Das Bundesamt hat die Entscheidungen zu Syrien bis auf Weiteres ausgesetzt. Dies betrifft derzeit rund 47.000 Personen. Hintergrund ist die Regelung in § 24 Abs. 5 AsylG:
(5) Besteht aller Voraussicht nach im Herkunftsstaat eine vorübergehend ungewisse Lage, sodass eine Entscheidung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, kann die Entscheidung abweichend von den in Absatz 4 genannten Fristen aufgeschoben werden. In diesen Fällen überprüft das Bundesamt mindestens alle sechs Monate die Lage in dem Herkunftsstaat. Das Bundesamt unterrichtet innerhalb einer angemessenen Frist die betroffenen Ausländer über die Gründe des Aufschubs der Entscheidung sowie die Europäische Kommission über den Aufschub der Entscheidungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__24.html
Das BAMF hat jetzt auf seiner Webseite folgende Erklärung veröffentlicht: Rückstellung von Entscheidungen Syrien Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten. Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden. Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen. Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar. Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar. https://www.bamf.de/DE/Presse/presse-node.html#Syrien |
Bereits am Tag des Sturzes von Bashar Al-Assad begannen öffentliche politische Debatten um die Rückkehr syrischer Geflüchteter. Die Lage in Syrien ist und bleibt instabil und unsicher und PRO ASYL fordert weiterhin einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien und äußert sich zu der Entscheidung des BAMF wie folgt:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat angekündigt, Asylentscheidungen syrischer Geflüchteter vorerst auszusetzen. Damit heizt das Bundesamt die Debatte an, ob es einen »Richtungswechsel« in der deutschen Politik im Umgang mit syrischen Flüchtlingen geben wird. Es ist jedoch zu befürchten, dass noch monatelang nicht klar sein wird, in welche Richtungen die Entwicklungen in Syrien gehen werden. Deshalb ist es fatal, wenn auf unabsehbare Zeit die Asylverfahren syrischer Asylsuchende auf Eis gelegt werden, sie damit großer Unsicherheit ausgesetzt sind und ihnen damit die Rechte, die sie nach einer Schutzgewährung hätten, verweigert werden.
https://www.proasyl.de/news/zwischen-freude-angst-und-hoffnung-die-lage-in-syrien-ist-komplex-und-instabil/