicht gefragt. Deshalb tragen wir unseren Protest auf die Straße. Wie jedes Jahr begleiten wir zusammen mit einem breiten Bündnis aus NGOs und aktivistischen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen aus der ganzen Bundesrepublik die IMK mit unseren Forderungen.
Wir fordern von der IMK:
1. Schluss mit der Lagerpflicht! Wohnen ist ein Menschenrecht. Wir fordern die sofortige Schließung von Massenunterkünften und AnkER-Zentren. Diese Lager isolieren uns, machen krank und dienen allein der Abschiebelogik. Lager sind keine Orte für Kinder – und auch keine Orte für Erwachsene. Wir fordern dezentrale Unterbringung in Wohnungen und ein Leben innerhalb der Gesellschaft!
2. Bleiberecht statt Angst! Schluss mit Kettenduldungen und der ständigen Drohung der Abschiebung. Immer wieder werden Kinder und Jugendliche sogar aus ihren Schulklassen gerissen oder vom Ausbildungsplatz abgeholt. Die Angst davor hindert uns daran, zu lernen und anzukommen. Wir fordern ein bedingungsloses und dauerhaftes Bleiberecht für alle, die hier leben, sowie ein Rückkehrrecht für unsere abgeschobenen Freund*innen. Unsere Zukunft darf nicht von Paragrafen abhängen, die uns die Hoffnung rauben.
3. Weg mit dem Asylbewerberleistungsgesetz & der Bezahlkarte! Das AsylbLG ist ein rassistisches Sondergesetz, das uns kleinhalten soll. Die Einführung der Bezahlkarte ist ein reines Kontrollinstrument, das uns bevormundet und diskriminiert. Vieles – wie Beiträge für den Sportverein oder das Büchergeld in der Schule – können wir mit der Karte nicht zahlen. Wir fordern soziale Gleichheit: Bargeld statt Gutscheine oder Karten! Gleiche soziale Rechte für alle Menschen, die hier leben!
Kommt zur Demo am 17. Juni!
Die Innenminister*innen wollen uns unsichtbar machen – wir machen uns unüberhörbar. Gemeinsam gegen die Kriminalisierung von Migration und für eine solidarische Gesellschaft.
Kein Mensch ist illegal! Bleiberecht überall!
*JoG ist ein 2005 gegründeter bundesweiter Zusammenschluss von jungen geflüchteten und migrierten Menschen. Unsere Arbeit folgt dem Grundsatz, dass Betroffene eine eigene Stimme haben und keine “stellvertretende Betroffenen-Politik“ benötigen.
Der Regerhof, ein Ort der Begegnung in Hamburg-Bahrenfeld (Regerstraße 73) ist Dienstag und Mittwoch von 10 bis 18 Uhr offen für alle Interessierten. Die Kleiderkammer und das Café Elio freuen sich über ihren Besuch! Die Schnackschrauber sind dienstags und mittwochs von 16.00 bis 18.00 auf dem Regerhof im Einsatz.
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