Spanien plant Legalisierung

Das Kabinett der linksgerichteten Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez beschloss diese Woche ein Vorhaben, das einen Weg zum legalen Aufenthalt für bis zu 600 000 Menschen ohne Papiere in Spanien schafft. Die Legalisierung wird als Dekret umgesetzt, das Einwanderungsrichtlinien reformiert, und muss nicht durchs Parlament. Ein breites Bündnis aus Immigranten- und Solidaritätsgruppen sowie Gewerkschaften und katholischer Caritas hatte 700.000 Unterschriften für die Regularisierung der im Land lebenden Einwanderer ohne Papiere gesammelt und diese beim spanischen Parlament eingereicht.
Die Regierung verweist auf Arbeitskräftemangel und die soziale Lage vieler Betroffener, während rechte Parteien das Vorhaben strikt ablehnen und vor negativen Folgen warnen.

Frankfurter Rundschau: „Gegen Hass, für Rechte und Demokratie“: Spanien legalisiert bis zu 600.000 Migrantinnen und Migranten trotz rechter Opposition

TAZ: Papiere für „sin papeles“

Diakonie Deutschland

Diakonie Deutschland fordert bundesweiten Abschiebestopp in den Iran

Die aktuelle Lage im Iran lässt Abschiebungen aus Sicht der Diakonie Deutschland nicht länger zu. Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, eine neue Lagebewertung für den Iran zu erstellen. „Bis dahin sollten keine Abschiebungen mehr in das Land erfolgen. Auch Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei an den Transitbereichen deutscher Flughäfen sollten für schutzsuchende Personen aus dem Herkunftsland Iran unterbleiben.“

In den vergangenen Wochen ist es im Iran landesweit zu anhaltenden Protesten gegen das Regime gekommen. Unter Einsatz erheblicher Gewaltanwendung wurden diese Proteste aufgelöst. Berichten zufolge kam es zu tausenden Todesopfern. Angesichts der unübersichtlichen Lage kann derzeit nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob Schutzsuchende oder Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, bei einer Rückkehr in den Iran ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.  
 
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben Abschiebungen in den Iran bereits ausgesetzt. „In vielen anderen Bundesländern werden Abschiebungen faktisch nicht mehr vollzogen. Angesichts dessen und auch angesichts der scharfen Kritik der Bundesregierung an den Maßnahmen der iranischen Regierung sollten auch Zurückweisungen und Einreiseverweigerungen von iranischen Staatsangehörigen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei unterbleiben“, so Ronneberger. 

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/diakonie-deutschland-fordert-bundesweiten-abschiebestopp-in-den-iran

Neu auf dem Regerhof

Der Regerhof, ein Ort der Begegnung in Hamburg-Bahrenfeld (Regerstraße 73) ist Dienstag und Mittwoch von 10 bis 18 Uhr offen für alle Interessierten. Die Kleiderkammer und das Café Elio freuen sich über ihren Besuch!
Die Schnackschrauber sind dienstags und mittwochs von 16.00 bis 18.00 auf dem Regerhof im  Einsatz. Das Nähcafé findet erst wieder ab Februar 2026 statt. 

Ganz neu dieses Jahr ist das Angebot der Kunstscheune immer mittwochs 16.00 bis 18.00 Uhr.

https://www.lutherkirche.net/regerhof

Gemeinsam stark

Im WillkommensKulturHaus in Hamburg-Ottensen unterstützt das Projekt „Gemeinsam Stark – Geflüchtete ins Ehrenamt“ Menschen dabei, ihre Erfahrungen und Talente sichtbar zu machen – und verändert so das Bild von Flucht und Engagement… Hier kommen Sie zum vollständigen Artikel auf kirche-hamburg.de

Die deutsche Fernsehlotterie unterstützt das Projekt finanziell und hat im Rahmen der Gewinnzahlen-Ziehung am 11. Januar zwei Video-Beiträge veröffentlicht.

Gesetzesänderung Abschiebehaft

Am Freitag, den 5. Dezember wurde das Gesetz „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ im Bundestag beschlossen.

Aus rechtsstaatlicher und menschrechtlicher Sicht ein dunkler Tag für unsere Demokratie und das Grundrecht auf Asyl. Ein 2021 von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten zur Verfassungswidrikeit ist hier zu finden. Auch ProAsyl hat dazu im Oktober diesen Jahres Stellung bezogen. Und erst Ende Oktober diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben.

Im Verfahren hat die Koalition noch in der gleichen Woche mit einem Änderungsantrag u.a. noch eine zehnjährige Sperrfrist für Einbürgerungen eingeführt (§35a StAG) – unvollständige Angaben bei Einbürgerungen sollen hierfür ausreichen. Den Änderungsantrag ist hier zu finden.

Im Folgenden Informationen zu den gesetzlichen Änderungen. Auch auf ProAsyl finden Sie Informationen.

  1. Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung

Die geplante Einstufung sicherer Herkunftsländer per Rechtsverordnung statt per Gesetz und ohne Zustimmung des Bundesrats verletzt laut mehreren Expert*innen das Verfassungsrecht. Eine gesonderte Einstufung sogenannter „kleiner“ sicherer Herkunftsstaaten nur für den internationalen Schutz ist verfassungswidrig, da Art. 16a GG die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat verlangt.

Art. 16a GG stellt klar, dass auch unmenschliche Behandlung ausgeschlossen sein muss – ein Verweis auf den internationalen Schutz.

Das Gesetzesvorhaben verstößt gegen die Wesentlichkeitsdoktrin, da Entscheidungen von erheblicher Tragweite ein transparentes Verfahren die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates erfordern.

Die geplanten drei unterschiedlichen Listen sicherer Herkunftsstaaten führen zu einer komplizierten Rechtslage und können zusätzlichen Mehraufwand verursachen.

Für Betroffene bedeutet die gesetzliche Vermutung fehlender Verfolgung eine erhebliche Belastung: verkürzte Fristen, Ausschluss vom Arbeitsmarkt sowie erschwerter Zugang zu Integration und Beratung.

  1. Pflichtanwält*innen in Abschiebehaft und -gewahrsam (§ 62d AufenthG)

Jede Freiheitsentziehung ist ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte und erfordert ein faires Verfahren mit Pflichtanwält*innen. Abschiebehaft ist bloßes Mittel der Verwaltungsvollstreckung – wenn schon im Strafverfahren eine Pflichtverteidigung vorgesehen ist, dann erst recht bei Abschiebe- und Ausreisegewahrsam.

Ausreisepflichtige Personen sind besonders vulnerabel und haben ohne Pflichtanwält*innen praktisch keine Chance, ihre Grundrechte zu verteidigen.

Die hohe Rechtswidrigkeitsquote von 50–60 % bei Abschiebehaftanordnungen zeigt die Notwendigkeit eines Pflichtanwalts*einer Pflichtanwältin.

Es ist ein Novum, einen verpflichtenden Beistand gesetzlich wieder zu streichen.

Die einzige Untersuchung zur Wirkung des Pflichtanwalts der Universität Hamburg spricht sich klar für die Beibehaltung aus und zeigt, dass fachkundige Anwält*innen das Verfahren sogar beschleunigen können.

  1. Sperrfrist (§ 35a StAG)

Nicht einmal 24 Stunden vor der Ausschusssitzung hat die Koalition eine Sperrfist im Einbürgerungsverfahren an das Verfahren angehängt. Die Sperrfrist soll gelten bei der Rücknahme der Einbürgerung nach § 35, aber u.a. schon bei unvollständigen Angaben im Einbürgerungsverfahren. Es bestehen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, da § 35a StAG kein Ermessen -auch nicht für Miteingebürgerte- vorsieht und eine Sperrfrist auch schon unvollständige Angaben greifen soll.

Fluchtadventskalender #geschafft

24 Geschichten von Stärke, Zusammenhalt und Erfolgen

„Du stellst meine Füße auf weiten Raum.“

Mit diesem Vers aus Psalm 31 kommen die diesjährigen Grüße der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche und der Kirchenkreise zum Advent, wie jedes Jahr in Form von Geschichten statt Schokolade.  

Willkommen zum #geschafft!-Adventskalender!

https://www.flucht.adventskalender-nordkirche.de/

 Vom 1. Dezember bis Weihnachten möchte er Sie und Euch begleiten mit 24 Geschichten, erzählt von Geflüchteten und Unterstützer:innen, die hier mit uns in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern leben.

10 Jahre nach dem „Wir schaffen das“ erzählen sie von mal großen und manchmal ganz kleinen beeindruckenden Erfolgen. Vom weiten Raum, auf dem ein sicherer Stand möglich wird. Und immer wieder wird deutlich, dass so viel schaffbar ist, wenn wir zusammenstehen, uns gegenseitig stärken und unterstützen.

Wir werden uns weiter für den Schutz von Geflüchteten einsetzen und mitwirken an einer Kirche und einer Gesellschaft, die entschieden eintreten für Menschenrechte, die Empathie fördern und ermutigen zu Solidarität – nicht nur im Advent, aber gerade dann!

Wir freuen uns, wenn der Adventskalender weite Verbreitung findet – online (per Mail, auf Webseiten, in den Social Media) und in Gesprächen.

Petition Resettlement

Nachdem 2022 das zehnjährige Jubiläum deutscher Resettlement-Programme gefeiert wurde und Deutschland mit 6.500 Plätze jährlich europaweit an der Spitze lag, sind von der neuen Bundesregierung alle Einreisen aus Ägypten, Türkei, Kenia, Jordanien, Ruanda und Pakistan gestoppt und keine neuen Plätze zur Verfügung gestellt worden. Nur im Klagewege konnten bisher noch Einreisen stattfinden, wie im Falle einer schwerkranken südsudaniesischen Geflüchteten in einem kenianischen Flüchtlingslager (Flüchtlingsrat NRW e.V.: OVG Berlin-Brandenburg: Gericht erzwingt Einreise für Resettlement-Flüchtling)

Auch mehrere Hundert international Schutzberechtigte aus Ägypten sollten in diesem Jahr noch aufgenommen werden, dem Land, in das ca. 1,5 Millionen Menschen aus dem Sudan geflohen sind. Ebenso sitzen die aus libyschen Foltergefängnissen evakuierten 150 Betroffenen, ausreisebereit und sicherheitsüberprüft, in Ruanda fest.

Die Beratungstelle Resettlement-Büro in München hat eine Petition auf innit gestartet:

„Sichere Zugänge für besonders Schutzbedürftige erhalten!“ zum Erhalt von Resettlement und Humanitären Aufnahmeprogrammen

Positionspapier PRO ASYL

Pressemitteilung Pro Asyl: In Syrien herrscht längst keine Stabilität

Mit dem heute veröffentlichten Positionspapier „Keine Sicherheit in Syrien“ zeigt PRO ASYL auf, wie prekär und instabil die Lage in dem Land ist. Wer dennoch syrische Menschen zur Ausreise drängen oder gar abschieben will, verkennt die menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Die Bundesregierung muss einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien erlassen und den von dort geflohenen Menschen in Deutschland Sicherheit bieten.

„14 Jahre Krieg, zerstörte Infrastrukturen, humanitäre Not und fehlende Sicherheit. Und Unionspolitikern fällt wieder einmal nichts anderes ein, als Abschiebungen zu fordern. Damit stoßen sie Hunderttausende vor den Kopf, die sich längst unserer Gesellschaft zugehörig fühlen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Anstatt diese realitätsfernen Debatten zu führen, sollte die Bundesregierung darüber sprechen, wie Deutschland den Aufbau einer Demokratie und den Wiederaufbau Syriens unterstützen kann“, führt Alaows weiter aus.

Katastrophale humanitäre Not  

Die humanitäre Lage ist nach 14 Jahren Krieg und internationalen Sanktionen katastrophal. Mehr als 16 Millionen Menschen sind 2025 auf humanitäre Hilfe angewiesen, an vielen Orten ist die Gesundheitsversorgung zusammengebrochen. Millionen Kinder leiden unter Hunger und Krankheiten und können keine Schulen besuchen. Hinzu kommen die schlimmste Dürre seit Jahrzehnten und eine massiv geschwächte Landwirtschaft.

Syrien hat Millionen von Binnenvertriebenen. Allein in der Region as-Suwaida sind seit den Angriffen im Juli 2025 mehr als 187.000 Menschen vertrieben worden. In vielen Regionen haben Blockaden und die gezielte Unterbindung humanitärer Hilfe dazu geführt, dass selbst grundlegende Güter wie Wasser, Medikamente und Strom fehlen.

Etliche Häuser sind wegen Jahre zurückliegender Bombardements durch das Assad-Regime oder wegen Bombardierungen und Angriffen unter der Übergangsregierung zerstört. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Inflation verstärken die Armut in der Bevölkerung.

Kein Schutz vor Angriffen und Gewaltexzessen

Weder die Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa noch lokale Sicherheitskräfte sind in der Lage oder gewillt, Minderheiten und andere vulnerable Gruppen in dem Land zu schützen. Die Massaker an Alawit*innen im März 2025 und an Drus*innen im Juli 2025 in der Provinz as-Suwaida sind besonders brutale Beispiele für Angriffe auf die Zivilbevölkerung – und zwar nicht  allein durch islamistische HTS-Milizen und ausländische Söldnern, sondern auch durch aktive Beteiligung staatlicher Kräfte (Amnesty International im September 2025 und UN-Syrien-Kommission im August 2025). Auch Christ*innen, Kurd*innen und Angehörige der LGTBIQ+-Community sind oft ungeschützt Angriffen ausgesetzt. Dabei sind laut UN-Expert*innen sowie Amnesty International insbesondere Frauen von Vergewaltigungen, Entführungen und Verschleppungen betroffen.

Selbst Angehörige der syrischen Mehrheitsgesellschaft erleiden Repressionen, wenn ihnen zum Beispiel „falsche Verhaltensweisen“ wie angebliche „Gotteslästerung“ vorgeworfen werden. Eine der größten Gefahren für alle Menschen in dem Land sind die zahlreichen Waffen, die im Umlauf sind. Wie in einem Pulverfass kann eine kleine Auseinandersetzung schnell zu einem gewaltvollen Konflikt eskalieren.

Bereits im Dezember 2024 forderte der UNHCR die Staatengemeinschaft auf, angesichts der humanitären und wirtschaftlichen Not, der massiven Zerstörungen und der politisch unsicheren Lage in dem Land syrische Staatsangehörige nicht zur Rückkehr in ihr Land zu zwingen.

Auszüge der Forderungen aus dem Positionspapier:

PRO ASYL fordert unter anderem von der deutschen Bundesregierung:

●      Bundesweiter Abschiebestopp nach Syrien, denn Rückführungen in ein Land, in dem Menschen schweren Menschenrechtsverletzungen und Verelendung ausgesetzt sind, verstoßen gegen das Völkerrecht.

●      Zeitnahe Anerkennung der Asylanträge, wenn Bedrohung oder Verfolgung klar erkennbar sind (zum Beispiel bei Angehörigen ethnischer, religiöser oder anderer vulnerablen Gruppen). Entscheidungsstopp aller anderen Asylanträge, solange die Situation in Syrien unberechenbar ist.

●      Wiederaufnahme des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und Beschleunigung des Familiennachzugs zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen aus Syrien. Familien gehören zusammen, immer  und erst recht, wenn im Herkunftsland kein sicheres Leben möglich ist.

●      Humanitäre Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Personen.

●    Heimatreisen dürfen nicht zum Widerruf des Schutzstatus führen, denn wer sich kurz in Syrien aufhält, um die dortige Lage zu sondieren, erfüllt keinen Widerrufsgrund.

Zu PRO ASYL

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Mit den am 28. Oktober 2025 veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Für ProAsyl ein deutliches Warnsignal in Richtung Behörden und Gerichte. Das Gericht stellte erneut klar: Niemand darf ohne richterliche Anordnung in Haft genommen werden (Pressemitteilung ProAsyl).

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, weist auf eine Realität hin, die selten öffentlich in den Blick genommen wird. Es gibt keine offiziellen Zahlen zur Abschiebungshaft, „aber die Zahlen, die es gibt, weisen darauf hin, dass bis zu 50 Prozent der Inhaftierten zu Unrecht in Abschiebungshaft sitzen – mitunter für mehrere Wochen. Wahrscheinlich gibt es kaum ein Rechtsgebiet, in dem Gerichte Behördenhandeln so oft als rechtswidrig beanstanden müssen.“ (Tagesschau-Kommentar) Der bundesweit im Migrationsrecht und hier insbesondere in Abschiebungshaftverfahren tätige Rechtsanwalt Peter Fahlbusch veröffentlicht in einer Verfahrensstatistik regelmäßig Zahlen zur Abschiebungshaft.

Insbesondere im Hinblick auf die kommende GEAS-Reform (Gemeinsames Europäiches Aylsystem) droht eine massive Ausweitung von Abschiebungshaft und damit auch die Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis, Menschen zu inhaftieren, bevor dies per richterlichem Beschluss angeordnet wurde. Dieses Urteil sollte also auch ein deutliches Signal an den Gesetzgebeber sein.

Zur Pressemitteilung und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-097.html

PM Diakonie

„Zugewanderte Menschen sind selbstverständlicher Teil unserer Stadtbilder!“

Diakonie-Präsident zu den Äußerungen von Friedrich Merz

„Seit Jahrzehnten sind zugewanderte Menschen selbstverständlicher Teil unserer Stadtbilder. Sie gehören einfach zu uns: Mit ihren Unternehmen, Kulturen, als Kolleginnen am Arbeitsplatz, als Mitspieler im Fußballverein, als Nachbarin und vieles mehr. Es gibt unendlich viele Geschichten erfolgreicher Integration! Probleme müssen angesprochen, dann aber mit einer sachorientierten Politik gemeinsam gelöst werden, ohne Polemik und in gegenseitigem Respekt. Das gilt auch für Fragen der inneren Sicherheit, denn alle Menschen, egal woher sie stammen, haben ein Recht auf Sicherheit. Erfolgreiche Integration erfordert Investitionen in Kitas, in Schulen, in Sprachkurse, in soziale Beratung, in psychosoziale Betreuung, in Ausbildungsplätze und in bezahlbaren Wohnraum. Davon profitieren alle, egal ob kürzlich zugewandert oder nicht. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Politik. Die Diakonie setzt sich mit ihren professionellen Diensten und mit vielen Ehrenamtlichen tagtäglich dafür ein, dass Zugewanderte bei uns eine Heimat finden. Sie tragen dieses Land mit und sie gehören dazu.“

https://www.diakonie-hamburg.de/de/presse/pressemitteilungen/Zugewanderte-Menschen-sind-selbstverstaendlicher-Teil-unserer-Stadtbilder