Familien gehören zusammen

Berlin, 15.05.2025 – Aufruf zum Internationalen Tag der Familie

Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Oft werden Familien dabei auseinandergerissen. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland Schutz finden kann, bleiben Familienmitglieder in Konfliktgebieten oder Flüchtlingslagern auf der Fluchtroute zurück. Eine Rückkehr ist aufgrund der politischen oder humanitären Lage meist unmöglich. Damit bleibt der Familiennachzug nach Deutschland oft die einzige Möglichkeit, wieder in Sicherheit zusammenzuleben.

Der Wert von Familie sowie der Schutz und die Förderung von Kindern gehören zum Fundament unserer Gesellschaft. Auch das Völkerrecht (v.a. Art. 8 EMRK, Art. 3, 10 UN-KRK), das europäische Grundrecht (Art. 7, 24 Abs. 2 GRCh) und das deutsche Grundgesetz (Art. 6 GG) schützen das Recht auf Familie und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Familiennachzug ist eine planbare, integrationsfördernde und rechtssichere Möglichkeit, um Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen.

Das Vorhaben, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, stellt einen migrations- und integrationspolitischen Rückschritt dar. Schon nach den aktuellen Regelungen ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 12.000 Personen im Jahr stark begrenzt. Ein Aussetzen hätte einen erheblichen menschlichen Preis, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die Auslastung der Kommunen.

Die Erfahrungen seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach 2016 zeigen zudem: Einschränkungen oder gar die Aussetzung entlasten weder Gerichte noch Behörden, sondern führen zu erheblicher Mehrbelastung durch unzählige Eilverfahren und Verfahren zur Aufnahme im Einzelfall. Die Aussetzung des Familiennachzugs führt zu langjährigen und schmerzhaften Trennungen von Familienmitgliedern. Die Trennung von den Eltern und Geschwistern kann bei Kindern erhebliche psychische Belastungen und Traumata verursachen, die langfristige Auswirkungen auf sie und das Familiengefüge nach sich ziehen können. Vom Aussetzen des Familiennachzugs wären insbesondere Frauen und Kinder betroffen, die allein in Konfliktregionen zurückbleiben oder sich auf gefährliche Fluchtrouten begeben müssten.

Statt den Familiennachzug einzuschränken, sollte die Bundesregierung die nächste Legislaturperiode nutzen, um den Familiennachzug effizienter zu gestalten:

  • Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erhalten: Personen mit subsidiärem Schutzstatus sollten im Hinblick auf den Familiennachzug den Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden, da auch bei ihnen regelmäßig eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit vorliegt und die Differenzierung beim Familiennachzug weder mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 14 i. V. m. Art. 8 EMRK) noch mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK) in Einklang steht.
  • Verfahren verbessern: Die Bundesregierung sollte das Recht auf Familiennachzug effektiver gestalten. Dazu gehört eine Verbesserung und mehr Transparenz der Verfahren, insbesondere die Verkürzung von Wartezeiten an den Auslandsvertretungen und eine digitale Antragstellung, gerade dort, wo die Anreise zur zuständigen Auslandsvertretung Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Ein transparenteres Verfahren und das Absehen von Sprachzertifikaten vor der Einreise kann auch die Behörden in Deutschland sowie die Auslandsvertretungen entlasten.
  • Minderjährige Geschwister nicht zurücklassen: Das Nachzugsrecht sollte auch minderjährige Geschwister umfassen. Derzeit sind sie beim Familiennachzug mit hohen Hürden konfrontiert. Eine Anpassung der Regelungen würde sicherstellen, dass Familien nicht zwischen ihren Kindern wählen müssen und der Familiennachzug für alle erleichtert wird.
  • Besonders schutzbedürftige Familien schützen: Für Familien mit besonders vulnerablen Mitgliedern, etwa mit einer Behinderung, stellen der Familiennachzug und andere sichere Zugangswege oft die einzige realistische Möglichkeit dar, gemeinsam Schutz zu finden. Eine Flucht über gefährliche Routen ist für sie in der Regel keine Option. Bei Menschen mit Behinderungen, besonders Kindern, müssen daher die besonderen Schutzgarantien der UN-Kinderrechtskonvention und der UN- Behindertenrechtskonvention ernst genommen und uneingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. Art. 23 UN-KRK, Art. 7 UN-BRK).

Der Appell wurde initiiert von International Rescue Committee (IRC) Deutschland, Save the Children Deutschland und Terre des Hommes.

Mitzeichnende Organisationen
Amnesty International Deutschland e.V.
AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.
AWO Bundesverband e.V.
AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW
BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit
Beeinträchtigungen in Deutschland
ECPAT Deutschland e.V.
Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
Handicap International e.V.
International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)
JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
Kindernothilfe e.V.
LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.
MINA – Leben in Vielfalt e.V.
Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland
Neue Richter*innenvereinigung (NRV)
Plan International Deutschland
PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft
Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Zentrum ÜBERLEBEN
Zukunftsforum Familie e.V.

https://www.savethechildren.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dokumente/2025/Aufruf_zum_Tag_der_Familie_Familien_geh%C3%B6ren_zusammen.pdf

Das WillkommensKulturHaus…

… ist ein Ort für Alle.

Seit 2013 werden in der „Schule ohne Grenzen“ erwachsene Schüler*innen von ehrenamtlichen Lehrenden im Fach Deutsch (unabhängig ihres Aufenthaltsstatus) unterrichtet. Täglich kommen bis zu 70 Menschen im WillkommensKulturHaus zusammen.

Seit April 2017 hat sich das Haus für Nachbar*innen, Interessierte, Neuhamburger*innen und Alteingesessene geöffnet. Fremde zu Freunden machen, im Austausch bleiben, voneinander lernen, miteinander feiern, gemeinsam gestalten, Zukunft neu denken, diskutieren, Neues schaffen, Willkommenskultur weiter denken im Geist der Begegnung. 

Alle Veranstaltungen im Mai sind im aktuellen Monatsplan zu finden.

Wir laden ein, dabei zu sein!

Nehmt Kontakt auf unter: wkh@kirche-ottensen.de, oder via  Facebook.
Website: https://www.kirche-ottensen.de/handeln/willkommenskulturhaus/

Jahresbericht Abschiebemonitoring

Pressemitteilung Diakonie Hamburg, 15. April 2025

Diakonie kritisiert Abschiebungen von Kindern und vulnerablen Personen – Abschiebungsbeobachtung legt Jahresbericht vor 

Der Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung der Diakonie am Hamburger Flughafen zeigt, dass ein Teil der durchgeführten Abschiebungen problematisch hinsichtlich der Menschen- und Kinderrechte durchgeführt wurden. Für Kinder stellen Abschiebungen eine besonders große Belastung dar. Sie sind von nächtlichen Abholungen betroffen, werden Zeugen von Zwangsanwendung gegen ihre Eltern oder gar von Familienmitgliedern getrennt. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in unserer Landesverfassung verankert und garantiert den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ihr Wohl muss stets im Mittelpunkt stehen. Auch Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen sind vulnerabel und müssen besonders geschützt werden. Es gibt Fälle, in denen psychische Ausnahmesituationen als Simulation oder passiver Widerstand gewertet wurden. Auch Suizidversuche kamen vor – und die Abschiebung wurde trotzdem vollzogen.  

Haiko Hörnicke, Leiter des Arbeitsbereichs Migration und Internationales der Diakonie Hamburg: „In einem zunehmend rauen Klima ist Transparenz bei Abschiebungen essenziell. Die Würde jedes Einzelnen muss geachtet und vulnerable Gruppen besonders geschützt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt. Daher müssen nächtliche Abholungen, die Anwendung von Zwang gegen die Eltern und die Trennung von Familien gestoppt werden.“   

Merle Abel, Abschiebungsbeobachterin der Diakonie Hamburg: „Manche Personen wurden im letzten Berichtszeitraum direkt nach Suizidversuchen unter Anwendung von Zwang abgeschoben. Ein Mann hatte tiefe Schnitte, darüber trug er einen Verband und Fesseln. Die Wunden wurden am Flughafen versorgt – dann wurde er abgeschoben. Aus rechtlicher Sicht wurde die Abschiebung für zulässig erklärt.“

Hörnicke: „Die Abschiebung von Menschen unmittelbar nach einem Suizidversuch ist unverhältnismäßig. Wir können nicht verantworten, dass die Menschen in so einer Situation im Zielland sich selbst überlassen werden.“ 

Wir beobachten mit Sorge, dass Migration zunehmend als Problem dargestellt wird. Doch Migration ist eine Chance für unsere Gesellschaft! In Zeiten migrationspolitischer Veränderungen betont die Diakonie Hamburg, zu beachten, dass Menschen, die zu uns kommen das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben bereichern. Sie tragen aktiv zu einem starken und vielfältigen Miteinander bei. Es ist zu befürchten, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene „Rückführungsoffensive“ auf Kosten der Menschenrechte durchgesetzt wird. 

Der Jahresbericht ist auf der Webseite der Diakonie Hamburg veröffentlicht. Auf Grundlage des Jahresberichts berichtet die Abschiebungsbeobachterin den Mitgliedern des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft in einer öffentlichen Sitzung im Spätsommer.  

Hintergrund: 

Das Projekt des Diakonischen Werkes zielt darauf ab, Abschiebungen am Hamburger Flughafen zu beobachten und zu dokumentieren, ob die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen bei den Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei gewahrt und die Verhältnismäßigkeit gewährleistet wird. Unsere Abschiebebeobachterin Merle Abel steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.  Die quartalsweisen Berichte und Problemanzeigen von Frau Abel werden im Hamburger Flughafenforum diskutiert, einem Gremium, das Vertreter*innen der Bundespolizei, der Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenbringt. Die abgestimmten Ergebnisse dieser Gespräche werden einmal jährlich veröffentlicht. Das Projekt wird finanziert durch die Behörde für Inneres und Sport. Das Forum wird von Staatsrat a.D. Hans-Peter Strenge moderiert. 

Asylzahlen 2024

In diesen Tagen hat die EU-Asylagentur die Asylzahlen für 2024 veröffentlicht und einen Rückgang um 11 Prozent auf etwa eine Million Asylanträge festgestellt.

Christian Jakob ordnete diese Zahlen in der taz ein und deutete den Rückgang zutreffend als ein Ergebnis der EU-Abschottungspolitik. Zudem ist die Zahl von 1 Mio. registrierten Asylanträgen nicht mit der Zahl der in die EU geflohenen Menschen gleichzusetzen. Denn bei etwa einem Viertel der registrierten Anträge handelt es sich um Mehrfachanträge identischer Personen, etwa wenn Asylsuchende in mehreren Ländern der EU (wiederholt) einen Asylantrag stellen. Das geht aus internen EU-Dokumenten hervor. Real haben es im Jahr 2024 damit vermutlich gerade einmal etwa 750.000 Schutzsuchende in die EU geschafft – das sind weniger als 0,2 Prozent der Bevölkerung der EU.

Historische Anmerkung: Auch 1992 kamen – entgegen üblicher Darstellungen – nicht etwa 440.000 Aylsuchende nach Deutschland, sondern vermutlich deutlich unter 300.000. Denn 400.000 war die Zahl aller registrierten Asylanträge, also auch Folge- und Mehrfachanträge identischer Personen. Die unterschiedlichen Antragsformen wurden erst später statistisch erfasst (Bundestagsdrucksache 16/7687).

Bereinigte Schutzquoten

Auch zu den Schutzquoten der EU-Asylstatistik muss etwas gesagt werden, denn die EU-Asylzahlen zu Deutschland weichen von den BAMF-Statistiken ab. Zum einen ergibt sich das daraus, dass die EU-Statistik eine „bereinigte“ Schutzquote darstellt. Diese wird von der Bundesregierung nicht veröffentlicht. Die Linke fragt diese jährlich ab (Regelanfrage für das Jahr 2023).

Die von den Behörden verwendete Schutzquote umfasst die Summe aller anerkennenden Bescheide (Asyl nach Art. 16 GG, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot) und wird einfach nur in Relation zur Gesamtzahl der getroffenen Entscheidungen gesetzt, was auch sonstige Verfahrenserledigungen mit einschließt.

Durch diese Darstellung entsteht der Eindruck, dass Menschen aus bestimmten Ländern selten(er) Gründe zur Flucht haben. Das ist zum Beispiel in der Debatte um sichere Herkunftsländer von Bedeutung, aber auch, wenn Geflüchteten allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Personengruppe mit angeblich geringer Bleibeperspektive beispielsweise frühzeitige Integrationsmaßnahmen verweigert werden. Und nicht zuletzt taugen höhere Ablehnungsquoten auch dazu, in der Bevölkerung Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren.

(PRO ASYL 2019)

Das heißt: Nicht alle, aber die meisten formellen Entscheidungen des BAMF werden in den EU-Statistiken bei der Berechnung der Schutzquote nicht berücksichtigt, woraus sich im Ergebnis eine höhere Schutzquote ergibt. Zum anderen werden in der EU-Asylstatistik bei der Berechnung der Schutzquote nationale Abschiebungsverbote nicht berücksichtigt (weil diese nicht unionsrechtlich geregelt sind). Das betrifft immerhin etwa jeden sechsten in Deutschland vom BAMF erteilten Schutzstatus, und das ist auch relevant für die nach der GEAS-Reform geplanten Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen, die bei einer unter 20 prozentigen Anerkennungsquote in der EU (auch diese Berechnung erfolgt ohne nationalen Abschiebungsschutz) verpflichtend angewandt werden.

100 Boote – 100 Millionen Menschen

Wir senden gemeinsam mit über 130 Initiativen eine solidarische Bo(o)tschaft nach Brüssel!

Am 12. Mai 2025 setzt die Aktion “100 Boote – 100 Millionen Menschen” der AWO Sachsen-Anhalt mit einer beeindruckenden Kunstinstallation aus über 130 fünf Meter langen Origami-Booten ein starkes Zeichen für Solidarität und Menschlichkeit. Die Boote stehen für die Stimmen der aktuell 120 Millionen Menschen auf der Flucht. Es wird in Brüssel Musik und Austausch geben – alles vor dem Hintergrund der Forderung nach mehr Verantwortung in der EU-Flüchtlingspolitik.

Wir haben in einem Workshop im WillkommensKulturHaus Ottensen gemeinsam mit der Alten Villa Niendorf und anderen ein Origami-Boot gestaltet.

https://www.awo-sachsenanhalt.de/100Boote
https://www.kirche-ottensen.de/handeln/willkommenskulturhaus/
https://www.wirfuerniendorf.de/wir-sind-in-der-alten-villa/

Briefings von Equal Rights Beyond Borders

Die deutsch-griechische Organisation Equal Rights Beyond Borders will sich mit einer Briefingserie in die aktuellen Debatten einbringen.

Anlass ist das Informationsdefizit und die bittere Erkenntnis, wie sehr die Debatte über Migration und Flucht von Unwissenheit und Uninformiertheit geprägt sind. Migration ist einer der am stärksten europäisierten Politikbereiche – und fast vollständig verrechtlicht. Fast jede migrationspolitische Frage, fast jede migrationspolitische Entscheidung, ist rechtlicher Natur und die debattierten Maßnahmen und Forderungen müssen sich daran messen lassen.

Die Briefings sollen für Menschen auf der Flucht, Unterstützer:innen, Berater:innen, Aktivist:innen, Journalist:innen und politische Entscheidungsträger:innen eine rechtliche Grundlage bieten und Argumentationshilfe sein.

Sie sind als ein partizipatives Format gedacht. Es können Fragen an briefings@equal-rights.org gestellt werden, ERBB antwortet!

Um alle Informationen zu erhalten ist es möglich den Newsletter zu abonnieren: https://equal-rights.org/de/newsletter

Friedrich Merz, Thorsten Frei – die CDU –, die AfD, aber auch die SPD fordern schon länger und vehement Zurückweisungen an der Grenze. Unabhängig davon, ob eine Person Asyl beantragt oder nicht. Dies ist rechtswidrig. Mit dem Briefing werden Hintergründe und Argumente für die Debatte geliefert:
Briefing zu Zurückweisungen an der Grenze
Kürzlich hat der Historiker Winkler behauptet, die „Eltern“ des Grundgesetzes wollten überhaupt kein individuelles Asylrecht schaffen. Dies ist kein Einzelfall, häufig wird sich auf das Grundgesetz berufen und behauptet, das Recht auf Asyl wäre gar nicht anwendbar und eigentlich dürfte niemand in Deutschland politisches Asyl erhalten – ob von Friedrich Merz, Andreas Dobrindt oder Christian Lindner. Außerdem sei Deutschland doch ohnehin von sicheren Drittstaaten umgeben – niemand dürfe deshalb Asyl erhalten. Aber stimmt das wirklich? Das Borderlines-Briefing zeigt: Diese Argumentation ist nicht nur verkürzt, sondern rechtlich irreführend. Artikel 16a des Grundgesetzes spielt in der Praxis keine Rolle:
 Briefing zum grundgesetzlichen Recht auf Asyl
 Außerdem: ⁠Blogserie zu den migrationspolitischen Entwicklungen in den USA –  How the Trump Administration has targeted people on the move from Day 1 Auch die Entwicklungen in den USA bereiten Sorgen. Errungenschaften werden mit unfassbarer Geschwindigkeit eingerissen. So schnell, dass es fast unmöglich ist, Schritt zu halten, überhaupt Notiz zu nehmen. ERBB will in den kommenden Wochen als Informationsbeschaffer:innen zur Verfügung stehen. Dazu wird in einer kleinen Blogserie auf Entwicklungen aufmerksam gemacht und sie auch ins Verhältnis zur Europäischen Migrationspolitik gesetzt. Der erste Blog ist auf Englisch, in Zukunft auch auf Deutsch:
Blogpost zu migrationspolitischen Entwicklungen in den USA (EN)

30 Jahre fluchtpunkt

1994 wurde fluchtpunkt, die kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge gegründet und setzt sich seitdem für die Rechte von Geflüchteten ein.

Die EKD-Ratsvorsitzende und Bischöfin der Nordkirche, Kirsten Fehrs, hielt eine Laudatio auf diese einzigartige Beratungsstelle. „80 Jahre nach Kriegsende, 30 Jahre nach Gründung von Fluchtpunkt, zwei Tage nach dieser Bundestagswahl, in der erschreckend viele Menschen gegen eine offene, mitmenschliche und barmherzige Gesellschaft gestimmt haben, dürfen wir nicht müde werden, die Würde und die Freiheitsrechte aller Menschen zu betonen und zu verteidigen. Deshalb ist und bleibt die Arbeit von Fluchtpunkt so ungeheuer wichtig.“

HAPPY BIRTHDAY FLUCHTPUNKT!

Bericht und Fotos der Jubiläumsfeier auch auf der Website von fluchtpunkt.

hamburgjournal: Kirchliche Beratungsstelle „Fluchtpunkt“ feiert 30. Jubiläum

Gemeinsamer Appell

Gemeinsamer Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum 37. Parteitag der CDU am 3. Februar 2025

Einstehen für die menschenrechtliche Brandmauer: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte sind Teil unserer Demokratie

Uns alle eint der Wunsch nach einem Leben in einer Gesellschaft, die uns schützt und unterstützt, in der wir beteiligt und respektiert werden. Diese grundlegenden Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – sind das Fundament unserer Gemeinschaft. Sie geben uns Stabilität, Sicherheit und Halt. Sie garantieren, dass unsere grundlegende Würde und unsere Freiheit gewahrt werden. Es ist die Aufgabe von uns allen, diese Werte zu bewahren und zu verteidigen.

Die Stärke unserer Gesellschaft liegt in der Vielfalt: Unterschiedliche Ideen, Herkunftsgeschichten, Religionen, Weltanschauungen und Identitäten bereichern uns. Geflüchtete Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt sind längst Teil unserer Gesellschaft geworden. Sie arbeiten hier, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Taten einzelner Personen, die uns fassungslos machen und in Entsetzen zurücklassen, wie der schreckliche Angriff von Aschaffenburg, dürfen niemals dazu führen, dass ganze Gruppen stigmatisiert, rassifiziert oder entrechtet werden. 

Wir gehören zusammen: Ob geflüchtet, eingewandert oder hier geboren, wir sind alle Teil dieser Gesellschaft. Grund- und Menschenrechte gelten entweder für uns alle oder sie gelten gar nicht. Die Diskussionen über Verschärfungen des Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrechts, die aktuell auch von der CDU maßgeblich vorangetrieben werden, bedrohen dieses Selbstverständnis. Polarisierende und grob rechtswidrige Forderungen nach Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, der Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, nach Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete und nach pauschalen Inhaftierungen aller vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind nicht dafür geeignet, aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Sie sorgen weder für mehr Sicherheit noch für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum, Kitaplätze oder gleiche Bildungschancen, geschweige denn für ein funktionierendes Gesundheitssystem, in dem auch psychische Erkrankungen angemessen versorgt werden. Was noch schlimmer ist: Durch ihre offensichtliche Rechtswidrigkeit schwächen sie unsere Verfassung und den Wert von europäischem und internationalem Recht. 

Wir appellieren deswegen an die Vertreter*innen der CDU: Bekennen Sie sich zur menschenrechtlichen Brandmauer und stehen Sie mit uns ein für gesellschaftliches Miteinander, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte.

Bitte nehmen Sie auch im Wahlkampf Abstand von Rhetorik und Forderungen, die unsere Gesellschaft weiter spalten und die Menschen gegeneinander aufbringen. In verschiedenen EU-Ländern sind die Folgen einer autoritären Politik zu beobachten. Dort wird ein „Wir gegen die Anderen“-Denken geschürt und Politik gegen queere Menschen, Migrant*innen, Arbeitslose und andere Minderheiten betrieben. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – ist bereits Normalität.

Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats untergraben, die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen und die Arbeit von Anwält*innen und Journalist*innen behindert oder eingeschränkt. Als konservative, christlich-demokratische Partei muss die CDU hier gegenhalten und sich klar abgrenzen. 

Wir haben die Wahl: Wollen wir ein offenes, vielfältiges und demokratisches Land bleiben, das die Rechte und Grundfreiheiten aller wahrt und das die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert und schützt? Oder gehen wir zurück in eine düstere Zeit, in der Grund- und Menschenrechte nur noch für einige gelten und ganze Bevölkerungsteile zu Schuldigen für gesamtgesellschaftliche Missstände gemacht werden? 

Politische Handlungsfähigkeit zeigt sich durch Gesetze und Maßnahmen, die realistisch, wertebasiert und rechtskonform sind. Das ist unsere Erwartung an die CDU – aktuell im Wahlkampf und besonders bei einer möglichen Regierungsverantwortung. Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern die Parteispitze der CDU sowie alle Teilnehmenden des Parteitags auf: Stehen Sie zu Ihren christlichen und demokratischen Werten und bewahren Sie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zum Wohle aller Menschen in Deutschland. Stehen Sie für die menschenrechtliche Brandmauer ein – mit Worten und mit Taten.

Appell.pdf

Faktencheck der Diakonie Deutschland „5-Punkte Plan“ und „Zustromsbegrenzungsgesetz“ der CDU/CSU-Fraktion

Solidarity will win

Am 8. Februar ruft die Seebrücke auf zu einer Demonstration gegen die Angriffe auf Schutzsuchende und Migrant*innen. Für Solidarität und die Gesellschaft der Vielen!

Start ist 13 Uhr, Steindamm 45

Aufruf auf Deutsch und Englisch

Mehr Infos: https://solidarityhh.github.io/Demo0802/de/


Am 31. Januar rufen die OMAS GEGEN RECHTS zu einer Menschenkette rund um das Hamburger Rathaus auf: Wir wollen keine rechten Parteien in unserer Bürgerschaft!

14 Uhr Auftaktkundgebung am Jungfernstieg

Mehr Infos: https://menschenkette-hamburg.de/

Ökumenische Stellungnahme

Die CDU/CSU will am heutigen Mittwoch zwei Entschließungsanträge (Antrag Politikwechsel und 5 Punkte-Plan) und am Freitag den Gesetzentwurf „Zustrombegrenzungsgesetz“ in den Bundestag einbringen. Darin sind unter anderem Zurückweisungen an den Grenzen, eine unbegrenzte Abschiebungshaft und der Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vorgesehen. Die Regelungen verstoßen nach Meinung vieler Expertinnen und Experten gegen EU- und Verfassungsrecht.

Diakonie Zitat: Keine migrationspolitischen Schnellschüsse vor der Bundestagswahl
In der aktuellen Migrationsdebatte mahnt die Diakonie Deutschland zu einer sachlichen Diskussion, die die Menschenrechte respektiert und der Demokratie keinen Schaden zufügt.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Den Ruf nach einer schnellen und entschlossenen politischen Reaktion nach dem entsetzlichen Angriff von Aschaffenburg kann ich menschlich nachvollziehen. Um die innere Sicherheit wirkungsvoll zu verbessern, brauchen wir aber eine ernsthafte und sachliche Diskussion, die die Prinzipien des Grundgesetzes achtet. Der Wahlkampf sollte die Parteien in der letzten Sitzungswoche vor der Wahl nicht zu Schnellschüssen verleiten. Die innere Sicherheit wird nicht dadurch erhöht, dass Grund- und Menschenrechte aufgeweicht werden.  
 
Eine pauschale Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Grenzen, die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete und pauschale Inhaftierungen Ausreisepflichtiger sind keine tragfähigen Lösungen für komplexe Herausforderungen. Wir brauchen größere Anstrengungen für eine frühzeitige Integration und Deutschkurse, weniger Bürokratie und ein deutlich besseres Zusammenspiel der Behörden in Bund und Ländern, um die Gesellschaft besser vor Gefährdern zu schützen.“ 
Diakonie Deutschland
Ökumenische Stellungnahme zum Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes
In einer vierseitigen Stellungnahme haben sich die Leitungen der Berliner Büros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zu dem Entwurf des „Zustrombegrenzungsgesetzes“ der Fraktion von CDU und CSU geäußert, das am Freitag im Parlament zur Abstimmung gestellt werden soll. In der Stellungnahme heißt es, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen hätten keinen der Anschläge verhindert, die Anlass für die aktuelle Debatte sind.

In einem Begleitschreiben zu der Stellungnahme äußern die Kirchen Befremden über „Zeitpunkt und Tonlage“ der aktuellen Debatte. „Sie ist dazu geeignet, alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren, Vorurteile zu schüren und trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung der tatsächlich bestehenden Fragen bei“, heißt es darin. Die Prälaten warnen davor, Anträge für eine Verschärfung der Asylpolitik mit Unterstützung der AfD durch den Bundestag zu bringen. Die Fraktionen hätten sich mit der Auflösung der Ampel-Koalition darauf verständigt, keine Abstimmungen herbeizuführen, in der die Stimmen der AfD ausschlaggebend sind, heißt es in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten. „Wir befürchten, dass die deutsche Demokratie massiven Schaden nimmt, wenn dieses politische Versprechen aufgegeben wird.“
Website EKD

Stellungnahme.pdf