„Geflüchtete werden entmündigt“

Asylsuchende werden künftig kein Bargeld, sondern Bezahlkarten bekommen. Hamburg gibt die Karte bereits seit Mitte Februar aus. In Schleswig-Holstein soll sie bis Ende des Jahres eingeführt werden. Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Vergabe eigene Wege und plant die Einführung ab Oktober.

Die Referentin für Flucht und Menschenrechte der Nordkirche, Katherine Braun, kritisiert die geplanten Einschränkungen bei der Bezahlkarte. „Damit werden die Betroffenen entmündigt“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst.

Zum Interview: https://www.evangelisch.de/inhalte/227898/08-03-2024/bezahlkarte-fuer-gefluechtete-referentin-der-nordkirche-gefluechtete-werden-entmuendigt

Konto vor Bezahlkarte

Berlin 1. März 2024, Diakonie Deutschland

Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber:innen künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.

Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich.

Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“

Weitere Informationen:

Faktencheck Bezahlkarte:
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position: „Konto vor Bezahlkarte“:
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Checkliste Basiskonto:
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Für eine humane Stadt Hamburg

In akuten Notlagen darf der Zugang zu Schutzunterkünften nicht am Aufenthaltstitel scheitern

Pressemitteilung, Hamburg den 22. Februar 2024

In einem gemeinsamen Appell schlagen über 20 Beratungsstellen Alarm angesichts der dramatischen Situation von wohnungslosen Menschen mit besonderem Schutzbedarf und in aufenthaltsrechtlich ungeklärten Lebenssituationen. Zu den Unterzeichner*innen zählen Frauenhäuser, Anlaufstellen für Gewaltbetroffene und Betroffene von Menschenhandel sowie Migrationsberatungsstellen. Sie fordern insbesondere den Ausbau von sicheren Notunterkünften für alle wohnungslosen Menschen, die anonym und damit unabhängig vom Aufenthaltsstatus genutzt werden können.

„Menschen mit prekärem Aufenthalt sind oft von Obdachlosigkeit betroffen. Gerade Frauen, die Gewalt erlebt haben oder von Menschenhandel betroffen sind und Migrant*innen in vulnerablen Situationen trifft es besonders hart“ so Lourdes Martínez von Amnesty for Women e.V.. Aus Angst vor Abschiebungen werden behördliche Unterstützungsangebote selbst in akuten Notsituationen nicht in Anspruch genommen und sind faktisch nicht zugänglich. Der aufenthaltsrechtlich begründete Ausschluss von Sozialleistungen verschärft die Situation massiv. Aktuell besteht ein dringender Bedarf an sicheren Unterkünften für schutzbedürftige Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus und/oder Sozialleistungsansprüche.

 „Wir erleben in unseren Beratungsstellen oftmals dramatische Geschichten und Menschen in ausweglosen Situationen, aber ohne Zugang zu Sozialleistungen können wir ihnen nicht die notwendigen Hilfen vermitteln“, schildert eine Projektkoordinatorin von KOOFRA e.V., Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel. Neben Opfern von Gewalt geht es auch um Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung, die Zeit brauchen, um sich über ihre rechtliche Situation zu informieren. Die aufenthaltsrechtliche Unsicherheit und die Angst vor weiterer Ausbeutung machen ihre Situation besonders prekär. Auch andere vulnerable Gruppen, wie trans* Menschen, schwer Erkrankte und Familien mit kleinen Kindern trifft die Wohnungslosigkeit oftmals besonders hart.

Die Beratungsstellen appellieren eindringlich an die Verantwortlichen in Hamburg, sich der Notsituation bewusst zu werden und sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen in akuter Obdachlosigkeit zu schützen.  Die Unterzeichner*innen fordern zudem eine hinreichende Finanzierung entsprechender Beratungs- und Hilfsangebote sowie rechtliche Verbesserungen.

Offener Brief

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

KOOFRA e.V. Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel    
info@koofra.de
Tel.: 040 67999757  

Lourdes Martínez
Sozialarbeiterin Amnesty for Women e.V.    
lourdes.martinez@amnestyforwomen.de
Tel.: 040 384753  

Marian Laue
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost Migration und Asyl  
m.laue@kirche-hamburg-ost.de
Mobil: 0176 11432071  

Einführung der Bezahlkarte

Ende Januar haben sich 14 von 16 Bundesländer auf eine Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Hamburg ist eines der ersten Bundesländer, die dieses Vorhaben nun umsetzt.

Nach Einschätzung vieler Akteur*innen ist die Bezahlkarte ein grober Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der Türen öffnet für weitere Beschränkungen. Die AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit möchte die Einführung in Hamburg eng begleiten und sammelt Problemanzeigen von Betroffenen. Hinweise können Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Website zukommen lassen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Bezahlkarte (sog. Social Card), die am 15. Februar 2024 für neuankommende Leistungsberechtigte in Hamburg eingeführt wurde.

Neuankommende Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und deren Leistungen (Grundleistungen nach § 3 AsylbLG) ab dem genannten Datum bewilligt werden, erhalten ihre AsylbLG-Leistungen nicht mehr in bar an den bezirklichen Zahlstellen ausgezahlt oder auf ein Konto, sondern in Form der SocialCard. Grundleistungsberechtigte, die bereits vor dem 15.02.2024 im Leistungsbezug AsylbLG waren, erhalten diese Bezahlkarte (noch) nicht.

Bei der SocialCard handelt es sich um eine physische oder virtuelle (auf dem Smartphone verfügbare) Visa Guthaben-Karte, die ohne hinterlegtes Konto funktioniert. Die Geldleistungen werden monatlich auf diese Karte transferiert.

Mit der SocialCard kann innerhalb von Deutschland im stationären Handel überall dort bezahlt werden, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Volljährige Leistungsberechtigte können eingeschränkt Bargeld an Geldautomaten und im stationären Einzelhandel abheben. Es ist dagegen nicht möglich, Überweisungen zu tätigen oder das Guthaben auf der Karte zu überziehen. Das hinter der Karte liegende Konto kann nur im Guthaben geführt werden.

Monatlich kann Bargeld in folgender Höhe von der SocialCard abgehoben werden:

  • 50 Euro pro erwachsener Person pro Monat
  • 10 Euro pro minderjähriger Person in der Haushaltsgemeinschaft pro Monat

Die Ausgabe der Bezahlkarte erfolgt durch die Behörde für Inneres und Sport im Leistungsreferat M 43, welches auch für alle leistungsrechtlichen Fragen der Ansprechpartner für die Leistungsberechtigten ist. Beschwerden können an das dortige (allgemeine) Funktionspostfach asylblg@amtfuermigration.hamburg.de  adressiert werden.

Auf der Website der Sozialbehörde gibt es weitere Informationen.
Informationen in leichter Sprache und weiteren Sprachen: https://www.socialcard.de/user

FAQ.pdf
Kartennutzervereinbarung für die SocialCard.pdf
Besondere Kartennutzervereinbarung für die SocialCard.pdf

Hamburg steht auf!

Gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke!


In der Hamburger Verfassung heißt es:

„Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. In diesem Sinne und mit festem Willen schützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen.“

Hamburg ist eine internationale und vielfältige Stadt. Unsere Wirtschaft, unsere Kulturszene und unsere Wissenschaft sind weltweit vernetzt. In unserer Stadt leben und arbeiten Menschen verschiedener Herkunft friedlich zusammen. Wir wollen, dass das so bleibt.

Seit geraumer Zeit werden diese Werte von rechtsextremistischen Kräften infrage gestellt. Insbesondere die AfD hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Radikalisierung vollzogen. Sie schmiedet mit anderen Neonazis und rechtsradikalen Kräften einen sogenannten „Masterplan“, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu vertreiben. Die AfD-Strategen und ihre Handlanger nennen es vornehm „Remigration“ – dabei geht es um Vertreibung und Deportation. Diese Pläne wollen das grausamste Kapitel deutscher Geschichte wieder aufleben lassen. Damit wird die AfD endgültig von einer rechtspopulistischen zu einer rechtsextremen Partei.

Hier handelt es sich um eine reale Gefahr für unsere Demokratie, unseren Staat und unsere Verfassung!

Dazu werden wir nicht schweigen. Lasst uns den menschenverachtenden Fantasien von einer ethnisch und kulturell gleichgeschalteten Gesellschaft entgegentreten! Wer Menschen allein aufgrund ihrer politischen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Prägung aus Deutschland vertreiben will, muss mit unserem entschlossenen Widerstand rechnen!

Darum rufen wir als Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Kulturschaffende, Wirtschaftsverbände und Vereine zu einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke auf.

Wann: Freitag, 19. Januar 2024, 15:30 Uhr
Wo: Hamburg, Rathausmarkt

Aufruf pdf

Das sind Ihre Rechte

Die Handreichung „Das sind Ihre Rechte“ mit Informationen und Anlaufstellen für Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg wurde dieses Jahr vollständig überarbeitet und aktualisert. Medizinische Anlaufstellen, Rechtsberatung, Hinweise zum Thema Wohnen, Arbeit, Beantragung von Urkunden und vieles mehr finden Sie hier zusammen gestellt.

Sie finden die Broschüre auch auf der Website der Diakonie Hamburg und hier auf der Themenseite ‚Menschen ohne Papiere‘.

Flucht-Adventskalender – auch 2023!

Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Flucht-Adventskalender der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche.

Dazu ein paar einleitende Worte der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche, Dietlind Jochims:

„…denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge“ der bekannte Vers aus der Weihnachtsgeschichte ist das Thema unserer diesjährigen Grüße zum Advent, wie jedes Jahr in Form von Geschichten statt Schokolade.  

Willkommen zum #Schutzraum-Adventskalender! https://www.flucht.adventskalender-nordkirche.de/

Vom 1. Dezember bis Weihnachten möchte er Sie und Euch begleiten mit 24 Geschichten, erzählt von Geflüchteten und Unterstützer:innen, die hier mit uns in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern leben. Sie berichten über Erfahrungen von Schutzlosigkeit und der Suche nach sicheren Räumen.
Diese Sehnsucht nach Raum in der Herberge in unsicheren Zeiten möchten wir sichtbar machen – und zeigen, was zu wirklich sicheren Räumen alles dazugehört:
Nicht das Abschotten und Ausgrenzen, sondern weite Tore und Herzen,
Menschenwürde für jeden einzelnen Menschen.
Denn es gibt Raum in der Herberge – nicht nur im Advent, aber gerade dann!

Wir freuen uns, wenn der Adventskalender weite Verbreitung findet – online (per Mail, auf Webseiten, in den Social Media) und in Gesprächen!


Migration ist ein Menschenrecht

Die Gesellschaft erlebt erneut einen Rechtsruck, der sich gegen Migrant*innen und Geflüchtete richtet. Es ist wichtig, jetzt gemeinsam auf die Straße zu gehen und zu zeigen, dass es breite Unterstützung für die Rechte von Geflüchteten und eine offene Gesellschaft gibt.

Auf EU-Ebene wird das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft: Asylverfahren werden an die EU-Außengrenze verlagert, Menschen landen in Internierungslagern und mehr Länder sollen zu „sicheren Drittstaaten“ erklärt werden. Die geplanten Beschlüsse missachten Menschenrechte, machen rechtsstaatliche Asylverfahren unmöglich und dienen der Abwehr von Verantwortung durch EU-Staaten.

Die Bundesregierung stellt sich mit Gesetzesverschärfungen und populistischen Statements inhaltlich an die Seite der AfD. Es werden die Fehler vom Anfang der 90er-Jahre wiederholt. Die Reaktion auf rechte Hetze war damals eine grundlegende Einschränkung des Asylrechts, begleitet von rassistischer Gewalt, Morden und einer Sprache der Ausgrenzung und Entmenschlichung.

Das eigentliche Problem ist nicht die Migration, sondern zunehmende globale Ungerechtigkeiten, Armut, Klimawandel, soziale Krisen und Kriege. Wer Menschenrechte für einige Gruppen aufheben möchte, wählt scheinbar einfache, rassistische Antworten statt echter Lösungen für komplexe Krisen.

Wir setzen uns für eine offene Gesellschaft ein und demonstrieren für eine menschenrechtsbasierte Politik, praktische Solidarität und eine Welt, in der alle gut leben können. Kein Mensch ist illegal. Seenotrettung ist kein Verbrechen.

Mach mit: Weitere Aktionen, Veranstaltungen und Räume des Austausches sind geplant! Melde dich hier für Infos: forsolidarity@riseup.net.

10 Jahre Schule ohne Grenzen

Seit nunmehr 10 Jahren findet in der Schule ohne Grenzen (SOG) Deutschunterricht für Geflüchtete statt. Voraussetzungslos, unter Wahrung ihrer Anonymität und jenseits behördlicher Zugangsregelungen können Geflüchtete, die keine andere Chance auf Bildung haben, hier Deutsch lernen.

Entstanden ist das Projekt 2013. Hunderte junger Afrikaner flüchteten damals aus Libyen zunächst auf die italienische Insel Lampedusa. Von dort kamen sie nach Hamburg und forderten ein dauerhaftes Bleiberecht. Vielen bekannt als die Gruppe ‚Lampedusa in Hamburg‘. Im Herbst 2013 wurden viele von ihnen per Winternotprogramm in Containern untergebracht. Unter anderem auf dem Gelände der Christianskirche Ottensen. Eine kleine Gruppe von Ehrenamtlichen entschloss sich, diesen Männern Deutschunterricht anzubieten. Anfangs stand vor allem das Erlangen des Zertifikats A1 durch eine externe Prüfung im Vordergrund. Heute streben die meisten Schüler*innen der SOG ein B1- und später ein B2-Zertifikat an, um eine Ausbildung oder qualifizierte Arbeit beginnen zu können.

Im Herbst 2015 wurden von der Kirchengemeinde weitere Räume für Lerngruppen zur Verfügung gestellt, denn sowohl die Zahl der Geflüchteten, aber auch die der freiwillig Engagierten stieg. Heute gibt es drei Vormittagskurse und einen Nachmittagskurs, deren Zeiten sich an der (bis vor kurzem) eingeschränkten Gültigkeit vieler HVV-Abos von Geflüchteten, die aus dem gesamten Stadtgebiet kommen, orientieren. Auch Nachhilfe außerhalb der Unterrichtszeiten für Schüler*innen, die besondere Unterstützung brauchen, wird durch Ehrenamtliche organisiert.

Eure Hilfe zu Beginn meiner Zeit in Deutschland war unbezahlbar. Als meine ersten Kontaktpersonen zu den deutschen Menschen und eurer Kultur habt ihr mir viel Sicherheit gegeben. (…) Durch eure Unterstützung habe ich meine B1 und dann B2 und schließlich fast C1 bestanden. (…) Eure Geduld und Ermutigung haben mich stets motiviert, mein Bestes zu geben.“ (Nadja, Hamburg/Afghanistan)

2016 entstand die Idee, in den Räumlichkeiten der Bernadottestraße weitere Begegnungsangebote für Menschen mit und ohne Fluchterfahrung anzubieten: im Frühjahr 2017 wurde das WillkommensKulturHaus (WKH) eröffnet. Zwei festangestellte Mitarbeiterinnen und viele Ehrenamtliche gestalten diesen Ort und seine vielfältigen Angebote. Dazu gehören neben der Schule ohne Grenzen etwa themenorientierte Spaziergänge, Workshops, ein Sprechcafé, ein Computerkurs, eine Nähwerkstatt, Sport-, Musik- und Tanzveranstaltungen. Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und sexueller Orientierungen begegnen sich hier mit Respekt, freundlichem Interesse und Neugier und machen diesen Ort zu dem, was es ist: Ein WillkommensKulturHaus und eine Schule ohne Grenzen.

https://www.kirche-ottensen.de/handeln/willkommenskulturhaus/

Aufruf gegen Kriminalisierung

Berlin, 21.11.2023. In einem gemeinsamen Aufruf fordern 52 Nichtregierungsorganisationen, Seenotrettung und humanitäre Hilfe nicht zu kriminalisieren und den Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser zur möglichen Strafbarkeit von Nothilfe für Flüchtende zurückzunehmen.

Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für eine Änderung im Aufenthaltsgesetz vorgelegt, wonach Seenotrettung auf dem Mittelmeer mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden könnte, sollte der Bundestag das Gesetz beschließen.

„Der Kriminalisierungsversuch von humanitär Helfenden durch die deutsche Bundesregierung steht im krassen Widerspruch zu der Pflicht, Menschen in Seenot zu retten“, sagt Till Rummenhohl, Geschäftsführer von SOS Humanity. „Sollte diese Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom Bundestag bestätigt werden, verlieren wir  in Deutschland die Rechtssicherheit für unsere lebensrettenden Arbeit auf See. Seenotretterinnen und -retter werden zum juristischen Freiwild für politisch rechts orientierte Staatsanwaltschaften und jene antidemokratischen Kräfte, die hinter ihnen stehen. Wer Strafverfolgung von zivilen Retterinnen und Rettern Tür und Tor öffnet, entlarvt das eigene Bekenntnis zur Seenotrettung als reine Augenwischerei. Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, diesen fatalen Entwurf zu stoppen – sonst werden noch deutlich mehr Menschen im Mittelmeer ertrinken.“

Die Änderung des Paragrafen 96 des Aufenthaltsgesetzes, der den Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern betrifft, wurde vom Bundesinnenministerium im Rahmen des vom Kabinett beschlossenen „Rückführungsverbesserungsgesetz“ vorgeschlagen und soll von den Regierungsfraktionen im Bundestag eingebracht werden. SOS Humanity fordert gemeinsam mit 52 Nichtregierungsorganisationen das Bundesinnenministerium dazu auf, die Änderung zurückzunehmen. Wenn dies nicht geschehe, müsse das Gesetzt dringend von den Abgeordneten im Bundestag gestoppt werden. Es kriminalisiere humanitär Helfende und setze sie der Strafverfolgung aus, so das Hauptargument.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme, die neben den zivilen Seenotrettungsorganisationen u.a. gezeichnet wurde von Amnesty International Deutschland, Arbeiter-Samariter Bund Deutschland, Ärzte ohne Grenzen Deutschland, Brot für die Welt Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Kindernothilfe e.V., Der Paritätische Gesamtverband, PRO ASYL, SOS-Kinderdörfer e.V., terre des hommes, u.v.m.

Hier finden Sie eine kurze juristische Einschätzung zu den Folgen der Änderung durch das BMI, erstellt von R.A. David Werdermann und der Juristin Vera Magali Keller.

Am 9. November hat SOS Humanity gemeinsam mit Sea-Watch, United4Rescue und weiteren NGOs eine Petition gestartet, die bis zum 20. November bereits mehr als 109.000 Unterschriften erzielt hat.