Abschiebemonitoring

Hamburg, der 01. Februar 2020 – Moritz Reinbach (30) ist seit Ende Januar der neue Abschiebebeobachter für Hamburg.

Der NDR berichtete über ihn und seine Tätigkeit: „Moritz Reinbach ist 30 Jahre jung und studierter Migrationswissenschaftler. Sein Job als Abschiebebeobachter ist es, darauf zu achten, dass mit Menschen bei der Abschiebung respektvoll umgegangen wird. Er begleitet am Flughafen den Teil der Abschiebung, der im Bereich der Bundespolizei stattfindet. Nicht dabei ist er, wenn die Geflüchteten aus ihren Unterkünften abgeholt und wenn sie später ins Flugzeug gesetzt werden.

Reinbach soll problematische Situationen dokumentieren und über diese regelmäßig mit Bundespolizei, Amnesty International und Diakonie beraten. Zudem verfasst er einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht.“

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Nähere Informationen über die Abschiebebeobachtung entnehmen Sie aus dem letzten Tätigkeitsbericht von Reinbachs Vorgänger.

Kontaktdaten zu dem neuen Abschiebebeobachter Moritz Rheinbach

Unzumutbar!

Die Diakonie stellt fest: Unzumutbare Zustände an der kroatischen Grenze – Hilfe für die Schutzsuchenden jetzt!

Berlin, den 01. Februar 2021 –  Anlässlich des morgigen Flüchtlingsgipfels appelliert die Diakonie Deutschland an die Bundesregierung, sich europaweit für die Hilfe Schutzsuchender an der bosnisch-kroatischen Grenze einzusetzen und die massiven Menschenrechtsverletzungen zu stoppen.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Für Schutzsuchende ist die Situation an vielen europäischen Außengrenzen lebensbedrohlich, besonders in diesen Wintermonaten an der bosnisch-kroatischen Grenze. Menschen leben unter unzumutbaren Bedingungen in Wäldern und Industriebrachen und versuchen immer wieder, in die EU zu gelangen, um einen Asylantrag zu stellen. Die Brutalität, mit der die kroatische Grenzpolizei gegen Schutzsuchende – darunter viele Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige und Kranke – vorgeht, ist nicht hinnehmbar. An diesen Zustand dürfen wir uns ganz und gar nicht gewöhnen.

Sich abzuschotten und Menschen schutzlos sich selbst zu überlassen, entspricht nicht unseren Werten. Die Zurückschiebungen verstoßen klar gegen europäisches Recht, das die Prüfung der Schutzbedürftigkeit unter menschenwürdigen Aufnahmebedingungen garantiert. Deutschland und die EU dürfen diese Rechtsverletzungen nicht länger tolerieren.

Die etwa 10.000 gestrandeten Schutzsuchenden in Bosnien-Herzegowina müssen jetzt evakuiert und umverteilt werden. Deutschland kann diese Menschen aufnehmen.“

Hintergrund:

Durch den starken Rückgang der Asylzahlen stehen in Aufnahmeeinrichtungen in Deutschland vielerorts Kapazitäten zur Verfügung. Nur 76.000 Personen haben nach ihrer Ankunft im Jahr 2020 erstmals Asyl beantragt. Bundesländer und Kommunen signalisieren ebenfalls wie die Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände Aufnahmebereitschaft und sichern Unterstützung zu.

Weitere Informationen:

Statistik: Im Jahr 2020 wurden 76.061 grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt. 26.520 Asylerstanträge betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, sowie 19.589 Asylfolgeanträge von bereits in Deutschland lebenden Personen (insg. 122.170 Anträge)

Deutschland unterstützt bilateral kroatischen Grenzschutz mit Ausstattung und Ausbildung

Hilfswerke fordern Evakuierung

BAGFW: Europa muss sich endlich auf mehr Schutz für Flüchtlinge einigen

Berlin, 1.02.2021.  Anlässlich des morgigen Flüchtlingsgipfels unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel zieht Ulrich Lilie, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Bilanz:

„Wir sind der Kanzlerin dankbar für ihre klare Botschaft der Menschlichkeit im Sommer 2015. Sie sorgte dafür, dass Menschen in Europa Schutz finden konnten.

Unzählige freiwillig Engagierte und hauptamtliche Mitarbeitende in den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege haben gestärkt durch diese mitmenschliche Haltung mit angepackt, damit das gelingen konnte. Mehr als die Hälfte aller Geflüchteten ist inzwischen in den Arbeitsmarkt integriert, trotz aller Widrigkeiten der Flucht, traumatischen Belastungen, Trauer um Familienangehörige und des Verlusts der Heimat. Leider hat die Pandemie die gute Entwicklung der Arbeitsmarktintegration gebremst, wird sie aber langfristig nicht aufhalten. Das ist ein Erfolg, der langfristig auch Deutschland zu Gute kommt. Es zeigt: Frühzeitige Integrationsangebote und Teilhabe für alle sind ein Gewinn für die Gesellschaft.

Leider gab es auch Rückschritte in der Flüchtlingspolitik. Insbesondere die Einschränkung des Familiennachzugs und die verlängerte Wohnpflicht in der Erstaufnahme verringern die Chancen auf ein gelingendes Ankommen der geflüchteten Menschen.

Die Asylrechtsreform in der EU konnte trotz aller Anstrengungen der deutschen Ratspräsidentschaft nicht nach vorne gebracht werden. Gleichzeitig blicken wir auf besorgniserregende und menschenunwürdige Zustände für Geflüchtete an Europas

Außengrenzen: in Griechenland, auf den kanarischen Inseln, an der bosnisch- kroatischen Grenze. Bestehende Aufnahmestandards müssen ohne Wenn und Aber eingehalten werden. Wir unterstützen die Bundesregierung, dass das Kriterium der Ersteinreise in der EU abgeschafft wird. Asylverfahren sollten nach einer fairen Umverteilung dezentral in Europa und nicht an seinen Grenzen stattfinden.“

BAMF-Methode ändert sich

Das BAMF hat mitgeteilt, die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nur noch in Ausnahmefällen von sechs auf 18 Monaten zu verlängern. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG Asyl) vom 13. Januar 2021 hervor.

Durch das Kirchenasyl werden Schutzsuchende für einen befristeten Zeitraum in kirchliche Räumen aufgenommen, um eine drohende Abschiebung zu verhindern. Ziel des Kirchenasyls ist es, in Härtefällen eine sorgfältige Überprüfung zu ermöglichen. In der Regel respektieren Behörden das Kirchenasyl und verzichten auf die Durchsetzung der Abschiebung.
Bei einem Großteil der Kirchenasyle handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, also Fälle, in denen das BAMF festgestellt hat, dass ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Bei Dublin-Verfahren muss das BAMF bei Zuständigkeit eines anderen Staats die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten nach dessen tatsächlicher oder gesetzlich fingierter Zustimmung dorthin überstellen, ansonsten wird Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Nur wenn die betroffene Person „flüchtig“ ist, kann die Frist auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
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Die Änderungen im Umgang des BAMF mit Dublin-Kirchenasylfällen, mit der jenes den BeVerwG-Beschluss vom 08. Juni 2020 umsetzt, sind jetzt auch in einem neuen Merkblatt Kirchenasyl auf der BAMF-Seite zusammengefasst.
Die Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Kirchenasyl ist damit in fast allen Fällen vom Tisch.
Es gibt für das BAMF aber auch weiterhin noch zwei Fallkonstellationen, in denen es von einer 18-Monats-Frist ausgeht:

  • Wenn eine Ausländerbehörde die abgelehnten Asylbewerber/innen als‚ unbekannt verzogen‘ meldet, bevor die Kirchenasylmeldung beim Bundesamt eingeht.
  • Wenn die Ausländerbehörde oder der Kirchenvertreter bzw. die Kirchengemeinde ein Kirchenasyl meldet, ohne den neuen, konkreten Aufenthaltsort des Antragstellers mitzuteilen. Diese sind ja aber, wenn das Kirchenasyl gut begleitet wird, i.d.R. gut zu vermeiden.

Kommentar von Pastorin Dietlind Jochims

Neues Jahr – Neues Flüchtlingspolitikversagen

2020 endete und das neue Jahr begann mit tragischen Vorfällen, die sich für Menschen auf der Flucht in Europa abspielten. Diese zeigen einmal mehr das Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik. Im Folgenden wollen wir auf eine Auswahl dieser verweisen und appellieren an alle Beteiligten für mehr Mitmenschlichkeit und Solidarität einzustehen.

Bosnien & Herzegowina
Das Flüchtlingslager in Lipa im Norden Bosnien Herzegowinas war kurz vor Weihnachten von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) evakuiert worden, weil es nicht winterfest ausgestattet war. Kurz darauf brannten die Zelte aus, sodass mehr als 1000 Bewohner*innen obdachlos wurden und tagelang bei Schnee und Minusgraden ausharren mussten. Nachdem der Versuch der Behörden scheiterte, die Schutzsuchenden in eine ehemalige Kaserne im Süden des Landes zu bringen, wurden die Menschen in das ausgebrannte Lager zurückgebracht. Das bosnische Militär hat Zelte aufgebaut, jedoch fehlt es an Strom, fließend Wasser, sanitären Anlagen, Einrichtungen zum Kochen und gewärmten Plätzen. Aus Protest gegen diese Zustände begannen einige Bewohner*innen am Neujahrstag einen Hungerstreik, welcher offenbar nun wieder beendet wurde. Auf Transparenten der Menschen waren Slogans wie „Wir wollen Freiheit“ und „Wir sind keine Tiere“ zu lesen.

Pro Asyl kritisiert die Zustände in einer Pressemitteilung und fordert Bund und Länder zum Handeln auf

Weitere Informationen:
Interview der „Zeit“ mit einer Vertreterin einer NGO vor Ort vom 06.01.2021
Radiobeitrag von „Deutschlandfunk“ vom 04.01.2021
Beitrag der „Süddeutschen Zeitung“ vom 03.01.202
Beitrag des „Spiegel“ vom 29.12.2020

Griechenland
In Kara Tepe, dem Ersatzlager von Moria auf der griechischen Insel Lesbos, gibt es kein warmes Wasser und keine Heizung.  Die Situation ist so schlimm, dass Kinder an Selbstmord denken. Für die Bewohner*innen ist die Lage noch schlimmer als es zuvor im abgebrannten Camp Moria war. Nach jedem Regen versinken Zelte im Schlamm, Strom gibt es nur mit Glück, Toiletten sind Mangelware. Nun kommen die winterlichen Temperaturen hinzu. Vor Weihnachten appellierten fast 5000 der mehr als 7000 Geflüchteten in einem Brief an die EU-Kommission: Sie fordern Hilfe – und ein Recht auf Mitbestimmung, wie es in Moria galt.

Weitere Informationen:
Radiobeitrag von „Deutschlandfunk“ vom 27.12.2020
Beitrag der „Tagesschau“ vom 23.12.2020
Kommentar von Giorgos Chondros in „Der Standard“ vom 06.01.2021

Mittelmeer
Die Zustände auf dem Mittelmeer bleiben desaströs und ohne zivile Seenotrettung sähe es noch viel schlimmer aus.
Das spanische Seenotrettungsschiff „Open Arms“, welches derzeit das einzige zivile Seenotrettungsschiff ist, welches Such- und Rettungsmissionen (SAR) im Mittelmeer durchführt, rettete alleine zwischen Silvester und dem 2.1.2021 265 Menschen vor dem fast sicheren Tod im zentralen Mittelmeer. Malta weigerte sich, sechs Babys und über 50 unbegleiteten Kindern nur 38 Meilen vor seiner Küste aufzunehmen. Die Hilfe wurde untersagt, obgleich sich das Boot in Gewässern befand, für die die Küstenwache des Inselstaats zuständig ist. Italien hat sich letztendlich bereiterklärt die Menschen auf der Open Arms aufzunehmen.

Weitere Informationen (in Englisch):
https://www.infomigrants.net/en/post/29421/open-arms-brings-over-250-migrants-to-sicily-after-2nd-rescue
https://thecivilfleet.wordpress.com/2021/01/03/malta-refuses-to-help-over-50-unaccompanied-children-rescued-in-its-waters-to-reach-dry-land/

Frankreich
In und um Calais, im Norden Frankreichs, gibt es zahlreiche Zeltplätze von Menschen, die nach England weiterziehen wollen. Diese Orte sind eine Folge des bekannt geworden „Dschungel“, einer selbsterrichteten Zeltstadt von Migrant*innen. Obwohl diese 2016 geräumt wurde, sind doch aktuell wieder rund 500 Menschen in Calais, die auf eine Gelegenheit zur Überfahrt warten. Der vollzogene Brexit macht ihr Vorhaben auf die britische Insel zu kommen nun noch schwieriger und die französischen Behörden haben schon im neuen Jahr ihre Strategie weiterverfolgt die Zeltplätze zu vernichten, ohne den Menschen alternative Perspektiven zu geben.

Weitere Informationen:
https://calais.bordermonitoring.eu/2020/12/31/fundamentale-rechte-werden-an-der-grenze-weiterhin-nicht-beachtet/#more-1684
https://calais.bordermonitoring.eu/2021/01/03/ueber-1-000-raeumungen-im-jahr-2020/

Weihnachtsgruß & -appell

Weihnachtsgruß – Möge die Hoffnung mit uns sein

Hoffnung braucht Kraft zum Trotzen – stellt die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, in ihrem Intro zum hamburgasyl-Newsletter fest und wünscht uns allen ein kraftvolles Jahr 2021.

Tatsächlich war dieses Jahr wohl für viele ein eher kräftezehrendes, mitunter sehr schwieriges Jahr – geprägt von Verzicht, Sorge und der Angst vor oder sogar dem Verlust geliebter Menschen. Gerade Erfahrungen wie diese lehren uns, wie wertvoll Nähe, Kontakt und Beziehungen für uns Menschen sind.

Was nach Corona bleibt? – fragt sich meine Kollegin Julia Rieger: Hoffentlich das Bewusstsein, dass gemeinsame, unbeschwerte Zeit mit den Menschen, die wir lieben, keine Selbstverständlichkeit ist, sondern ein besonders kostbares Gut. Und hoffentlich mehr Verständnis für andere, die dieses Gut nicht teilen können.

So erleben viele Menschen Krieg, Armut, Verfolgung, Verlust – jeden Tag. Gerade hier fehlt es häufig an Kraft für Hoffnung zum Trotzen. Gerade hier braucht es Unterstützung. Hoffentlich eine weitere Lehre für die Zukunft. Denn: Wir werden die globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nur gemeinsam meistern können.

Mögen uns Liebe, Mitgefühl und Solidarität dabei leiten. Dies ist unsere diesjährige Weihnachtshoffnung. Möge sie kraftvoll den Jahreswechsel überdauern.

In diesem Sinne wollen wir mit vorsichtiger Zuversicht auf das neue Jahr blicken und wünschen:

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Text: Christin Klindworth, frei nach Dietlind Jochims (Nordkirche) und Julia Rieger (Caritas Hamburg)

Und hier noch ein kleiner Weihnachtsappell!

Adventskalender #zuhause

29. November 2020 – Die Grüße zum Advent aus dem Büro der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche – Zeit der Besinnung und Umkehr – kommen auch in diesem Jahr in Form von Geschichten statt Schokolade. 2020 ist das eigene Zuhause coronabedingt besonders wichtig geworden. Aber nicht für Alle ist ein eigenes Zuhause selbstverständlich. Wir laden ein, in unserem Adventskalender jeden Tag ab dem 1. Dezember ein Türchen zum Thema #zuhause zu öffnen.  Die Erzähler*innen leben fast alle hier im Norden als unsere Nachbarinnen und Nachbarn. Sie teilen mit uns ihren Blick auf verlorene, ersehnte oder neu gefundene Zuhause.

www.flucht.adventskalender-nordkirche.de

Wir freuen uns, wenn ihr den Adventskalender weit verbreitet – online (per Mail, auf eurer Website, in den Social Media) und in Gesprächen. Werdet gern auch Teil unserer Mit-Mach-Aktion, welche ab dem 01.12. startet: https://www.flucht.adventskalender-nordkirche/mach-mit 

Wehrdienst ein Fluchtgrund?

27. November 2020 – Ein wichtiges EuGH – Urteil für wehrpflichtige Syrer!

Der EuGH hat am 19.11.2020 entschieden, dass Syrern, die in ihrem Herkunftsland wehrpflichtig sind und nach Deutschland geflohen sind, die Flüchtlingsanerkennung zusteht und nicht, wie vom BAMF und deutschen Gerichten in den letzten Jahren entschieden, nur der subsidiäre Schutz. Das bedeutet als Konsequenz für alle syrischen Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, die vor der Wehrpflicht geflohen sind, dass sie nun innerhalb von 3 Monaten einen Folgeantrag stellen können. 

Pro Asyl berichtet über den Erfolg des Europäischen Gerichtshofs

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Gedenken. Protestieren!

Seit 2007 gedenken wir jährlich am Volkstrauertag in der Hauptkirche St. Jacobi in Hamburg der Toten im Mittelmeer, in der libyschen Wüste und an den Grenzzäunen Europas, so auch dieses Jahr.

Immer wieder und immer noch sterben Menschen bei dem Versuch, auf ihrer Flucht ein sicheres Land, einen sicheren Hafen, Freiheit und Schutz zu finden. Immer noch gibt es keine europäische Lösung, nicht gegen das Sterben und auch nicht für das Leben.

Mit unserem ökumenischen Gottesdienst protestieren wir gegen das Sterbenlassen und setzen uns ein für die Lebenden. Wir fordern ein Umdenken der Politik.

Wir haben einen kleinen Film machen lassen. Gerade im Coronajahr 2020 soll das Gedenken nicht nur auf den Kreis der physisch in St. Jacobi Anwesenden beschränkt bleiben, sondern auch zuhause über den Tag des Gottesdienstes hinaus möglich sein und unserem Anliegen größere Reichweite ermöglicht werden.

Mitträger*innen dieses Flüchtlingsrequiems sind die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, das Zentrum für Mission und Ökumene, die Diakonische Basisgemeinschaft Brot&Rosen, die Hauptkirche St. Jacobi, die Deutsche Seemannsmission und der Flüchtlingsseelsorger des Erzbistums Hamburg bei der Caritas. Besonderer Dank gilt auch Imam Ercan Yüksekkaya von der Centrum-Moschee, den Bewohner*innen der Basisgemeinschaft Brot&Rosen und den Musiker*innen und Jonas Nahnsen.

Wir freuen uns, wenn ihr unser Video verbreitet und unser Anliegen teilt.
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12. Synode der EKD

19. Novemer 2020 – Die Evangelische Kirche in Deutschland
fasst auf ihrer 7. Tagung einen Beschluss der 12. Synode zum
Neuen Pakt für Migration und Asyl der EU-Kommission
vom 9. November 2020.

Hier geht es zum Beschluss der EKD