Ratsbeschluss Schutzsuchende aus der Ukraine

Der Europäische Rat hat am 3. März einstimmig beschlossen, die Massenzustromsrichtlinie zu aktivieren, um Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren. Wichtig: Die Richtlinie muss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustroms von Menschen angewandt werden kann, um Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren. Die deutsche Pressemitteilung des Rates ist hier zu finden.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußerte sich dazu: „Die Antwort der EU auf die Ukraine zur Frage der Flüchtlingsaufnahme ist eindrucksvoll. Die Konflikte in Bezug auf Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Umgang mit Geflüchteten und Zivilgesellschaft unter den Mitgliedsstaaten scheinen nun der Vergangenheit anzugehören. Heute wurde ein gemeinsamer humanitärer Schutzstatus für alle Menschen beschlossen, die aus der Ukraine fliehen müssen.

Sehr zu begrüßen ist der pragmatische Umgang mit der Verteilung innerhalb der EU. Die Geflüchteten können ihr Zufluchtsland selbst auswählen, ein absolutes Novum. Sie können sich dahin begeben, wohin sie familiäre oder sonstige Verbindungen haben. Für Innenministerin Faeser ist der Verteilungsschlüssel in der EU zu Recht entbehrlich. Auch die Interessen der Geflüchteten zu berücksichtigen, ist eine langjährige Forderung der Diakonie und vieler anderer. Die Erfahrungen, die wir nun machen, sollte die EU in das Asylsystem übernehmen.“

Abschiebehaftanstalt Glückstadt

Seit August letzten Jahres ist die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt in Betrieb. Das Kooperationsprojekt von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg soll als Ultima Ratio bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht dienen und sicherstellen, dass sich Menschen dieser nicht entziehen, so die übereinstimmende Haltung der drei Landesregierungen. Demnach soll auch die sogenannte Rückfürungseinrichtung am Hamburger Flughafen in diesem Jahr geschlossen werden. Die ehemalige Marine-Kaserne in Glückstadt wurde unter Schirmherrschaft von Schleswig-Holstein aufwendig und kostenintensiv umfunktioniert und soll für insgesamt 60 Inhaftierte Platz bieten – 20 Plätze für jedes beteiligte Bundesland. Aktuell steht noch nicht die gesamte Kapazität zur Verfügung, da einerseits die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sein sollen, andererseits sich nicht genug Bedienstete für den Abschiebehaftvollzug finden lassen. Um dies zu ändern hat Schleswig-Holstein eine eigene Ausbildung für Abschiebehaftvollzugsbedienstete geschaffen.

Es ist aus unserer Perspektive zwingend notwendig, Strukturen zu stärken, die den Inhaftierten Menschen rechtlich zur Seite stehen. Nicht zuletzt die aussagekräftige Statistik des renommierten Migrationsrechtsanwalts Peter Fahlbusch zeigt, dass es regelmäßig zu rechtswidrigen Inhaftierungen Ausreisepflichtiger kommt. Demnach waren knapp über 50% aller Mandant:innen von ihm, die sich bundesweit in Abschiebehaftanstalten befanden, zu Unrecht in Haft. Diese hohe Fehlerquote von rechtlichen Entscheidungen zeigt, dass es nötig ist, den betroffenen Menschen eine Lobby zu geben und sie zu unterstützen. Folglich sind wir erfreut, dass die Diakonie Rantzau-Münsterdorf in der Einrichtung die offizielle Sozialberatung übernimmt und Inhaftierten zur Seite steht. Weitere Organisationen und Gruppen, die sich in Glückstadt engagieren sind: Flüchtlingsrat SH, Refugee Law Clinic Kiel, Besuchsgruppe Glückstadt (http://glueckstadtohneabschiebehaft.blogsport.eu/). Auch die Hamburger Law Clinic unterstützt mit ihrer Expertise bei rechtlichen Abschiebehaftberatung in Glückstadt (info@abschiebehaftberatung-hh.de).

 Die Innenministerin von Schleswig-Holstein Dr. Sabine Sütterlin-Waack wirbt mit dem Slogan „Wohnen minus Freiheit“ für die Akzeptanz der neuen Einrichtung und nutzt bewusst Worte wie Bewohnende oder Untergebrachte anstatt Inhaftierte. Es scheint, dass der interessierten Öffentlichkeit und Nachbarschaft ein Bild vermittelt werden soll, das wenig mit der Realität zu tun hat. Dies zeigt sich, wenn man vor der neu hochgezogen 6 Meter hohen Betonwand der Einrichtung steht, über die kein Blick von außen in das Innere der Haftanstalt geworfen werden kann. Noch viel weniger können die Inhaftierten über die Mauer rausschauen geschweige denn rausgehen. Auf dem alten Kasernenareal wurden neben ein paar Sportgeräten vor allem Sicherheitsarchitektur installiert: Zäune, Gitter, Nato-Draht, Kameras, Schlösser und Zellen, darunter auch besonders gesicherte Hafträume z.B. für suizidale Menschen. Den Inhaftierten werden ihre Smartphones bei Aufnahme abgenommen und mit nicht-internetfähigen Handys ausgetauscht, sodass den Menschen erschwert wird, ihre üblichen sozialen Kontakte Aufrecht zu erhalten.

Wohnen hat für uns viele Facetten, aber mitnichten hat der Alltag für Inhaftierte in Glückstadt damit zu tun. Sie sind ausgeschlossen vom gesellschaftlichen Leben, warten auf ihre Abschiebung ins Ungewisse und befinden sich in einem Vollzug, der dem einer Strafhaft ähnelt.
Und genau hier liegt der Knackpunkt: Wir sprechen i.d.R. nicht von verurteilten Staftäter:innen. Wir sprechen von Schutzsuchenden, die sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen wollten. 

Mehr Informationen:
Der NDR hat eine dreiteilige Dokumentation veröffentlicht, die eindrucksvoll die Entstehungsgeschichte der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt begleitet und verschiedene Perspektiven auf den Bau der Einrichtung beleuchtet.

Teil 1
Teil 2
Teil 3

Diakonie zum Tag der Migrant*innen

Zum Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember

Diakonie: Drei Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten in Deutschland

Berlin, 17. Dezember 2021 – Migrantinnen und Migranten brauchen in Deutschland einen besseren Schutz ihrer Menschenrechte.

Dazu fordert die Diakonie von der neuen Bundesregierung drei Sofortmaßnahmen:

1. Deutschland muss endlich der UN-Wanderarbeiter-Konvention beitreten

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Arbeitsmigrantinnen und -migranten leisten einen erheblichen Beitrag zum Wohlstand in Deutschland. Sie sind aber in vielerlei Weise benachteiligt. Die Menschen benötigen umfassend Schutz bei Krankheit oder einem Unfall und einen sicheren Aufenthaltsstatus. Durch den Beitritt zur Wanderarbeiter-Konvention verpflichtet sich der deutsche Gesetzgeber, die Rechte der Menschen zu verbessern, von deren Arbeit die Gesellschaft profitiert. Dies wäre – auch im internationalen Kontext – ein wichtiges Signal.“

2. 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege reformieren und legal gestalten

Die 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege durch osteuropäische Kräfte muss grundlegend reformiert und legal ausgestaltet werden. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Pflegekraft wurde vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni als rechtswidrig erklärt. Sie ist ethisch nicht zu verantworten und auch aus pflegewissenschaftlicher Perspektive inakzeptabel.

Maria Loheide: „Die Bundesregierung muss ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung unterbinden. Dazu muss sie ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen verlässlich sichert. Für die geschätzt 800.000 Pflege- und Betreuungskräfte in privaten Haushalten müssen dieselben Regeln und Rahmenbedingungen gelten wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch. Dazu gehören der Mindestlohn und die Begrenzung der Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz. Die Praxis ist davon leider weit entfernt.“

3. Arbeitssuchende EU-Staatsangehörige sozial absichern

Arbeitssuchende EU-Staatsangehörige dürfen nicht länger von Sozialleistungen und Kindergeld ausgeschlossen werden. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland brauchen die gleichen sozialen Rechte.

Maria Loheide: „EU-Staatsangehörige müssen sozial abgesichert sein, wenn sie sich rechtmäßig zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Eine Freizügigkeit zur Arbeitssuche ohne Garantie auf Existenzsicherung wird zum Nährboden für Ausbeutung und Menschenhandel.“

Zum Hintergrund:

Weltweit leben und arbeiten etwa 3,3 Prozent aller Menschen und etwa 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen in Staaten, in denen sie nicht geboren wurden. Zurzeit sind weltweit ungefähr 260 Millionen Menschen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter. Sie

– füllen wichtige Lücken in den Arbeitsmärkten wohlhabender Länder,

– zahlen in die Sozialversicherungssysteme mehr ein als sie in Form von Leistungen erhalten,

– zahlen mehr Steuern als es ihrem Anteil an der Nutzung staatlicher Leistungen entspricht und

– fördern den technologischen Fortschritt in Deutschland.

Eine große Gruppe sind Frauen, die hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten in anderen Ländern übernehmen, oft ohne Arbeitsverträge, die den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Zu dieser Gruppe gehören bis zu 800.000 Live-in-Kräfte (sogenannte „24-Stunden-Betreuerinnen“), die nach aktuellen Schätzungen zurzeit in Deutschland tätig sind.

Migrantinnen und Migranten brauchen besonderen Schutz ihrer Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben deshalb am 18. Dezember 1990 das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen verabschiedet. Die Konvention verlangt von den Vertragsstaaten vorbeugenden Schutz sowie die Verhinderung von Missbrauch und Ausbeutung von Wanderarbeitenden und ihren Angehörigen.

Auch das Ziel 15 des Globalen Migrationspakts, dem sich 2018 Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen politisch verpflichtet hat, verlangt die „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“.

Weitere Informationen:

Wissen Kompakt Migrationsfachdienste: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste   

Übersicht über diakonische Angebote der Migrationsberatung: https://hilfe.diakonie.de/hilfe-vor-ort/angebote-fuer-eingewanderte-und-gefluechtete/bundesweit/?text=Migrationsberatung&ersteller=&ansicht=liste

Koalitionsvertrag 2021-2025

Pro Asyl: Wichtige Erfolge aber auch gravierende Lücken.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP liegt vor. PRO ASYL stellt die wichtigsten flüchtlingspolitischen Punkte vor. Neben wichtigen Verbesserungen beim Familiennachzug und Bleiberecht wird von den Koalitionspartnern aber auch einmal mehr auf eine »Rückkehroffensive« und Kooperationen mit Drittstaaten gesetzt.

https://www.proasyl.de/news/koalitionsvertrag-2021-2025-wichtige-erfolge-aber-auch-gravierende-luecken/

„GrünesLichtfürAufnahme“

Schon seit Monaten zeigt sich an der Polnisch-Belarussischen Grenze ein Bild, was mit Humanität und Menschenwürde nichts mehr gemein hat. Schutzsuchende werden in einem geopolitischen Konflikt genutzt, um politische Interessen durchzudrücken und sind der Situation hilflos ausgeliefert. Sie können weder vor noch zurück. Seit einigen Tagen eskaliert die Situation zunehmend: Menschen werden von der polnischen Polizei mit Gewalt nach Belarus zurückgedrängt, bekommen dort keinerlei Versorgung und müssen im (Ur-)Wald ausharren. Hinzukommen nun die kalten Temperaturen.

Trotz der perfiden Art und Weise, wie der belarussische Machthaber Lukaschenko Menschen an die E.U. Grenze schleust und sie als Druckmittel nutzt, kann die Antwort weder Grenzschließung noch illegale Push-Backs heißen.

Wir appellieren an politische Entscheidungsträger*innen, Druck auf die polnische Regierung aufzubauen, das Grundrecht auf Asyl zu gewährleisten und Schutzsuchende einreisen zu lassen. Gleichzeitig müssen humanitäre & medizinische Hilfsangebote von Internationalen Organisationen und NGOs ermöglicht werden, sowie unabhängige Pressevertreter*innen in der betroffenen Region zugelassen werden.

Damit nicht noch mehr Menschen auf dieser Fluchtroute zu Tode kommen, muss umgehend gehandelt werden. Wenn die Europäische Union für Werte wie Humanität und Menschenwürde stehen will, muss sie es jetzt umso mehr zeigen!

Aktion:

Unter dem Titel „Grünes Licht für Aufnahme“ fordern derzeit zahlreiche Organisationen – u.a. die SEEBRÜCKE, ProAsyl, Campact, Kindernothilfe, medico –  die alte und neue Bundesregierung auf, Schutzsuchenden und Migranten insb. im polnisch-belarussischen Grenzgebiet zu helfen. Am vergangenen Wochenende wurden dazu tausende Lichter vor dem Berliner Reichstagsgebäude aufgestellt – so wie die Anwohner*innen im polnischen Grenzgebiet. Dort signalisiert das grüne Licht im Fenster, dass Geflüchtete für konkrete Hilfe anklopfen können.

In gleicher Weise sollen in den kommenden Tagen auch in Deutschland bundesweit zehntausende grüne Lichter leuchten – vor allem am 3. Advent, dem 12. Dezember, dem zentralen Aktionstag von „Grünes Licht für Aufnahme“. Wer beim mitmachen möchte, kann dazu kostenfrei Kerzen-Sets mit Teelichtern und grünem Transparentpapier bestellen. Die Sets gibt es mit 1, 3 oder auch 10 Kerzen: https://aktion.campact.de/campact/gruenes-licht/feedback-kerzenset-bestellen.
Machen Sie gerne in ihren Kirchen und Netzwerken auf diese Adventsaktion aufmerksam. Weitere Informationen finden Sie hier sowie in den Sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #GrünesLichtfürAufnahme

Weitere Einschätzungen:

Für weitere Informationen zur aktuellen Lage empfiehlt sich, ein Pressegespräch vom „Mediendienst Integration“ zu hören.

„Die EU-Kommission schlägt vor, Polen, Lettland und Litauen Sonderinstrumente an die Hand zu geben, um die „Notlage“ an der Grenze zu Belarus zu bewältigen. Dieser Vorschlag ist Teil einer bedrohlichen Entwicklung: der Inszenierung eines permanenten Ausnahmezustands an den EU-Außengrenzen, durch die grundlegende Rechte außer Kraft gesetzt werden.“
Gerne möchten wir in diesem Kontext auf einen Beitrag von Andreas Grünewald von Brot für die Welt verweisen, der die Entwicklungen an der Polnisch-Belarussischen Grenze und vor allem den Umgang der EU damit einordnet.
Zum vollständigen Beitrag geht es hier.

Neues Migrationswort der Kirchen

„Migration ist kein abstraktes und kein eindimensionales Phänomen. Es geht um konkrete Menschen mit ihren Anliegen und Hoffnungen, um komplexe internationale Zusammenhänge, oft auch um schwierige Abwägungen.“ (S. 10)

Unter dem Titel „Migration menschenwürdig gestalten“ hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland am 21.10.2021 gemeinsame Texte zum Thema Migration und Flucht vorgelegt. Seit fast 25 Jahren ist es das zweite Mal. Neben theologischen Einordnungen gibt es vor allem gegen Ende der Publikation auch ganz Konkretes: „Kirchliches Handeln in der Migrationsgesellschaft: Aufgaben und Orientierungen“.

Dort findet sich unter der Überschrift „Humanitäre Härten abwenden“ auch ein Bekenntnis zum Kirchenasyl „als letzter Ausweg, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. In Anerkennung des Rechtsstaates setzen die Kirchen sich dafür ein, dass staatliche Entscheidungen überprüft werden, wenn unzumutbare Härten für die betroffenen Menschen zu erwarten sind.“ (S. 210)

Wir sind gespannt, welche weiteren Impulse das Migrationswort in Gesellschaft, Kirchengemeinden und Diakonie setzen kann! Denn u.a. mit Blick auf die europäischen Außengrenzen, den Umgang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die gravierenden Mängel beim Familiennachzug gibt es wichtige Handlungsfelder für kirchliches Handeln auf allen Ebenen!

Das vollständige Dokument kann hier digital gelesen bzw. auch bestellt werden.

Sie haben Interesse an weiteren Informationen und Austausch zum Migrationswort der Kirchen? Gerne machen wir sie auf den ökumenischen Fachtag „Migration menschenwürdig gestalten“ zum neuen Migrationswort der Kirchen am 16.12.2021, 11.30 bis 17.30 Uhr aufmerksam.

Das Programm gibt’s hier:

Anmeldungen zum Fachtag sind bis zum 14. Dezember 2021 online möglich. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz werden Ihnen rechtzeitig zugesandt.

Podcast-Tipp

Anne Harms, Leiterin der kirchlichen Rechtsberatungsstelle Fluchtpunkt und Teil von hamburgasyl, war zu Besuch bei NDRinfo: Im Anfang war das Wort mit Anne Harms.

„Wir viele Menschen können wir bei uns aufnehmen? Anne Harms sagt: „Diese Frage ist ein völlig verkehrter Ansatz: Wir denken alle, das Glück, dass wir in einer Region geboren sind, die derzeit Frieden und Wohlstand erlebt, gibt uns das Recht, zu entscheiden, wer daran teilhaben darf und das sogar um den Preis, dass Andere unsere Abwehr mit unserem Leben bezahlen, woher nehmen wir dieses Recht? Das wäre die richtige Frage!““

Zur ganzen Folge geht es hier.

Stellungnahme der Nordkirche

Kirchenleitung der Nordkirche appelliert an Landesregierungen

Afghanistan: Gesicherte Perspektiven für Flüchtlinge und Asylsuchende nötig

Schwerin (ce). Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) appelliert an die Landesregierungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Flüchtlingen sowie Asylsuchenden aus Afghanistan gesicherte Perspektiven in Deutschland zu geben. Dazu gehörten Aufnahmezusagen, humanitäre Visa, ein unbürokratischer Familiennachzug sowie die Erteilung längerfristiger Aufenthaltstitel und auch ein Abschiebestopp nach Afghanistan, heißt es in der Stellungnahme, die den Landesregierungen schriftlich zugegangen ist. Zugleich dankte die Kirchenleitung den norddeutschen Bundesländern für ihre bisherige schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Aufnahme von Ortskräften.

Der Beschluss im Wortlaut:

Stellungnahme der Kirchenleitung der Nordkirche zur Situation geflüchteter und gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland nimmt mit großer Sorge die Situation in Afghanistan und das Leid der aus dem Land geflüchteten Menschen wahr. Sie sieht Deutschland als beim Einsatz in Afghanistan beteiligtes Land in einer besonderen Verantwortung und appelliert an die Politik, insbesondere an die Landesregierungen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Not der von Gewalt und Unterdrückung im Land betroffenen Menschen zu lindern und den Flüchtlingen eine gesicherte Perspektive in Deutschland zu geben.

Die Kirchenleitung nimmt dabei mit Dank und Anerkennung wahr, dass die norddeutschen Länder schnell und unbürokratisch Aufnahme für bislang ausgeflogene Ortskräfte angeboten haben und verwirklichen. Zugleich ist sie der Überzeugung, dass auch weitere gefährdete Personen sowie die bereits hierzulande asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen dringend eine Bleibeperspektive in Deutschland brauchen. Darunter sind auch Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie Menschen, die sich für den demokratischen Aufbau der afghanischen Gesellschaft eingesetzt haben. Die Nordkirche unterstützt daher entsprechende Forderungen zahlreicher Initiativen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft und bittet die Landesregierungen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen:

1.     Die weitere Evakuierung von Geflüchteten aus den Nachbarländern Afghanistans,

2.     schriftliche Aufnahmezusagen für gefährdete Menschen, die sich noch in Afghanistan befinden,

3.     humanitäre Visa für Ortskräfte und andere gefährdete Menschen nach § 22 Satz 2 AufenthG,

4.     einen schnellen und unbürokratischen Familiennachzug zu Angehörigen, die bereits in Deutschland Zuflucht gefunden haben,

5.     ein Aufnahmeprogramm des Bundes für gefährdete afghanische Menschen, auch wenn sie sich bereits in Nachbarländern Afghanistans befinden, auf der Grundlage von §23 Abs. 2 AufenthG sowie eigene Aufnahmeprogramme der norddeutschen Bundesländer.

6.     eine Aufenthaltsperspektive für Geflüchtete aus Afghanistan, die bereits in Deutschland leben

– durch eine rasche Entscheidung der Asylanträge. Hier ist die besondere Gefährdung afghanischer Christinnen und Christen ist zu berücksichtigen.

– durch die Erteilung längerfristiger Aufenthaltstitel

– durch einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan.

In ihrem Schreiben betonte die Kirchenleitung darüber hinaus, dass alle Bemühungen von Politik und Zivilgesellschaft die dramatische Situation der afghanischen Bevölkerung nur in einem geringen Maße zu lindern vermögen. Sie ruft zur Fürbitte für alle Menschen auf, die unter Gewalt, Unterdrückung und Not leiden.

Rückfragen:

Michael Birgden, Kommunikationsdirektor Organisationskommunikation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Tel.: 040 30620 1105; Mobil: 0151 216 24787,
E-Mail: michael.birgden@kommunikation.nordkirche.de

Kundgebung vor der ZEA Rahlstedt, Bargkoppelstieg 14

Sonntag, 5. 9. 21 ab 13:30 h und jeden weiteren 1. Sonntag im Monat! Sonntag, 5. 9. 21 ab 13:30 h und jeden weiteren 1. Sonntag im Monat!

Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen

Ankunfszentrum Rahlstedt sofort schließen!

65 Verbände und Organisationen, u.a. der Flüchtlingsrat Hamburg, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern gemeinsam die Schließung von AnkER-Zentren und Einrichtungen mit ähnlicher Konzeption für die Aufnahme von in Deutschland ankommenden Geflüchteten. Deren Schließung ist sofort geboten, weil der Aufenthalt dort die Menschen zermürbt und entrechtet werden. Das erklärte Ziel, die Ayl- verfahren zu verkürzen, wird nicht erreicht wird. Asylverfahren in diesen Einrichtungen dauern genau so lange wie in allen anderen Erstaufnahmeeinrichtungen, denn große Lager beschleunigen keine Asylverfahren. Das können nur hinreichend viele und gut qualifizierte Mitarbeiter*innen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Im Ankunftszentrum Rahlstedt werden Familien mit Kindern und Alleinstehende z.Zt. bis zu sechs Monate festgesetzt, Alleinstehende in Einrichtungen einiger anderer Bundesländer sogar bis zu zwei Jahre. Dort müssen sich, wie auch in einigen anderen Bundesländern, bis zu über 1000 Geflüchtete auf engstem Raum Mehrbettzimmer, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftsräume teilen. Das Hamburger Ankunftszentrum ZEA 2 im Bargkoppelstieg kann mit bis zu 1140 Personen belegt werden! Die Menschen dort haben keine Privatsphäre und sind einer ständigen Kontrolle und Überwachung durch Sicherheitsdienste und Polizei ausgesetzt. Kinder werden meist nur rudimentär direkt in den Lagern beschult, statt die umliegenden Regelschulen zu besuchen. Eine adäquate Kinderbetreuung für die jüngeren Kinder gibt es nicht. Kantinenessen, striktes Sachleistungsprinzip und Residenzpflicht schränken die Selbstbestimmung und die Bewegungsfreiheit der Menschen massiv ein. Zudem finden regelmäßig nächtliche Abschiebungen mit einem Großaufgebot der Polizei statt. Geflüchtete, die zum größten Teil eine lange und schwere Flucht hinter sich haben, leben in ständiger Angst und werden der Gefahr einer Retraumatisierung ausgesetzt. Das betrifft in besonderem Maße vulnerable Geflüchtete, die trotz der in der EU-Aufnahmerichtlinie vorgeschriebenen Verpflichtung gar nicht erst identifiziert werden, geschweige denn eine adäquate Versorgung erhalten. Ehrenamtliche Unterstützer- und Berater*innen, Freund*innen und Angehörige haben nur sehr erschwert oder gar keinen Zugang. Geflüchtete werden, wie im Ankunftszentrum Rahlstedt, oftmals ohne hinreichende unabhängige Rechtsberatung innerhalb kurzer Zeit durch die ersten Schritte des Asylverfahrens bis hin zur Entscheidung über den Asylantrag gepeitscht. Faire Asylverfahren sind unter solchen Umständen nicht möglich! Alle Probleme, die große Lager wie die AnkER-Zentren und Einrichtungen mit ähnlicher Konzeption mit sich bringen, werden zudem durch die Corona-Pandemie wie unter einem Brennglas noch weiter verschärft.


Wir akzeptieren keine Politik, die Geflüchteten weniger Rechte zugesteht!
Wir gehen nach Rahlstedt, um ihnen unsere Solidarität zu zeigen und die Isolation zu durchbrechen. Kommt alle und bitte tragt bei der Kundgebung Masken und beachtet die geltenden Abstandsregeln
Bundesweit fordern 65 Verbände und Organisationen:

1. Die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.

2. Wir wollen Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten.

Dies beinhaltet:


· Systematische Identifizierung von vulnerablen Personen und ihrer Bedarfe, Umsetzung der daraus folgenden Garantien im Asylverfahren und sozialrechtlichen Ansprüche;


· Gewährleistung eines fairen Asylverfahrens; Sicherstellung einer erreichbaren, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung für die gesamte Verfahrensdauer; Zugang von ehrenamtlichen Initiativen und hauptamtlichen

Beratenden;


· Krankenbehandlung im Rahmen der notwendigen medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen;


· Kostenfreie Bereitstellung von Dolmetscherleistungen;


· Möglichst wohnungsähnliche Unterbringung unter Wahrung der Privatsphäre; effektiven Schutz vor Gewalt; Möglichkeiten zur eigenständigen Organisation des Alltags und Abschaffung des Arbeitsverbotes;


· Sozialleistungen, die das gesetzlich festgelegte Existenzminimum zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht unterschreiten, ohne entmündigende Elemente wie die Sachleistungsversorgung;


· Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen bezüglich des künftigen Wohnorts; Unterstützung bei der Suche nach spezifischen Beratungsstellen und Behandlungseinrichtungen an einem künftigen Wohnort;


· Integration und soziale Teilhabe von Anfang an.


Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen

Wir stehen für die Rechte von geflüchteten Menschen, für ihren Schutz und ihre schnelle und umfassende Teilhabe an der Gesellschaft. Eine Unterbringungsform, die die Menschenwürde verletzt, zur Isolation führt und vor allen Dingen auf Abschiebung orientiert ist,
ist ein Irrweg und schadet uns allen. Gemeinsam können wir eine gute Erstaufnahme umsetzen! Der neue Bundestag muss hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen und förderliche Rahmenbedingungen schaffen.

Für Hamburg fordern wir: Ankunftszentrum Rahlstedt sofort schließen – Wohnungen für alle!

Es rufen auf: Flüchtlingsrat Hamburg, Break Isolation Rahlstedt, Refugee Law Clinic Hamburg,
Café Exil, Glasmoor Gruppe, Romani Kafava, Bündnis gegen Abschiebehaft Glückstadt – Hamburg,
Freie Deutsch-Syrische Gesellschaft e. V., Afghan House e.V., Defund Syrian Embassy,
Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR), AG Flucht im Bündnis Solidarische Stadt HH,
terre des hommes-Gruppe Hamburg, Caritas Hamburg, Diakonisches Werk Hamburg,
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Fotowettbewerb hamburgasyl

Wir nehmen die Veranstaltungswoche „zu-recht-kommen“ als Start eines 3-wöchigen Fotowettbewerbs und nehmen auch das Thema der Woche auf.

Was bedeutet zu-recht-kommen für mich im Kontext Flucht, Migration, Asyl? Welche verschiedenen Facetten hat das Thema, welche Bilder sehe ich vor mir?

Vom 23. August bis 12. September 2021 habt ihr die Möglichkeit, das Thema von vielen Seiten zu beleuchten und ganz nach euren fotografischen Vorstellungen umzusetzen.

Eine Jury bestehend aus verschiedensten Akteur*innen wird aus den eingesendeten Fotos die besten Bilder auswählen. Eine Preisverleihung sowie eine (Online-)Vernissage findet dann in der Interkulturellen Woche zwischen dem 27. September und 03. Oktober 2021 statt, ein genaues Datum wird zeitnah bekannt gegeben.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Wir wünschen viel Spass beim Fotografieren!

Teilnahme und Abgabe

Der Personenkreis der Teilnehmer*innen ist nicht begrenzt. Teilnehmen kann jede*r!

Abgabe

Die Abgabe der Bilder kann zwischen dem 23. August 2021 und dem 12. September 2021 erfolgen. Jede*r Teilnehmer*in kann bis zu drei Werke per E-Mail (Emailadresse wird noch bekannt gegeben) einreichen. Die Größe der einzelnen Datei sollte nicht mehr als 4MB betragen. Es ist nur das JPG Format zugelassen. Bitte die Dateien möglichst so benennen: Vorname_Nachnme_#.jpg (# entsprechend 1,2,3)

Fotos sind zu senden an: vanharten@diakonie-hamburg.de 

Bildliste

Der Einsendung muss eine Bildliste beigefügt werden. Aus der Liste geht eindeutig hervor, welche Motive (öffentliche oder Ihre ganz persönlichen) auf dem Foto zu erkennen sind (Ort und Name, möglichst Datum). Also: (Bild) Vorname_Nachnme_#.jpg / Ort / Name/ Datum/ beschreibender Text

Preisverleihung und Vernissage

Die Preisverleihung sowie eine (Online-Vernissage) finden in der Interkulturelle Woche zwischen dem 27. September und 03. Oktober statt, ein genaues Datum wird zeitnah bekannt gegeben.

Durchführung

Jury

Die Jury wird vom der Redaktionsgruppe hamburgasyl berufen. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jurierungsergebnisse werden auf der Homepage bekanntgegeben. Die Jurierung ist nicht öffentlich.

Reproduktions- und Veröffentlichungsrecht

Mit der Einsendung erkennt der/die* Autor*in folgende Vereinbarung an: Die angenommenen Fotos dürfen von hamburgasyl ausschließlich im Rahmen der Berichterstattung über diese Veranstaltung im Internet, auf Datenträgern und Tageszeitungen sowie Ausstellungen unter Nennung des Urhebers unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. Bilder und Texte werden hamburgasyl kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus dürfen die angenommenen Werke auf der Website hamburgasyl veröffentlicht werden. Beschränkt auf die vorgenannten Verwendungen überträgt der Einsender hamburgasyl das Veröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrecht. Ein Honoraranspruch resultiert hieraus nicht. Jede weitere Verwendung darüber hinaus, insbesondere jegliche Verwertung oder Weiterverwertung durch Dritte, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des/der Autors*in.

Sonstiges

Die Autor*innen müssen im Besitz sämtlicher Bild- und Veröffentlichungsrechte sein. Der Veranstalter haftet bei Veröffentlichungen nicht für Rechtsverletzungen der Autor*innen.

Bei Fotomontagen (mit Computer bearbeitete Fotos) muss der/die Autor*in auch im Besitz der Urheberrechte aller Bildteile sein. Der/die Autor*in ist damit einverstanden, diesen Beweis auf Verlangen der Veranstalter zu erbringen.

Bei der Herstellung ihrer Werke dürfen die Autor*innen nicht gegen geltende Rechte und Gesetze verstoßen (z.B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Wettbewerbsrecht, Recht am eigenen Bild etc). Die Autor*innen erkennen mit der Teilnahme alle vorgenannten Bedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges an. Bei Nichteinhaltung dieser Ausschreibung und der Teilnahmebedingungen haben Einsendungen keinen Anspruch auf Jurierung. Falls sich später herausstellt, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden, kann eine Disqualifikation auch nach der Jurierung noch erfolgen.

Hamburg, im Juli 2021

Der verantwortliche Veranstalter
hamburgasyl
Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V.
Königstraße 54
22767 Hamburg