Asylrechtsreform EU

Gestern hat das Europäische Parlament die verschiedenen Vorschläge, die den EU-Pakt zu Asyl und Migration bilden, angenommen.

Über 160 zivile Organisation, unter anderem die Churches‘ Commission for Migrants in Europe (CCME), der Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) und United4Rescue haben vor der Abstimmung zusammen an die Abgeordneten appelliert, die Texte nicht anzunehmen: https://picum.org/blog/81-civil-society-organisations-call-on-meps-to-vote-down-harmful-eu-migration-pact/

ECRE hatte sich nach der politischen Einigung im Dezember schon zu Wort gemeldet: „Es ist vollbracht. Und wir haben verloren.“ https://ecre.org/editorial-all-pact-ed-up-and-ready-to-go-eu-asylum-law-reforms/

Eine sehr gute Zusammenfassung hat Franziska Kuster von der EKD Brüssel vorgenommen. Ebenso PRO ASYL mit anschaulichen Beispielsfällen: GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa | PRO ASYL

Hier die deutschen Fassungen der neun Gesetzestexte:

Asyl- und Migrationsmanagement-VO (ehemals Dublin III-VO)
Asylverfahrens-VO
Aufnahme-Richtlinie
Eurodac-VO
GrenzabschiebungsVerfahrens-VO (erst im Dezember 2023 neu dazugekommen)
Krisen-VO
Qualifikations-VO
Rahmen-VO Resettlement
Screening-VO

Es sind umfassende Änderungen im deutschen Recht zu erwarten. Obwohl es bis auf die Aufnahmerichtlinie Verordnungstexte sind, die dann ab 2026 unmittelbar gelten, ist bei der Umsetzung Spielraum im nationalstaatlichen Recht vorhanden. Gerade im für Deutschland sehr relevanten bisherigen „Dublin-Verfahren“ muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) vieles neu klären. Es werden also auch für Beratungsstellen, Anwält*innen und Gerichte vermehrt Verfahren notwendig, trotz weniger Rechtsschutz und kürzeren Fristen.

Die Texte werden in den nächsten Tagen und Wochen auch vom Rat der EU (den Mitgliedstaaten) angenommen – dieser Beschluss gilt als sicher – dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Für die meisten von ihnen ist eine Umsetzungsphase von 2 Jahren vorgesehen.

Torsten Moritz, Generalsekretär von CCME kommentiert: „Die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament markiert trotz knapper Mehrheiten das traurige Ende einer Debatte über den Umgang der EU mit Asyl und Migration, die in den letzten Jahren immer giftiger geworden ist. Begleitet wurde dies von einem permanenten Krisendiskurs über Migration – dabei wäre die Suche nach pragmatischen Lösungen eine bessere, würdige und machbare Alternative gewesen. Das Ergebnis ist eine neue Gesetzgebung, die die Würde und die Rechte der Menschen, die in Europa ankommen, weiter untergräbt. Gleichzeitig gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass die verabschiedete Gesetzgebung irgendeine der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration und Flüchtlingsschutz lösen wird. Daher wird das Gerede von der Krise weiterhin eine sich selbst erfüllende Prophezeiung sein und die Argumente der Extremisten stärken. Der CCME und seine Mitglieder werden in den nächsten Jahren Schadensbegrenzung betreiben. Eine echte Lösung kann jedoch nur auf einer Gesetzgebung beruhen, in der die EU und ihre Mitglieder die Verantwortung für ihren fairen Anteil am Schutz der Flüchtlinge in der Welt und an der Aufnahme von Migranten übernehmen.  Die Ressourcen sind vorhanden, aber sie müssen umgelenkt werden: weg von der Abschreckung und Ausgrenzung der Schwächsten und hin zu einer EU, die Menschen mehr schützt als Grenzen“.

Jahresbericht Abschiebebeobachtung

Pressemitteilung Diakonie Hamburg, 9. April 2024:
Abschiebungen von Kindern und psychisch Erkrankten brauchen besondere Begleitung – Diakonie-Abschiebungsbeobachtung legt Jahresbericht vor

Die Abschiebungsbeobachtung der Diakonie am Hamburger Flughafen hat heute ihren Bericht für das zurückliegende Jahr vorgelegt. Ein Schwerpunkt liegt darin auf Abschiebungen von psychisch Erkrankten und Minderjährigen, die besonders sensibel sind.

Viele Menschen mit Fluchtgeschichte sind traumatisiert. Sie haben in ihrem Herkunftsland Menschenrechtsverletzungen, Krieg oder Katastrophen erlebt. Auch die Flucht selbst ist gefährlich und von Unsicherheiten geprägt. Diese Ereignisse können psychische Erkrankungen und Suizidabsichten auslösen. Durch die Fluchterfahrung traumatisierte Menschen sind bei der Abschiebung oft in einer psychischen Ausnahmesituation. Haiko Hörnicke, Leitung Arbeitsbereich Migration und Internationales Diakonie Hamburg: „Deshalb appellieren wir an die zuständigen Behörden, die besondere Situation psychisch erkrankter Menschen im Abschiebungsprozess zu berücksichtigen! Im Sinne der Bestimmung ‚keine Rückführung um jeden Preis‘ muss die Abschiebung von Menschen mit Suizidabsicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.“

Für Kinder stellen Abschiebungen eine besonders große Belastung dar. Sie werden oftmals nachts geweckt und sind plötzlich in einer völlig unbekannten Situation am Flughafen. Sie sehen, wie Menschen gefesselt und gegen ihren Willen ins Flugzeug getragen werden. Auch die Eltern sind manchmal in einem psychischen Ausnahmezustand und nicht in der Verfassung, ihre Kinder zu betreuen. Diese erleben die Abschiebungssituation dann völlig ungeschützt mit. Hörnicke: „Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder! Deshalb sollte die Achtung des Kindeswohls an erster Stelle stehen – auch im Abschiebungsvollzug. Wir wünschen uns, dass eine kinderschutzbeauftragte Person Abschiebungen von Kindern begleitet und ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung ihrer Rechte hat.“

Der Jahresbericht ist auf der Internetseite der Diakonie Hamburg veröffentlicht. Auf Grundlage des Jahresberichts berichtet die Abschiebungsbeobachterin am 6. Juni 2024 den Mitgliedern des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft in einer öffentlichen Sitzung.

Für Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung: Haiko Hörnicke, Tel. 0160 99715135.

Hintergrund
Das Diakonische Werk beobachtet im Rahmen eines Monitoringprojekts Abschiebungen am Hamburger Flughafen. Unsere Projektmitarbeiterin Merle Abel beobachtet und dokumentiert Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei und steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Fokus der Beobachtung stehen die Wahrung humanitärer Mindeststandards und die Sicherstellung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Die quartalsweisen Berichte und Problemanzeigen des Abschiebungsbeobachters werden im Hamburger Flughafenforum zwischen der Bundespolizei, den Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen besprochen. Das Forum wird von Staatsrat a.D. Hans-Peter Strenge moderiert.

Das Projekt „Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen“ ist ein Projekt des Diakonischen Werkes Hamburg und wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg.

Direkt zum Jahresbericht 2023

Zur hamburgasyl-Themenseite Abschiebung

Netzwerk Asylverfahrensberatung

In Hamburg haben verschiedene Träger die Aufgabe einer unabhängigen und freiwilligen Asylverfahrensberatung (AVB) übernommen und sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um ihr Angebot flächendeckend anbieten zu können.

Die AVB soll sicherstellen, dass Asylschutzsuchende und Antragstellende

  • über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind,
  • im Verlauf des Asylverfahrens beraten und unterstützt werden,
  • das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte verstehen,
  • ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen und
  • Handlungsoptionen besser einschätzen können.

Es gibt auch spezialisierte Angebote der besonderen Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende.

Die Asylverfahrensberatung steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen, deren Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Außenstelle Hamburg) geführt wird.

Die Asylverfahrensberatung

  • findet im Rahmen geschützter Einzelgespräche statt,
  • berücksichtigt die individuelle Situation der Schutzsuchenden,
  • ist kostenlos, vertraulich und freiwillig.

Falls notwendig, können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.

Die AVB kann ab der Äußerung des Schutzgesuches bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asylverfahren in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://avb-netzwerk-hamburg.de/

„Geflüchtete werden entmündigt“

Asylsuchende werden künftig kein Bargeld, sondern Bezahlkarten bekommen. Hamburg gibt die Karte bereits seit Mitte Februar aus. In Schleswig-Holstein soll sie bis Ende des Jahres eingeführt werden. Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Vergabe eigene Wege und plant die Einführung ab Oktober.

Die Referentin für Flucht und Menschenrechte der Nordkirche, Katherine Braun, kritisiert die geplanten Einschränkungen bei der Bezahlkarte. „Damit werden die Betroffenen entmündigt“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst.

Zum Interview: https://www.evangelisch.de/inhalte/227898/08-03-2024/bezahlkarte-fuer-gefluechtete-referentin-der-nordkirche-gefluechtete-werden-entmuendigt

Konto vor Bezahlkarte

Berlin 1. März 2024, Diakonie Deutschland

Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber:innen künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.

Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich.

Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“

Weitere Informationen:

Faktencheck Bezahlkarte:
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position: „Konto vor Bezahlkarte“:
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Checkliste Basiskonto:
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Für eine humane Stadt Hamburg

In akuten Notlagen darf der Zugang zu Schutzunterkünften nicht am Aufenthaltstitel scheitern

Pressemitteilung, Hamburg den 22. Februar 2024

In einem gemeinsamen Appell schlagen über 20 Beratungsstellen Alarm angesichts der dramatischen Situation von wohnungslosen Menschen mit besonderem Schutzbedarf und in aufenthaltsrechtlich ungeklärten Lebenssituationen. Zu den Unterzeichner*innen zählen Frauenhäuser, Anlaufstellen für Gewaltbetroffene und Betroffene von Menschenhandel sowie Migrationsberatungsstellen. Sie fordern insbesondere den Ausbau von sicheren Notunterkünften für alle wohnungslosen Menschen, die anonym und damit unabhängig vom Aufenthaltsstatus genutzt werden können.

„Menschen mit prekärem Aufenthalt sind oft von Obdachlosigkeit betroffen. Gerade Frauen, die Gewalt erlebt haben oder von Menschenhandel betroffen sind und Migrant*innen in vulnerablen Situationen trifft es besonders hart“ so Lourdes Martínez von Amnesty for Women e.V.. Aus Angst vor Abschiebungen werden behördliche Unterstützungsangebote selbst in akuten Notsituationen nicht in Anspruch genommen und sind faktisch nicht zugänglich. Der aufenthaltsrechtlich begründete Ausschluss von Sozialleistungen verschärft die Situation massiv. Aktuell besteht ein dringender Bedarf an sicheren Unterkünften für schutzbedürftige Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus und/oder Sozialleistungsansprüche.

 „Wir erleben in unseren Beratungsstellen oftmals dramatische Geschichten und Menschen in ausweglosen Situationen, aber ohne Zugang zu Sozialleistungen können wir ihnen nicht die notwendigen Hilfen vermitteln“, schildert eine Projektkoordinatorin von KOOFRA e.V., Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel. Neben Opfern von Gewalt geht es auch um Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung, die Zeit brauchen, um sich über ihre rechtliche Situation zu informieren. Die aufenthaltsrechtliche Unsicherheit und die Angst vor weiterer Ausbeutung machen ihre Situation besonders prekär. Auch andere vulnerable Gruppen, wie trans* Menschen, schwer Erkrankte und Familien mit kleinen Kindern trifft die Wohnungslosigkeit oftmals besonders hart.

Die Beratungsstellen appellieren eindringlich an die Verantwortlichen in Hamburg, sich der Notsituation bewusst zu werden und sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen in akuter Obdachlosigkeit zu schützen.  Die Unterzeichner*innen fordern zudem eine hinreichende Finanzierung entsprechender Beratungs- und Hilfsangebote sowie rechtliche Verbesserungen.

Offener Brief

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

KOOFRA e.V. Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel    
info@koofra.de
Tel.: 040 67999757  

Lourdes Martínez
Sozialarbeiterin Amnesty for Women e.V.    
lourdes.martinez@amnestyforwomen.de
Tel.: 040 384753  

Marian Laue
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost Migration und Asyl  
m.laue@kirche-hamburg-ost.de
Mobil: 0176 11432071  

Einführung der Bezahlkarte

Ende Januar haben sich 14 von 16 Bundesländer auf eine Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Hamburg ist eines der ersten Bundesländer, die dieses Vorhaben nun umsetzt.

Nach Einschätzung vieler Akteur*innen ist die Bezahlkarte ein grober Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der Türen öffnet für weitere Beschränkungen. Die AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit möchte die Einführung in Hamburg eng begleiten und sammelt Problemanzeigen von Betroffenen. Hinweise können Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Website zukommen lassen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Bezahlkarte (sog. Social Card), die am 15. Februar 2024 für neuankommende Leistungsberechtigte in Hamburg eingeführt wurde.

Neuankommende Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und deren Leistungen (Grundleistungen nach § 3 AsylbLG) ab dem genannten Datum bewilligt werden, erhalten ihre AsylbLG-Leistungen nicht mehr in bar an den bezirklichen Zahlstellen ausgezahlt oder auf ein Konto, sondern in Form der SocialCard. Grundleistungsberechtigte, die bereits vor dem 15.02.2024 im Leistungsbezug AsylbLG waren, erhalten diese Bezahlkarte (noch) nicht.

Bei der SocialCard handelt es sich um eine physische oder virtuelle (auf dem Smartphone verfügbare) Visa Guthaben-Karte, die ohne hinterlegtes Konto funktioniert. Die Geldleistungen werden monatlich auf diese Karte transferiert.

Mit der SocialCard kann innerhalb von Deutschland im stationären Handel überall dort bezahlt werden, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Volljährige Leistungsberechtigte können eingeschränkt Bargeld an Geldautomaten und im stationären Einzelhandel abheben. Es ist dagegen nicht möglich, Überweisungen zu tätigen oder das Guthaben auf der Karte zu überziehen. Das hinter der Karte liegende Konto kann nur im Guthaben geführt werden.

Monatlich kann Bargeld in folgender Höhe von der SocialCard abgehoben werden:

  • 50 Euro pro erwachsener Person pro Monat
  • 10 Euro pro minderjähriger Person in der Haushaltsgemeinschaft pro Monat

Die Ausgabe der Bezahlkarte erfolgt durch die Behörde für Inneres und Sport im Leistungsreferat M 43, welches auch für alle leistungsrechtlichen Fragen der Ansprechpartner für die Leistungsberechtigten ist. Beschwerden können an das dortige (allgemeine) Funktionspostfach asylblg@amtfuermigration.hamburg.de  adressiert werden.

Auf der Website der Sozialbehörde gibt es weitere Informationen.
Informationen in leichter Sprache und weiteren Sprachen: https://www.socialcard.de/user

FAQ.pdf
Kartennutzervereinbarung für die SocialCard.pdf
Besondere Kartennutzervereinbarung für die SocialCard.pdf

Hamburg steht auf!

Gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke!


In der Hamburger Verfassung heißt es:

„Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. In diesem Sinne und mit festem Willen schützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen.“

Hamburg ist eine internationale und vielfältige Stadt. Unsere Wirtschaft, unsere Kulturszene und unsere Wissenschaft sind weltweit vernetzt. In unserer Stadt leben und arbeiten Menschen verschiedener Herkunft friedlich zusammen. Wir wollen, dass das so bleibt.

Seit geraumer Zeit werden diese Werte von rechtsextremistischen Kräften infrage gestellt. Insbesondere die AfD hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Radikalisierung vollzogen. Sie schmiedet mit anderen Neonazis und rechtsradikalen Kräften einen sogenannten „Masterplan“, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu vertreiben. Die AfD-Strategen und ihre Handlanger nennen es vornehm „Remigration“ – dabei geht es um Vertreibung und Deportation. Diese Pläne wollen das grausamste Kapitel deutscher Geschichte wieder aufleben lassen. Damit wird die AfD endgültig von einer rechtspopulistischen zu einer rechtsextremen Partei.

Hier handelt es sich um eine reale Gefahr für unsere Demokratie, unseren Staat und unsere Verfassung!

Dazu werden wir nicht schweigen. Lasst uns den menschenverachtenden Fantasien von einer ethnisch und kulturell gleichgeschalteten Gesellschaft entgegentreten! Wer Menschen allein aufgrund ihrer politischen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Prägung aus Deutschland vertreiben will, muss mit unserem entschlossenen Widerstand rechnen!

Darum rufen wir als Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Kulturschaffende, Wirtschaftsverbände und Vereine zu einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke auf.

Wann: Freitag, 19. Januar 2024, 15:30 Uhr
Wo: Hamburg, Rathausmarkt

Aufruf pdf

Das sind Ihre Rechte

Die Handreichung „Das sind Ihre Rechte“ mit Informationen und Anlaufstellen für Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg wurde dieses Jahr vollständig überarbeitet und aktualisert. Medizinische Anlaufstellen, Rechtsberatung, Hinweise zum Thema Wohnen, Arbeit, Beantragung von Urkunden und vieles mehr finden Sie hier zusammen gestellt.

Sie finden die Broschüre auch auf der Website der Diakonie Hamburg und hier auf der Themenseite ‚Menschen ohne Papiere‘.

Flucht-Adventskalender – auch 2023!

Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Flucht-Adventskalender der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche.

Dazu ein paar einleitende Worte der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche, Dietlind Jochims:

„…denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge“ der bekannte Vers aus der Weihnachtsgeschichte ist das Thema unserer diesjährigen Grüße zum Advent, wie jedes Jahr in Form von Geschichten statt Schokolade.  

Willkommen zum #Schutzraum-Adventskalender! https://www.flucht.adventskalender-nordkirche.de/

Vom 1. Dezember bis Weihnachten möchte er Sie und Euch begleiten mit 24 Geschichten, erzählt von Geflüchteten und Unterstützer:innen, die hier mit uns in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern leben. Sie berichten über Erfahrungen von Schutzlosigkeit und der Suche nach sicheren Räumen.
Diese Sehnsucht nach Raum in der Herberge in unsicheren Zeiten möchten wir sichtbar machen – und zeigen, was zu wirklich sicheren Räumen alles dazugehört:
Nicht das Abschotten und Ausgrenzen, sondern weite Tore und Herzen,
Menschenwürde für jeden einzelnen Menschen.
Denn es gibt Raum in der Herberge – nicht nur im Advent, aber gerade dann!

Wir freuen uns, wenn der Adventskalender weite Verbreitung findet – online (per Mail, auf Webseiten, in den Social Media) und in Gesprächen!