Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte!
Vor den morgigen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Opposition: 27 Organisationen fordern: Zurückweisungen ablehnen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa verteidigen.
Vor den morgigen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Opposition: 27 Organisationen fordern: Zurückweisungen ablehnen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa verteidigen.
PRO ASYL hat ein Online-Mailing-Tool, um E-Mails an Regierungs- und Ampel-Koalitionsfraktionsmitglieder Olaf Scholz, Christian Lindner, Robert Habeck, Annalena Baerbock, Lisa Paus, Nancy Faeser, Christian Dürr, Lars Klingbeil, Kevin Kühnert, Britta Haßelmann, Omid Nouripour, Ricarda Lang, Marco Buschmann, Saskia Esken und Bijan Djir-Sarai mit einem Klick abzuschicken.
Die Antwort vieler Politiker*innen auf steigende Umfragewerte und Wahlerfolge von Rechtsextremisten? Die Übernahme ihrer Begriffe und Forderungen. Entzug der Sozialleistungen, eine Abschiebeoffensive in Folterstaaten und Zurückweisungen (Pushbacks) auch an deutschen Grenzen: Mit dem täglichen Überbietungswettbewerb wird den Rechtsextremisten in die Hände gespielt. Wir sagen: Damit muss Schluss sein! Schreib‘ deshalb mit unserem Tool eine Mail an die Spitzen der Bundesregierung und fordere sie auf, sich wieder an unseren Werten und Grundrechten zu orientieren, anstatt den Rechten hinterherzulaufen! |
Die Daten der Absender*innen werden nicht veröffentlicht. Die Adressat*innen werden aufgefordert, sich wieder an Werten und Grundrechten zu orientieren, anstatt den Rechtsextremisten und Populisten hinterherzulaufen. Hier ist der Text der eMail: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Protestmail-Gegen-Rechts-fuer-das-Recht-1.pdf
Die vor kurzem veröffentlichten besorgniserregenden Positionspapiere von CDU/CSU und FDP zeigen die Notwendigkeit dieser Lobbyinitiative. Verbreiten Sie und Ihr die Mailkampagne im Rahmen Ihrer/Eurer Möglichkeiten weiter und nehmt teil. Ziel ist möglichst viele Emails zu versenden.
Über 40.000 Personen haben bereits unterschrieben. Unterstützen auch Sie die Petition der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche: Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)
An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer
++ Wir trauern um die Opfer von Solingen. Gleichzeitig bitten wir: Lasst uns zusammenstehen für Grund- und Menschenrechte, die Fundamente unserer Gesellschaft. ++
Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember 2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.
Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.
Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern:
Weiterlesen: https://kirchenasyl.de/petition-haende-weg-vom-kirchenasyl-schutz-fuer-gefluechtete-menschen-bewahren/
Erklärung von PRO ASYL
Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – PRO ASYL trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen. Islamistische Gewalt greift unsere Werte und unsere Freiheit an. Ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben ist nur miteinander möglich. Der Attentäter von Solingen wollte genau dies verhindern.
PRO ASYL erinnert daran: Flüchtlinge suchen oft genau vor der islamistischen Gewalt Schutz, der wir in Solingen begegnet sind. Und wir fordern: Gegen islamistische Terroristen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden.
Wer vor Terror, Gewalt und Verfolgung flieht, braucht Schutz. Zurzeit werden jedoch Stimmen laut, die ein Ende der Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan und Syrien fordern. Bundesdeutsche Grenzen sollen geschlossen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien forciert werden. Der „Jetzt reicht es“-Vorschlag des CDU- Parteichefs Friedrich Merz ist eindeutig verfassungswidrig und mit dem EU-Recht unvereinbar. Er verstößt zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist zutiefst unmenschlich und spaltet unsere Gesellschaft.
PRO ASYL warnt: Die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte dürfen nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen eintreten. Es ist unerträglich, Schutzsuchende aus Afghanistan und Syrien unter einen Generalverdacht zu stellen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Geflüchtete aus diesen beiden Herkunftsländern. Ein Attentäter, der vermutlich im Auftrag des IS (Islamischer Staat) gemordet hat, kann und darf diese Menschen nicht diskreditieren. Vielmehr sollte die Politik jetzt die Strukturen in unserem Land stützen, die sich seit Jahren gegen Extremismus jeglicher Art einsetzen und endlich das Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.
Zu den Forderungen aus der Ampel- Koalition und der CDU/CSU, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, stellt PRO ASYL fest: Das Völkerrecht verbietet eindeutig jegliche Abschiebungen in diese Herkunftsstaaten. In beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen. Das Folterverbot gilt absolut und für jeden (siehe auch: Gerade jetzt: Rechtsstaat stärken! Völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind damit unvereinbar | PRO ASYL).
Eine Welt, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erodieren, ist das Ziel von Islamisten und Rechtsextremisten. Die Toten und Verletzten waren noch nicht geborgen, da setzten bereits die Instrumentalisierungsversuche der Rechtsextremisten und Völkischen ein. Wir müssen nun zusammenstehen und gemeinsam für unsere Freiheitsrechte eintreten.
Weitere Informationen:
Abschiebungsreporting NRW hat zu diesem Thema einen Faktencheck veröffentlicht: Nach Anschlag von Solingen: Die nächste entgrenzte Abschiebedebatte.
Reinhard Pohl, freier Journalist und Herausgeber der Zeitschrift Gegenwind hat anlässlich der Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern nach Katar am 30. August einen Bericht verfasst, nach welchen Regeln so eine Abschiebung abläuft.
Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Aylsyuchender e.V.) hat die Pläne zu Leistungsausschlüssen in Dublin-Fällen EU- und Verfassungsrechtlich unter die Lupe genommen: „Vertreibung durch soziale Exklusion“
Der Mediendienst Integration hat ebenfalls Zahlen und Fakten zum Thema Abschiebung und „freiwillige Ausreise“ zusammen gestellt.
Berlin, 14. August 2024 – Anlässlich des dritten Jahrestages der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 appelliert die Diakonie Deutschland an die Bundesregierung, das Bundesaufnahmeprogramm für verfolgte Afghaninnen und Afghanen wie geplant bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 fortzuführen. Es steht aufgrund von Kürzungsplänen vor dem Aus.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan darf nicht den Haushaltskürzungen zum Opfer fallen. Nach wie vor gibt es viele schutzbedürftige Menschen in Afghanistan, denen Folter und Haft drohen, weil sie sich für die Menschenrechte eingesetzt haben. Es gibt immer noch offene Anträge auf Aufnahme in Deutschland. Mit vielen deutschen und europäischen Projekten haben wir die Menschen in Afghanistan ermutigt, sich für Bildung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einzusetzen. Wir dürfen sie nicht im Stich lassen.“
Das Programm habe gerade Fahrt aufgenommen, betont Schuch. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es nun vorzeitig eingestellt werden solle, denn es rette Menschenleben.
„Als Kirche und Diakonie haben wir uns von Anfang an für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan eingesetzt und es mit unserer Migrationsberatung unterstützt. Drei Jahre nach der Machtübernahme der Taliban ist die Lage in Afghanistan dramatischer denn je. Frauen- und Menschenrechte werden in Afghanistan mit Füßen getreten, die humanitäre Situation ist unerträglich“, so Schuch.
Hintergrund:
Wie kürzlich bekannt wurde, soll das Budget für Resettlement-Verfahren und humanitäre Aufnahmeprogramme im kommenden Haushaltsjahr von 70 Millionen Euro auf 8,9 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden. Konkret betrifft die Kürzung nach derzeitigen Planungen ausschließlich das Bundesaufnahmeprogramm mit einem jährlichen Budget von ca. 60 Millionen. Davon betroffen ist auch die Finanzierung der zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstelle des Programms. Diese ist das Scharnier zwischen Zivilgesellschaft und Ministerien, berät die meldeberechtigten Stellen, prüft seit zwei Jahren die eingereichten Fälle, leitet sie zur Auswahl an das Bundesinnenministerium weiter und hat eine hohe Expertise in der Prüfung von Gefährdung und Vulnerabilität aufgebaut. Aufgrund der geplanten Kürzungen finden derzeit keine Auswahlrunden mehr statt. Damit steht das Aufnahmeprogramm möglicherweise vor dem Aus.
Weitere Informationen:
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Interview mit der Migrationsberatung der Lebensraum Diakonie e. V. Lüneburg
Das Hamburger Sozialgericht hat geurteilt: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro für die Bezahlkarte ist nicht rechtens. Das wurde in einem Eilverfahren festgestellt, das @Proasyl und die @freiheitsrechte unterstützt haben : https://tinyurl.com/25baaxfh
Das Landessozialgericht hat diese Entscheidung jedoch nicht bestätigt. Gericht: Hamburger Bezahlkarte für Geflüchtete ist rechtens | NDR.de – Nachrichten – Hamburg Wir finden: 50 Euro sind zu wenig!
Über 300 Organisationen fordern zum Treffen von Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen: Menschen schützen statt Asylverfahren auslagern!
In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident*innen bekräftigen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt. Auch hamburgasyl ist dabei. Kurz vor deren Treffen fordert das Bündnis den Bundeskanzler und die Ministerpräsident*innen auf, die Auslagerung von Asylverfahren klar abzulehnen und sich stattdessen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für eine zukunftsfähige Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland stark zu machen.
Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen während ihrer gemeinsamen Tagung über eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren diskutieren. Das Bundesinnenministerium wird einen Sachstandsbericht zu einem Prüfauftrag vorlegen, der bei Bund-Länder-Beratungen im November 2023 beschlossen wurde.
Die Organisationen warnen vor der Auslagerung von Asylverfahren. Bisherige Versuche zeigen, dass sie zu mehr Leid bei den Betroffenen und Menschenrechtsverletzungen führen, nicht funktionieren und extrem teuer sind. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für die Menschenrechte für alle, so das Bündnis.
Das Bündnis wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Amnesty International. Der offene Brief mit den unterzeichnenden Organisationen ist hier zu finden.
Die Alte Schule in Niendorf am Tibarg ist seit Jahren ein Begegnungsort für alle Interessierten, Geflüchtete, Neu- und Alt-Niendorfer*innen: Wir stehen ein für eine offene, freie Gesellschaft, in der alle willkommen sind. Wir setzen auf Begegnung, Kennenlernen und das Miteinander. Und wir tun das freiwillig, mit Freude und im Team.
Ermöglicht wird das auch durch die vielen Ehrenamtlichen, die ein sechstägig durchgehendes Wochenprogramm auf die Beine stellen und auch von den vielen Raumpat*innen, die wesentlich dazu beitragen, dass das Programm auch nach dem Umzug in die Alte Villa in neuen Räumen komplett weitergeführt werden kann (alle Infos: https://www.wirfuerniendorf.de/raum).
Neben den nun anstehenden Umzugsarbeiten läuft das Programm weiter und es gibt auch wieder Sonder-Termine. Für mehr Informationen besucht auch die Website der Initiative Wir für Niendorf.
Termine und Aktuelles aus Niendorf und der Alten Schule
Start ins Ehrenamtliche Engagement in der Alten Schule
Gemeinsame Pressemitteilung zur IMK in Potsdam
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und alle anderen Landesflüchtlingsräte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richtervereinigung (NRV), die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV), und PRO ASYL stehen und streiten für den Rechtsstaat als Grundlage unserer Demokratie.
Hierzu gehört die Wahrung völkerrechtlicher Grundsätze. Bundeskanzler Scholz forderte in seiner Regierungserklärung, dass bei schweren Straftaten Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien stattfinden sollen. In beiden Ländern drohen jedoch Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die Abschiebungen völkerrechtlich verbieten.
Wir sind erschüttert von den Taten in Mannheim und Wolmirstedt und drücken unser tiefes Beileid aus. Zugleich sind wir alarmiert über die einmal mehr zunehmende rassistische Gewalt u.a. in Grevesmühlen und Rostock und die aktuell stattfindenden Debatten.
Das absolute Folterverbot verbietet Abschiebungen und das Grundgesetz Doppelbestrafungen
Nach einer schweren Straftat muss die Justiz für Gerechtigkeit sorgen. Hierfür haben wir in Deutschland einen funktionierenden Rechtsstaat. Dieser darf nicht untergraben werden, indem völkerrechtliche Errungenschaften in Frage gestellt werden. „Und das Grundgesetz verspricht, dass niemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden darf“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Aus dem Folterverbot folgt: Niemand darf abgeschoben werden, wenn nach der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Dieses absolute Folterverbot ist in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta normiert. Es gilt uneingeschränkt für alle Menschen – auch für Personen, die in Deutschland Straftaten begangen haben. Denn die Garantie der Menschenwürde gilt für alle Menschen, unabhängig von der Schwere der von ihnen begangenen Verbrechen. Ihre Strafen müssen sie in Deutschland verbüßen.
Etwaige „Sicherheitszusagen“ für die abzuschiebenden Straftäter sind weder von Seiten der islamistischen Taliban noch von Seiten des Assad-Regimes vertrauenswürdig und zuverlässig und können damit eine menschenrechtswidrige Abschiebung nicht legitimieren.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt im Bericht von März 2024 zu dem Fazit, dass »aufgrund der desolaten Sicherheitslage und der vielerorts prekären humanitären Lage in Syrien und Afghanistan […] Art. 3 EMRK etwaigen Abschiebungen in diese Staaten regelmäßig entgegenstehen [wird]«.
Wenn Bundeskanzler Scholz ankündigt, das Bundesinnenministerium würde mit Anrainerstaaten über eine Abschiebung dorthin verhandeln und eine Weiterschiebung von dort in die Herkunftsländer erfolgen würde, wäre auch das ein Verstoß gegen die o.g. rechtlichen Bindungen. „Das mit einer Gefährdungsprognose einhergehende Abschiebungshindernis kann nicht damit umgangen werden, dass man anderen den Vollzug qua Kettenabschiebung überlässt“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Katastrophale menschenrechtliche Lage unter den Taliban
Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist die menschenrechtliche und humanitäre Situation in Afghanistan katastrophal. Internationale Organisationen und die Vereinten Nationen berichten von außergerichtlichen Tötungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und weiteren Misshandlungen durch die Taliban. Besonders Frauen und Mädchen sind von weitreichenden Einschränkungen ihrer Rechte und von Gewalt betroffen.
Der UNHCR betont, dass die meisten Menschenrechtsverletzungen undokumentiert bleiben und die Verfolgungsgefahr unvorhersehbar ist. UNHCR fordert deswegen von allen Staaten, keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Hinzu kommt eine humanitäre Krise, die durch Erdbeben und Sturzfluten weiter verschärft wurde. Die Europäische Asylagenturbestätigt in ihrer Country Guidance zu Afghanistan vom Mai 2024, dass es im Land keine internen Schutzalternativen gibt.
Deutschland hat seit der Machtübernahme der Taliban keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan. Eine Wiederaufnahme von Abschiebungen würde eine Kooperation mit den Taliban erfordern, die die Bundesregierung nicht als rechtmäßige Regierung anerkennt. Eine solche Kooperation wäre ein Schritt zur Normalisierung der Beziehungen, was außen- und menschenrechtspolitisch katastrophal wäre.
Syrien ist weiterhin ein Folterstaat
Unter Machthaber Assad wird in Syrien seit Jahren systematisch gefoltert, Menschen verschwinden und werden rechtswidrig inhaftiert oder getötet. Internationale Organisationen wie UNHCR, OHCHR und Amnesty International bestätigen dies.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach entschieden, dass Abschiebungen nach Syrien eine Verletzung von Artikel 3 der EMRK bedeuten. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass eine sichere Rückkehr nach Syrien derzeit nicht gewährleistet werden kann.
Rückkehrende werden pauschal als Verräter behandelt und sind systematischer Willkür ausgesetzt. Willkürliche Verhaftungen und Folter sind in Syrien an der Tagesordnung. Mehr als 100.000 Menschen gelten als vermisst. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell bestätigte Ende Mai, dass die Bedingungen für sichere und würdige Rückkehr nach Syrien nicht gegeben sind. Abschiebungen nach Syrien würden eine Kooperation mit dem Assad-Regime erfordern, die die Sanktionspolitik untergräbt und das Regime rehabilitiert, anstatt es für seine Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Rechtsstaat beweist sich durch angemessene Strafverfahren
Islamistischer Terror, Rechtsextremismus und Antisemitismus stellen eine Bedrohung für die offene Gesellschaft in Deutschland dar. Solchen menschenverachtenden Taten muss mit dem deutschen Strafrecht begegnet werden. Das geschieht ausnahmslos. Für die Strafgerichte ist es dabei nicht entscheidend, welche Staatsangehörigkeit Täter haben. Wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können sie nach einer Verurteilung und nach Verbüßung eines Teils ihrer Freiheitsstrafe außerdem abgeschoben werden, siehe § 456a StPO, sofern die Abschiebung zulässig ist. Aber Abschiebungen in Länder, in denen Folter, Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen drohen, sind mit dem Rechtsstaat und dem Völkerrecht indes unvereinbar und dürfen nicht stattfinden.
Gerade in schwierigen Zeiten muss der Rechtsstaat Stärke durch Einhaltung wichtiger Grundsätze zeigen. Politischen Akteur*innen kommt hier eine wichtige Rolle zu, ihn zu verteidigen und wichtige Grundsätze zu vertreten. Dies stärkt unsere Demokratie langfristig gegen die, die sie untergraben wollen.
Für einige ist es ein Gesetzesbruch, für andere ein Akt der Menschlichkeit: Kirchenasyl zu geben, ist politisch und rechtlich umstritten. Trotzdem tun es Pfarreien, um zu helfen.
Am Pfingstmontag wurde die Dokumentation „Letzte Hoffnung Kirchenasyl“ von Christian Heynen ausgestrahlt und ist nun in der ZDF-Mediathek zu finden. Ein Iraker im bayerischen Kirchenasyl, ein Pfarrer aus dem Münsterland und eine Berliner Flüchtlingsberaterin erzählen hier ihre Geschichten.
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