Streit um die Bezahlkarte

Das Hamburger Sozialgericht hat geurteilt: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro für die Bezahlkarte ist nicht rechtens. Das wurde in einem Eilverfahren festgestellt, das @Proasyl und die @freiheitsrechte unterstützt haben : https://tinyurl.com/25baaxfh

Das Landessozialgericht hat diese Entscheidung jedoch nicht bestätigt. Gericht: Hamburger Bezahlkarte für Geflüchtete ist rechtens | NDR.de – Nachrichten – Hamburg Wir finden: 50 Euro sind zu wenig!

Offener Brief

Über 300 Organisationen fordern zum Treffen von Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen: Menschen schützen statt Asylverfahren auslagern!

In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident*innen bekräftigen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt. Auch hamburgasyl ist dabei. Kurz vor deren Treffen fordert das Bündnis den Bundeskanzler und die Ministerpräsident*innen auf, die Auslagerung von Asylverfahren klar abzulehnen und sich stattdessen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für eine zukunftsfähige Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland stark zu machen.

Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen während ihrer gemeinsamen Tagung über eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren diskutieren. Das Bundesinnenministerium wird einen Sachstandsbericht zu einem Prüfauftrag vorlegen, der bei Bund-Länder-Beratungen im November 2023 beschlossen wurde.

Die Organisationen warnen vor der Auslagerung von Asylverfahren. Bisherige Versuche zeigen, dass sie zu mehr Leid bei den Betroffenen und Menschenrechtsverletzungen führen, nicht funktionieren und extrem teuer sind. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für die Menschenrechte für alle, so das Bündnis.

Das Bündnis wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Amnesty International. Der offene Brief mit den unterzeichnenden Organisationen ist hier zu finden.

Neues aus der Alten Schule

Die Alte Schule in Niendorf am Tibarg ist seit Jahren ein Begegnungsort für alle Interessierten, Geflüchtete, Neu- und Alt-Niendorfer*innen: Wir stehen ein für eine offene, freie Gesellschaft, in der alle willkommen sind. Wir setzen auf Begegnung, Kennenlernen und das Miteinander. Und wir tun das freiwillig, mit Freude und im Team.

Ermöglicht wird das auch durch die vielen Ehrenamtlichen, die ein sechstägig durchgehendes Wochenprogramm auf die Beine stellen und auch von den vielen Raumpat*innen, die wesentlich dazu beitragen, dass das Programm auch nach dem Umzug in die Alte Villa in neuen Räumen komplett weitergeführt werden kann (alle Infos: https://www.wirfuerniendorf.de/raum).

Neben den nun anstehenden Umzugsarbeiten läuft das Programm weiter und es gibt auch wieder Sonder-Termine. Für mehr Informationen besucht auch die Website der Initiative Wir für Niendorf.

Termine und Aktuelles aus Niendorf und der Alten Schule

  • Am Fr, den 21.6. findet um 19 Uhr in der Haspa ein Kunstevent mit Auktion in Kooperation mit Wir für Niendorf und dem Village statt. Anmeldungen unter: niendorf@haspa.de
    Veranstaltungsflyer
  • Am Di, den 25.6. heißt es wieder „Gemeinsam den Horizont weiten“. In unserer Fortbildung für Ehrenamtliche geht es dieses Mal um die Verweisberatung. Welche Stellen helfen, wenn ich als Ehrenamtliche*r einmal nicht weiter weiß? Wie durchblicke ich die vielen Angebote in Hamburg? Was hilft in welchem Fall? Für die Planung freuen wir uns über Anmeldungen, diesmal an: Gaby.Arthur@hakiju.de

Start ins Ehrenamtliche Engagement in der Alten Schule

  • Weiterhin suchen wir Unterstützung im Café Mittenmang am Dienstagnachmittag und auch wieder verstärkt im Deutsch-Basis-Kurs.
    Auch in allen anderen Angeboten sind neue Mitstreiter*innen stets willkommen!

Innenministerkonferenz

Gemeinsame Pressemitteilung zur IMK in Potsdam

Gerade jetzt: Den Rechtsstaat stärken!
Aber völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind damit unvereinbar

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und alle anderen Landesflüchtlingsräte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richtervereinigung (NRV), die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV), und PRO ASYL stehen und streiten für den Rechtsstaat als Grundlage unserer Demokratie.

Hierzu gehört die Wahrung völkerrechtlicher Grundsätze. Bundeskanzler Scholz forderte in seiner Regierungserklärung, dass bei schweren Straftaten Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien stattfinden sollen. In beiden Ländern drohen jedoch Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die Abschiebungen völkerrechtlich verbieten.

Wir sind erschüttert von den Taten in Mannheim und Wolmirstedt und drücken unser tiefes Beileid aus. Zugleich sind wir alarmiert über die einmal mehr zunehmende rassistische Gewalt u.a. in Grevesmühlen und Rostock und die aktuell stattfindenden Debatten.

Das absolute Folterverbot verbietet Abschiebungen und das Grundgesetz Doppelbestrafungen

Nach einer schweren Straftat muss die Justiz für Gerechtigkeit sorgen. Hierfür haben wir in Deutschland einen funktionierenden Rechtsstaat. Dieser darf nicht untergraben werden, indem völkerrechtliche Errungenschaften in Frage gestellt werden. „Und das Grundgesetz verspricht, dass niemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden darf“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Aus dem Folterverbot folgt: Niemand darf abgeschoben werden, wenn nach der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Dieses absolute Folterverbot ist in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta normiert. Es gilt uneingeschränkt für alle Menschen – auch für Personen, die in Deutschland Straftaten begangen haben. Denn die Garantie der Menschenwürde gilt für alle Menschen, unabhängig von der Schwere der von ihnen begangenen Verbrechen. Ihre Strafen müssen sie in Deutschland verbüßen.

Etwaige „Sicherheitszusagen“ für die abzuschiebenden Straftäter sind weder von Seiten der islamistischen Taliban noch von Seiten des Assad-Regimes vertrauenswürdig und zuverlässig und können damit eine menschenrechtswidrige Abschiebung nicht legitimieren.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt im Bericht von März 2024 zu dem Fazit, dass »aufgrund der desolaten Sicherheitslage und der vielerorts prekären humanitären Lage in Syrien und Afghanistan […] Art. 3 EMRK etwaigen Abschiebungen in diese Staaten regelmäßig entgegenstehen [wird]«.

Wenn Bundeskanzler Scholz ankündigt, das Bundesinnenministerium würde mit Anrainerstaaten über eine Abschiebung dorthin verhandeln und eine Weiterschiebung von dort in die Herkunftsländer erfolgen würde, wäre auch das ein Verstoß gegen die o.g. rechtlichen Bindungen. „Das mit einer Gefährdungsprognose einhergehende Abschiebungshindernis kann nicht damit umgangen werden, dass man anderen den Vollzug qua Kettenabschiebung überlässt“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Katastrophale menschenrechtliche Lage unter den Taliban

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist die menschenrechtliche und humanitäre Situation in Afghanistan katastrophal. Internationale Organisationen und die Vereinten Nationen berichten von außergerichtlichen Tötungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und weiteren Misshandlungen durch die Taliban. Besonders Frauen und Mädchen sind von weitreichenden Einschränkungen ihrer Rechte und von Gewalt betroffen.

Der UNHCR betont, dass die meisten Menschenrechtsverletzungen undokumentiert bleiben und die Verfolgungsgefahr unvorhersehbar ist. UNHCR fordert deswegen von allen Staaten, keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Hinzu kommt eine humanitäre Krise, die durch Erdbeben und Sturzfluten weiter verschärft wurde. Die Europäische Asylagenturbestätigt in ihrer Country Guidance zu Afghanistan vom Mai 2024, dass es im Land keine internen Schutzalternativen gibt.

Deutschland hat seit der Machtübernahme der Taliban keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan. Eine Wiederaufnahme von Abschiebungen würde eine Kooperation mit den Taliban erfordern, die die Bundesregierung nicht als rechtmäßige Regierung anerkennt. Eine solche Kooperation wäre ein Schritt zur Normalisierung der Beziehungen, was außen- und menschenrechtspolitisch katastrophal wäre.

Syrien ist weiterhin ein Folterstaat

Unter Machthaber Assad wird in Syrien seit Jahren systematisch gefoltert, Menschen verschwinden und werden rechtswidrig inhaftiert oder getötet. Internationale Organisationen wie UNHCR, OHCHR und Amnesty International bestätigen dies.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach entschieden, dass Abschiebungen nach Syrien eine Verletzung von Artikel 3 der EMRK bedeuten. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass eine sichere Rückkehr nach Syrien derzeit nicht gewährleistet werden kann.

Rückkehrende werden pauschal als Verräter behandelt und sind systematischer Willkür ausgesetzt. Willkürliche Verhaftungen und Folter sind in Syrien an der Tagesordnung. Mehr als 100.000 Menschen gelten als vermisst. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell bestätigte Ende Mai, dass die Bedingungen für sichere und würdige Rückkehr nach Syrien nicht gegeben sind. Abschiebungen nach Syrien würden eine Kooperation mit dem Assad-Regime erfordern, die die Sanktionspolitik untergräbt und das Regime rehabilitiert, anstatt es für seine Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Rechtsstaat beweist sich durch angemessene Strafverfahren

Islamistischer Terror, Rechtsextremismus und Antisemitismus stellen eine Bedrohung für die offene Gesellschaft in Deutschland dar. Solchen menschenverachtenden Taten muss mit dem deutschen Strafrecht begegnet werden. Das geschieht ausnahmslos. Für die Strafgerichte ist es dabei nicht entscheidend, welche Staatsangehörigkeit Täter haben. Wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können sie nach einer Verurteilung und nach Verbüßung eines Teils ihrer Freiheitsstrafe außerdem abgeschoben werden, siehe § 456a StPO, sofern die Abschiebung zulässig ist. Aber Abschiebungen in Länder, in denen Folter, Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen drohen, sind mit dem Rechtsstaat und dem Völkerrecht indes unvereinbar und dürfen nicht stattfinden.

Gerade in schwierigen Zeiten muss der Rechtsstaat Stärke durch Einhaltung wichtiger Grundsätze zeigen. Politischen Akteur*innen kommt hier eine wichtige Rolle zu, ihn zu verteidigen und wichtige Grundsätze zu vertreten. Dies stärkt unsere Demokratie langfristig gegen die, die sie untergraben wollen.

Zur Pressemitteilung als pdf

Letzte Hoffnung Kirchenasyl

Für einige ist es ein Gesetzesbruch, für andere ein Akt der Menschlichkeit: Kirchenasyl zu geben, ist politisch und rechtlich umstritten. Trotzdem tun es Pfarreien, um zu helfen.

Am Pfingstmontag wurde die Dokumentation „Letzte Hoffnung Kirchenasyl“ von Christian Heynen ausgestrahlt und ist nun in der ZDF-Mediathek zu finden. Ein Iraker im bayerischen Kirchenasyl, ein Pfarrer aus dem Münsterland und eine Berliner Flüchtlingsberaterin erzählen hier ihre Geschichten.

Du kannst was tun!

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet die Wahl für das Europäischen Parlament in Brüssel statt. Bei dieser Wahl geht es geht um viel. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die Länder, Kommunen und kleinere Gemeinden betreffen. Dieses Jahr stellen sich viele Parteien, die sich gegen eine demokratische und offene Gesellschaft wenden und Menschenrechte für Migrant*innen in Frage stellen. Wir erleben mit Sorge, wie unsere demokratische und offene Gesellschaft immer stärker bedroht wird

Weltweit sind immer mehr Menschen humanitären Krisen ausgesetzt, und auch in Deutschland und Europa sind viele Menschen von den Folgen der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine betroffen. Die Situation ist komplex und die globalen Zusammenhänge sind vielfältig. Viele Menschen sind verunsichert. Antidemokrat*innen und Rechtsextremist*innen nutzen dies, um Falschinformationen in sozialen Medien zu verbreiten. Sie propagieren einfache Lösungen, die nur auf nationaler Ebene gelöst werden können.

Vor allem geht es darin um die europäische und deutsche Flüchtlingspolitik. Migrant*innen und Geflüchtete werden für die Krisen verantwortlich gemacht und der Ruf nach Abschiebung und Abschreckung wird von diesen Stimmen immer lauter. Damit verbunden ist die Vorstellung einer Gesellschaft, die ohne Migration auskommt und in der Menschenrechte teilbar sind.

Alle, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, sind gefragt.

Wir brauchen an der Realität orientierte Diskurse, die auf der Grundlage der Menschenrechte und der Menschenwürde konstruktive Vorschläge erarbeiten, wie wir diese Krisen gemeinsam bewältigen können. Denn das macht uns als Gesellschaft aus.

Mit der Kampagne „Du kannst was tun“ greifen wir Vorurteile auf, und setzen ihnen die gelebte Realität von Geflüchteten, Ehrenamtlichen und Berater*innen in kleinen Spots entgegen. Wir haben kurze Hintergrundinformationen zusammengestellt, die in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen weiterhelfen können.

Argumentationshilfen, Fakten und Hintergrundinformationen sind auch hier zu finden:
Diakonie Bayern: https://www.diakonie-bayern.de/arbeitsfelder/migration-und-flucht
ProAsyl: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/
Neue deutsche Medienmacher*innen: https://neuemedienmacher.de/wissen-tools/falschinformationen/

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat einen Überblick der sich zur EU-Wahl stellenden Parteien erstellt: https://www.bpb.de/themen/parteien/wer-steht-zur-wahl/europawahl-2024/

Sie sagen: Wir können nicht so viele Menschen aufnehmen
Wir sagen: Wir brauchen Fachkräfte

Seit Jahren fordern Fachleute, dass mehr Menschen zum Arbeiten nach Deutschland kommen. Insbesondere der Mittelstand macht darauf aufmerksam, dass sie offene Stellen nicht besetzt bekommen. Es mangelt an Nachwuchs und der demographische Wandel ist eine reale Bedrohung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Deutschland sei dringend auf Zuwanderung angewiesen und die wirtschaftlichen Potenziale der Zuwanderung seien noch lange nicht ausgeschöpft, heißt es in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Denn zum einen entscheiden sich seit vielen Jahren deutlich mehr junge Menschen für ein Studium und gegen eine Ausbildung, zum anderen scheiden die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus. Aktuell sind dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge rund 1,7 Millionen offene Stellen unbesetzt. Vor allem im Handwerk und in der Pflege fehlt es an Fachkräften.

Arbeitsminister Hubertus Heil geht davon aus, dass bis 2035 eine Lücke von sieben Millionen Arbeits- und Fachkräften entsteht, wenn nicht mehr Menschen aus dem Ausland kommen. Gleichzeitig warten junge Menschen mit Fluchterfahrung auf die Chance, sich weiterzubilden und sich einzubringen.

Bundeszentrale für politische Bildung: Ergebnisse der 14. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes

Sie sagen: Sie wollen sich nicht integrieren.
Wir sagen: Sie können, wenn wir sie lassen.

Wir haben keine Flüchtlingskrise, sondern eine Krise der sozialen Infrastruktur. Die Ursachen sind vielfältig: Mangelnde Finanzierung, fehlende Investitionen, Fachkräftemangel und die Zunahme globaler Konflikte. Dass ein unter Druck geratenes Versorgungssystem mit der Aufnahme von 1,2 Millionen Menschen an seine Grenzen gerät, überrascht nicht.

Unabhängig von der Anzahl der geflüchteten Menschen, die zu uns kommen, muss in Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten und andere Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge stärker investiert werden. Diese Investitionen sind Grundlage unseres Sozialstaates und sorgen dafür, gesellschaftliche Folgekosten zu minimieren.

U.a. dadurch ist es auch nicht ganz leicht, die Integration von Geflüchteten zu gestalten. Was Mut macht, ist, wie gut Schutzsuchende aus der Ukraine angekommen sind. Eine Rechtslage, die ihnen eine Aufenthaltsperspektive einräumt, wohnen in privatem Wohnraum und sofortigen Arbeitsmarktzugang gewährt, macht das möglich!

Sie sagen: Wir können nicht alle aufnehmen
Wir sagen: Unsere Türen bleiben offen

Ja, wir können nicht alle aufnehmen; wir müssen und tun das auch nicht.

Der UNHCR hat für das Jahr 2022 mehr als 108,4 Millionen Flüchtlinge erfasst. 62,5 Millionen davon sind Binnenflüchtlinge, Menschen, die Schutz innerhalb ihres Heimatlandes suchen. 35,3 Millionen Menschen haben ihr Land verlassen. Der größte Teil dieser Personen findet Schutz und Aufnahme in den Nachbarstaaten. Die drei größten Aufnahmeländer in absoluten Zahlen weltweit sind die Türkei, der Iran und Kolumbien. Aufgrund der Sondersituation mit der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat Deutschland im Jahr 2022 zwar 1,2 Millionen Geflüchtete – 1,1% aller Geflüchteten weltweit – aufgenommen. Richtig ist jedoch, dass davon allein etwa 80% vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind.

Von Januar bis September 2023 wurden in Deutschland insgesamt 251.213 Asylanträge gestellt. Das sind bereits mehr als im gesamten Jahr 2022. Dennoch erreichen die Zahlen bei weitem nicht das Niveau aus den Jahren 2015 und 2016. Im Verhältnis zur Bevölkerung ist Deutschland aktuell innerhalb der EU das viertgrößte Aufnahmeland. Allerdings entspricht das ungefähr auch der Quote, würde man Asylsuchende in der EU nach Einwohnerzahl und Bruttoinlandsprodukt verteilen.

Die Zahlen verdeutlichen: Kein Land ist in der Lage und auch nicht verpflichtet, „alle“ aufzunehmen. Zuwanderung ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels für Wirtschaftswachstum und Produktivität in Deutschland unverzichtbar.

Sie sagen: Sie passen nicht zu uns
Wir sagen: Unser Wir heißt Vielfalt

Die Menschheitsgeschichte ist ohne Migration nicht denkbar. Auch für die Geschichte Europas und Deutschlands ist Migration zentraler Bestandteil. Die so genannte »Völkerwanderung« hunderttausender Menschen in der Spätantike war tatsächlich ein gigantischer Prozess der »Vermischung« von Menschen unterschiedlicher Herkunft, und das ist in der Geschichte der Normalfall. Im 18. und 19. Jahrhundert flohen Millionen Deutsche vor religiöser Repression und bitterer Armut nach Russland und vor allem nach Amerika.

Die daraus resultierende »Leutenot« machte Deutschland wiederum von Hunderttausenden polnischen Wanderarbeitenden abhängig. Zur Zeit des Nationalsozialismus flohen Hunderttausende jüdische Bürger*innen und andere Verfolgte aus Deutschland, sofern ein Land bereit war, sie aufzunehmen. Millionen von Menschen wurden verfolgt und ermordet, weil sie als Gefahr für die »Volksgemeinschaft« eingestuft wurden – eine schreckliche Folge einer noch heute kursierenden rassistischen Vorstellung, Deutschland würde »überfremdet«. Migration hat die Gesellschaft dauernd verändert und »uns« auch zu dem gemacht, was »wir« heute sind.

Mit den »Gastarbeitern« der Nachkriegszeit wurde Deutschland wieder zum Einwanderungsland. Prominente mit Migrationserfahrung gehören heute in Politik, Sport und Fernsehen zur Normalität, Döner und Pizza sind schon lange Bestandteil der »deutschen Kultur«. Auch wenn rechte Populist*innen versuchen, gegen die Einwanderungsgesellschaft Stimmung zu machen: Migration hat die Gesellschaft dauernd verändert und »uns« auch zu dem gemacht, was »wir« heute sind – insofern haben wir alle einen »Migrationshintergrund«.

Sie sagen: Wir wollen illegale Migration stoppen
Wir sagen: Migration ist ein Menschenrecht

Von der AFD bis hin zum Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien und dem CDU-Grundsatzprogramm – „Illegale Migration“ zu stoppen ist zum Hauptthema und Rechtfertigung fast aller Parteien geworden, um Asylrechtsverschärfungen durchzusetzen. Es scheint ein Konsens darin zu bestehen, dass „illegale Migration“ durch Abschottung und Entrechtung verhindert werden kann, und nur „wirklich Schutzberechtigte“ hier ankommen und bleiben können.

Diese Verwendung des Begriffs legt nicht nur nahe „illegal“ Einreisende seien Kriminelle, sie ist auch faktisch falsch. Es ist so gut wie gar nicht möglich, als Asylsuchende*r legal nach Deutschland oder in die Europäische Union einzureisen. Nur in seltenen Fällen gelingt es Schutzsuchenden, ein Visum für den Schengenraum zu erhalten. Eine legale Einreise ist kaum möglich! Weil legale und sichere Zugangswege fehlen, sind Menschen gezwungen gefährliche Fluchtrouten über das Mittelmeer oder die Sahelwüste zu nehmen. Würde man „illegale“ Einreise unterbinden, käme das nahezu der Abschaffung des Flüchtlingsschutzes gleich. Schon die derzeitige Situation an den EU-Außengrenzen verhindert, dass Menschen auf der Flucht auch Schutz gewährt wird.

Unter denen, die es geschafft haben, in ein Asylverfahren in der EU zu kommen, ist die sogenannte Schutzquote hoch: Etwa dreiviertel der Antragsstellenden, deren Fluchtgründe inhaltlich geprüft werden, erhalten in Deutschland einen Schutzstatus. Übrigens: In Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ausdrücklich festgehalten, dass die unerlaubte Einreise, um Schutz vor der Gefährdung von Leben und Freiheit zu suchen, straffrei bleiben muss.

Siehe auch: https://www.proasyl.de/news/der-begriff-irregulaere-migration-und-wie-er-zur-taeuschung-eingesetzt-wird/

Verratet die Geflüchteten nicht

PM: „Die asylpolitischen Pläne der CDU sind unchristlich!“ ­

Mehr als 700 Pfarrer*innen und Theolog*innen unterzeichnen Aufruf der BAG Asyl in der Kirche
 
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. veröffentlicht einen Appell an die CDU, ihre asylpolitischen Pläne zu korrigieren, die beim Bundesparteitag diese Woche im Rahmen des neuen Grundsatzprogramms beschlossen werden sollen. Mehr als 700 Theolog*innen und Pfarrer*innen unterzeichneten in den vergangenen Tagen den Aufruftext.
 
„Wir freuen uns sehr, dass mehr als 700 Pfarrerinnen und Pfarrer unseren Aufruf unterstützen und damit deutlich Einspruch einlegen gegen die asylpolitischen Pläne der CDU.“ sagt Pfarrerin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG Asyl in der Kirche und stellt fest: „Der asylpolitische Kurs im Grundsatzprogramm der CDU ist unchristlich. Der Platz von Christinnen und Christen ist an der Seite von Geflüchteten. Dort sollte auch die CDU stehen und Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge.“ Im Mittelpunkt der Kritik steht die Absicht der CDU, das Recht auf Asyl de facto abzuschaffen indem ankommende Asylsuchende nach dem sog. „Ruanda-Modell“ direkt in andere Staaten außerhalb der Europäischen Union abgeschoben werden sollen. Dort würden ihre Asylanträge geprüft und die Menschen sogar nach positivem Bescheid verbleiben.
 
Die BAG Asyl in der Kirche fordert, dass die CDU internationales Recht achten sollte, statt es abzuschaffen. Maßstab aller flüchtlingspolitischen Lösungsansätze müssten immer die unveräußerliche Menschenwürde sowie die Menschenrechte sein, so Jochims – und ergänzt: „Das Recht auf Asyl ist auch eine Lehre aus dem Nationalsozialismus: Nie wieder sollen Schutzsuchende in Europa vor verschlossenen Türen stehen. Nie wieder sollen Menschen zurück in Lebensgefahr gedrängt werden. Die CDU muss, wenn sie es mit der Brandmauer gegen rechts ernst meint, dieses Recht verteidigen und hochhalten statt es mit Füßen zu treten.“
 
Der Appell richtet sich nicht nur an die CDU, sondern fordert auch Kirchenleitungen auf, alle politische Programme abzulehnen, die nicht von Nächstenliebe und Humanität geleitet sind. Zu oft würden Kirchenleitungen schweigen, statt sich mutig, klar und unmissverständlich für den Schutz von Geflüchteten einzusetzen.
 
Der Appell „Verratet die Geflüchteten nicht“ steht online unter https://kirchenasyl.de/verratet-die-gefluechteten-nicht/.

Zu den mehr als 700 Unterzeichnenden gehören u.a. Jörg Alt SJ, Christina Brudereck, Stephan Anpalagan, Sarah Vecera, Quinton Caesar, Birgit Mattausch.

Asylrechtsreform EU

Gestern hat das Europäische Parlament die verschiedenen Vorschläge, die den EU-Pakt zu Asyl und Migration bilden, angenommen.

Über 160 zivile Organisation, unter anderem die Churches‘ Commission for Migrants in Europe (CCME), der Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) und United4Rescue haben vor der Abstimmung zusammen an die Abgeordneten appelliert, die Texte nicht anzunehmen: https://picum.org/blog/81-civil-society-organisations-call-on-meps-to-vote-down-harmful-eu-migration-pact/

ECRE hatte sich nach der politischen Einigung im Dezember schon zu Wort gemeldet: „Es ist vollbracht. Und wir haben verloren.“ https://ecre.org/editorial-all-pact-ed-up-and-ready-to-go-eu-asylum-law-reforms/

Eine sehr gute Zusammenfassung hat Franziska Kuster von der EKD Brüssel vorgenommen. Ebenso PRO ASYL mit anschaulichen Beispielsfällen: GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa | PRO ASYL

Hier die deutschen Fassungen der neun Gesetzestexte:

Asyl- und Migrationsmanagement-VO (ehemals Dublin III-VO)
Asylverfahrens-VO
Aufnahme-Richtlinie
Eurodac-VO
GrenzabschiebungsVerfahrens-VO (erst im Dezember 2023 neu dazugekommen)
Krisen-VO
Qualifikations-VO
Rahmen-VO Resettlement
Screening-VO

Es sind umfassende Änderungen im deutschen Recht zu erwarten. Obwohl es bis auf die Aufnahmerichtlinie Verordnungstexte sind, die dann ab 2026 unmittelbar gelten, ist bei der Umsetzung Spielraum im nationalstaatlichen Recht vorhanden. Gerade im für Deutschland sehr relevanten bisherigen „Dublin-Verfahren“ muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) vieles neu klären. Es werden also auch für Beratungsstellen, Anwält*innen und Gerichte vermehrt Verfahren notwendig, trotz weniger Rechtsschutz und kürzeren Fristen.

Die Texte werden in den nächsten Tagen und Wochen auch vom Rat der EU (den Mitgliedstaaten) angenommen – dieser Beschluss gilt als sicher – dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Für die meisten von ihnen ist eine Umsetzungsphase von 2 Jahren vorgesehen.

Torsten Moritz, Generalsekretär von CCME kommentiert: „Die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament markiert trotz knapper Mehrheiten das traurige Ende einer Debatte über den Umgang der EU mit Asyl und Migration, die in den letzten Jahren immer giftiger geworden ist. Begleitet wurde dies von einem permanenten Krisendiskurs über Migration – dabei wäre die Suche nach pragmatischen Lösungen eine bessere, würdige und machbare Alternative gewesen. Das Ergebnis ist eine neue Gesetzgebung, die die Würde und die Rechte der Menschen, die in Europa ankommen, weiter untergräbt. Gleichzeitig gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass die verabschiedete Gesetzgebung irgendeine der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration und Flüchtlingsschutz lösen wird. Daher wird das Gerede von der Krise weiterhin eine sich selbst erfüllende Prophezeiung sein und die Argumente der Extremisten stärken. Der CCME und seine Mitglieder werden in den nächsten Jahren Schadensbegrenzung betreiben. Eine echte Lösung kann jedoch nur auf einer Gesetzgebung beruhen, in der die EU und ihre Mitglieder die Verantwortung für ihren fairen Anteil am Schutz der Flüchtlinge in der Welt und an der Aufnahme von Migranten übernehmen.  Die Ressourcen sind vorhanden, aber sie müssen umgelenkt werden: weg von der Abschreckung und Ausgrenzung der Schwächsten und hin zu einer EU, die Menschen mehr schützt als Grenzen“.

Jahresbericht Abschiebebeobachtung

Pressemitteilung Diakonie Hamburg, 9. April 2024:
Abschiebungen von Kindern und psychisch Erkrankten brauchen besondere Begleitung – Diakonie-Abschiebungsbeobachtung legt Jahresbericht vor

Die Abschiebungsbeobachtung der Diakonie am Hamburger Flughafen hat heute ihren Bericht für das zurückliegende Jahr vorgelegt. Ein Schwerpunkt liegt darin auf Abschiebungen von psychisch Erkrankten und Minderjährigen, die besonders sensibel sind.

Viele Menschen mit Fluchtgeschichte sind traumatisiert. Sie haben in ihrem Herkunftsland Menschenrechtsverletzungen, Krieg oder Katastrophen erlebt. Auch die Flucht selbst ist gefährlich und von Unsicherheiten geprägt. Diese Ereignisse können psychische Erkrankungen und Suizidabsichten auslösen. Durch die Fluchterfahrung traumatisierte Menschen sind bei der Abschiebung oft in einer psychischen Ausnahmesituation. Haiko Hörnicke, Leitung Arbeitsbereich Migration und Internationales Diakonie Hamburg: „Deshalb appellieren wir an die zuständigen Behörden, die besondere Situation psychisch erkrankter Menschen im Abschiebungsprozess zu berücksichtigen! Im Sinne der Bestimmung ‚keine Rückführung um jeden Preis‘ muss die Abschiebung von Menschen mit Suizidabsicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.“

Für Kinder stellen Abschiebungen eine besonders große Belastung dar. Sie werden oftmals nachts geweckt und sind plötzlich in einer völlig unbekannten Situation am Flughafen. Sie sehen, wie Menschen gefesselt und gegen ihren Willen ins Flugzeug getragen werden. Auch die Eltern sind manchmal in einem psychischen Ausnahmezustand und nicht in der Verfassung, ihre Kinder zu betreuen. Diese erleben die Abschiebungssituation dann völlig ungeschützt mit. Hörnicke: „Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder! Deshalb sollte die Achtung des Kindeswohls an erster Stelle stehen – auch im Abschiebungsvollzug. Wir wünschen uns, dass eine kinderschutzbeauftragte Person Abschiebungen von Kindern begleitet und ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung ihrer Rechte hat.“

Der Jahresbericht ist auf der Internetseite der Diakonie Hamburg veröffentlicht. Auf Grundlage des Jahresberichts berichtet die Abschiebungsbeobachterin am 6. Juni 2024 den Mitgliedern des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft in einer öffentlichen Sitzung.

Für Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung: Haiko Hörnicke, Tel. 0160 99715135.

Hintergrund
Das Diakonische Werk beobachtet im Rahmen eines Monitoringprojekts Abschiebungen am Hamburger Flughafen. Unsere Projektmitarbeiterin Merle Abel beobachtet und dokumentiert Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei und steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Fokus der Beobachtung stehen die Wahrung humanitärer Mindeststandards und die Sicherstellung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Die quartalsweisen Berichte und Problemanzeigen des Abschiebungsbeobachters werden im Hamburger Flughafenforum zwischen der Bundespolizei, den Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen besprochen. Das Forum wird von Staatsrat a.D. Hans-Peter Strenge moderiert.

Das Projekt „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ ist ein Projekt des Diakonischen Werkes Hamburg und wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg.

Direkt zum Jahresbericht 2023

Zur hamburgasyl-Themenseite Abschiebung

Netzwerk Asylverfahrensberatung

In Hamburg haben verschiedene Träger die Aufgabe einer unabhängigen und freiwilligen Asylverfahrensberatung (AVB) übernommen und sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um ihr Angebot flächendeckend anbieten zu können.

Die AVB soll sicherstellen, dass Asylschutzsuchende und Antragstellende

  • über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind,
  • im Verlauf des Asylverfahrens beraten und unterstützt werden,
  • das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte verstehen,
  • ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen und
  • Handlungsoptionen besser einschätzen können.

Es gibt auch spezialisierte Angebote der besonderen Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende.

Die Asylverfahrensberatung steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen, deren Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Außenstelle Hamburg) geführt wird.

Die Asylverfahrensberatung

  • findet im Rahmen geschützter Einzelgespräche statt,
  • berücksichtigt die individuelle Situation der Schutzsuchenden,
  • ist kostenlos, vertraulich und freiwillig.

Falls notwendig, können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.

Die AVB kann ab der Äußerung des Schutzgesuches bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asylverfahren in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://avb-netzwerk-hamburg.de/