Informationen für Kinder in Unterkünften

Information für Familien mit Kindern in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften und ErstaufnahmenAlle Schüler*innen aus Wohnunterkünften können sofort zur Schule gehen

Aus dem Newsletter des Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen vom 13. Mai 2020:

Nach einer Vereinbarung zwischen Schulbehörde und der BASFI ist es erwünscht und ausdrücklich erlaubt, dass alle Schüler*innen aus Wohnunterkünften in die Notbetreuung der Schulen gehen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Jahrgang die Schüler*innen sind. Diese Notbetreuung wird auch in den Hamburger Schulferien angeboten.

Es ist zu hoffen, dass so wenigstens ein Teil des Lernrückstandes aufgeholt werden kann, den viele Kinder aus geflüchteten Familien in den letzten Wochen wegen der unzureichenden Ausstattung (kaum Internetanbindungen) und widrigen Umstände (enge Wohnverhältnisse, keine Ruhe zum Lernen etc.) hinnehmen mussten.

Ab dem 25. Mai wird der Präsenz-Unterricht sukzessive wieder hochgefahren. Auch hier gibt es aber parallel eine Notbetreuung, die von allen Kindern und Jugendlichen aus Wohnunterkünften durchgehend in Anspruch genommen werden kann. Diese Verabredung ist – so die Auskunft der Schulbehörde – mehrfach an die Schulen kommuniziert worden.

Uns ist zur Zeit nicht bekannt, ob und wie dies von f&w in den Unterkünften bekannt gemacht wurde. Wir haben aber Beispiele, die zeigen, dass die Familien darüber nicht ausreichend informiert sind. Daher unsere dringende Bitte an alle Initiativen/Pat*innen etc., diese Info an die Familien weiterzugeben. Soweit es möglich ist, erkundigt euch auch, ob die Unterkunftsleitungen diese Information bekommen und sie durch Aushänge in mehreren Sprachen und direkte Ansprache der betroffenen Familien weitergegeben haben.

Digitale Teilhabe von Geflüchteten

In einem offenen Brief an die Sozialsenatorin Melanie Leonardt und den Schulsenator Ties Rabe setzen sich ehrenamtliche Unterstützer*innen und Vertreter*innen von mehr als 40 Initativen, Verbänden und Kirchengemeinden, darunter auch die Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit für den schnellen Ausbau der WLAN-Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften ein.

Die wenigsten Unterkünfte in Hamburg verfügen über festes WLAN. In manchen Unterkünften gibt es Hotspots, die allerdings nur an bestimmten Punkten nutzbar sind. Das Hamburgjornal berichtete am 17. April diesen Jahres.

„Bereits seit Jahren setzen sich viele von uns für WLAN innerhalb von Wohnunterkünften (FU) ein. Das Fehlen von WLAN und damit die fehlende Anbindung an große Teile der digitalen Kommunikation wirkt sich nun durch die Corona- Einschränkungen noch nachteiliger als bisher auf die Bewohner*innen aus.“

„Deshalb appellieren wir dringend an Sie, diese Missstände umgehend zu beseitigen und ausreichende digitale Teilhabe in allen öffentlich-rechtlichen Unterkünften zu ermöglichen.“

Hier finden Sie den offenen Brief.

Abschiebungsmonitoring in Hamburg

Die Abschiebungsbeobachtung in Hamburg ist ein Projekt in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Hamburg. Der Projektmitarbeiter beobachtet und dokumentiert Vollzugsmaßnahmen der Bundespolizei und steht allen an Abschiebungen beteiligten Personen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Fokus der Beobachtung stehen die Wahrung humanitärer Mindeststandards und die Sicherstellung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

In einem Begleitgremium – dem Flughafenforum mit Vertreter*innen der zuständigen Behörden und Menschenrechtsorganisationen – werden die Monitoringberichte regelmäßig ausgewertet und problematische Vorkommnisse aufgearbeitet. Einmal im Jahr erscheinen die Ergebnisse in Form eines Tätigkeitsberichts, der heute veröffentlicht wurde.

Aus diesem geht hervor, auch von März 2019 bis Februar 2020 kam es bei Abschiebungen am Hamburger Flughafen zu besonderen Härten und Problemen für Betroffene. Von den 124 beobachteten Abschiebungen hat der Abschiebungsbeobachter 20 (16%) als besonders problematisch eingestuft.

Dr. Dirk Hauer, Fachbereichsleiter Migration und Existenzsicherung der Diakonie Hamburg: „Wir müssen leider feststellen, dass Hamburg nach wie vor Menschen mit schwersten Erkrankungen abschiebt. Nach unserem Kenntnisstand werden diese mit Medical-Charter-Flugzeugen, das sind fliegende Intensivstationen, ausgeflogen. So etwas wurde bisher nur in Hamburg beobachtet. In hohem Maße problematisch ist aus unserer Sicht auch die Abschiebung von Kindern und das Auseinanderreißen von Familien. Nach unserem Eindruck trifft die Abschiebepolitik vor allem diejenigen, die besonders verletzlich und isoliert sind. Politik und Verwaltung müssen hier umdenken. Eine gute Flüchtlingspolitik bemisst sich nicht an der Zahl der Abschiebungen.“

Den aktuellen Bericht und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Diakonischen Werkes und hier zum Herunterladen.

Covid 19 – Erstaufnahmeeinrichtungen

Abstandsregeln der SächsCoronaSchVO müssen auch in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber eingehalten werden können.

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig dem Antrag eines Asylbewerbers auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben – 3 L 204/20 – und den Antragsgegner verpflichtet, vorläufig die Pflicht des Asylbewerbers nach § 47 AsylG, in der Aufnahmeeinrichtung in Dölzig zu wohnen, zu beenden.

Nachdem der Antragsteller erfolglos gegenüber der Landesdirektion geltend gemacht hatte, dass es ihm in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nicht möglich ist, die auch für ihn geltenden Grundsätze des § 1 SächsCoronaSchVO – Mindestabstand von 1,5 Metern – einzuhalten, hat er am 17. April 2020 um verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Dazu hat er dargelegt, dass er mit einer weiteren Person in einem zwei mal zwei Meter großen Zimmer untergebracht ist und Toiletten, Duschen und Küche zur gemeinsamen Nutzung von 50 Personen vorgesehen sind. Dem ist der Antragsgegner nicht entgegen getreten, da er sich – trotz Aufforderung – nicht geäußert hat.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben.
Zur Begründung hat es darauf verwiesen, dass gerade auch in Asylbewerberunterkünften die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Corvid-19 zwingend notwendig ist. Daher müsse für die Bewohner die Möglichkeit bestehen, den Mindestabstand der geltenden SächsCoronaVO einzuhalten. Der Antragsteller gehöre zu einer Altersgruppe, in der eine Erkrankung an Covid‐19 eine Lungenentzündung sowohl mit Krankenhausaufenthalt und auch kritischem Verlauf nach sich ziehen könne. Ob der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung zwischenzeitlich notwendige Schutzmaßnahmen und Anordnungen zur Einhaltung der Mindestabstände u. ä. getroffen hat, sei mangels Stellungnahme des Antragsgegners nicht feststellbar.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.

Quelle

Masken für alle

Soli-Nähaktion für bedürftige Menschen!

Menschen auf der Straße oder in den Flüchtlingsunterkünften
haben nicht die Möglichkeiten, sich eine Schutzmaske zu nähen,
da es ihnen an Mitteln fehlt.

Setzt ein Zeichen und schützt auch die Schwachen!
Werdet kreativ und spendet selbstgenähte Masken. Dies ist
ganz einfach. Eine Anleitung findet ihr unter diesem Link:
https://naehtalente.de/mundschutz-selber-naehen/

Anschließend werden wir die Masken sammeln und an bedürftige
Menschen verteilen!

Bitte sendet die Masken an:
Rike Dieckmann
Stadtteildiakonie Eimsbüttel
Bei der Christuskirche 2
20259 Hamburg

United4Rescue

An diesem Osterwochenende entwickelte sich auf dem Mittelmeer eine besonders dramatische Situation. Ein Flüchtlingsboot, von dem aus in der Nacht telefonisch um Hilfe gerufen worden war, ist am Ostersonntag, den 12. April morgens gesunken. Es ist davon auszugehen, dass dutzende Menschen ertrunken sind. Mindestens drei weitere Schlauchboote sind seit gestern ebenfalls in Seenot und drohen unterzugehen. Frontex und die maltesische Küstenwache sind vor Ort, unterlassen jedoch jeden Rettungsversuch.

Flüchtlingsorganisationen wie das „Alarmphone“ versuchen seitdem unermüdlich politischen Druck aufzubauen, damit nicht noch mehr Menschen sterben und endlich geholfen wird.

Hier finden eine Pressemitteilung von United4Rescue, dem Bündnis für Seenotrettung.

Aktuellste Informationen zur Lage finden sich hier: https://twitter.com/alarm_phone

Kreuzweg 2020

Am Karfreitag um 12.30 hätte der 21. Kreuzweg für die Rechte von Geflüchteten am Kriegsmahnmal St. Nikolai begonnen. Der Ort war mit Bedacht gewählt, erinnert er doch an die immer noch größte Ursache für Flucht auf der Welt: Krieg, Gewalt und Vertreibung. Der Abschluss sollte in der Englischen Kirche gegen 15 Uhr, zur Todesstunde Jesu begangen werden. Wir freuen uns, dass diese internationale und interkulturell diverse Gemeinde unsere Gastgeberin sein wollte. Als Motto hatten wir Worte Jesu aus der Passionsgeschichte im Markusevangelium (Kap. 14,41) gewählt: „Es ist genug!

Und es ist wahrhaftig genug, mehr als genug, was Geflüchteten in Europa angetan wird, gerade auch jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie: Immer noch werden über 40.000 Geflüchtete in den Lagern auf den griechischen Inseln festgehalten. Immer noch geht der Krieg in der Region Idlib ungemindert weiter. Immer noch ist der Infektionsschutz auch in deutschen Flüchtlingslagern deutlich schlechter als für die übrige Bevölkerung. Immer noch gibt es keinen generellen Abschiebestopp. Die sechs Stationen des Kreuzweges hätten die Themen benannt, Fürbitte gehalten und Forderungen kundgetan. „Es ist genug!

  • Aktuell befindet sich das Seenotrettungsschiff Alan Kurdi im Mittelmeer mit 150 Geretteten auf der Suche nach einem sicheren Hafen. Das Bundesinnenministerium fällt dazu nur ein: „Angesichts der aktuellen schwierigen Lage appellieren wir deshalb an Sie, derzeit keine Fahrten aufzunehmen und bereits in See gegangene Schiffe zurückzurufen.“ Und Italien weigert sich nach wie vor entgegen internationalem Recht, einen sicheren Hafen anzubieten.
  • Die Bundesrepublik will in der Woche nach Ostern sage und schreibe 50 (!) Kinder von den griechischen Inseln aufnehmen. Das ist Schäbigkeit getarnt im Mantel der Solidarität! Echte Hilfe ist notwendig! Amnesty International, Pro Asyl und viele andere fordern, gerade jetzt während der Corona-Krise die Menschen aus den Lagern in Griechenland zu evakuieren. Die Geflüchteten leben dort unter erbärmlichen Bedingungen und sind besonders gefährdet. Darüber berichten z.B. Monitor am 12.3.2020 und besonders zur Situation im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos das Europamagazin am 5.4.2020.
  • Auch die Lage der ohnehin diskriminierten Roma in Serbien wie auch in Bulgarien, Kosovo, Bosnien, Albanien und Nordmazedonien ist in Corona-Zeiten besonders hart. Einerseits können sie aufgrund der Lebensverhältnisse in Armut die Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten. Andererseits werden sie an manchen Orten gar für den Ausbruch der Corona-Epidemie vor Ort verantwortlich gemacht.
  • Aber auch in deutschen Flüchtlingslagern herrschen unwürdige Zustände, die sich im Zuge der Corona-Infektionen noch drastisch verschärfen. Hier eine Petition zur Erstaufnahme in Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kampagne #openthehotelshamburg macht dazu einen längst überfälligen Vorschlag und fordert die Behörde für Arbeit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg auf Hotels, Ferienwohnungen, ggf. auch AirBnB Wohnungen und Jugendherbergen anzumieten und für Wohnungslose ohne Ausweispflicht zu öffnen.
  • Aktuell finden keine Dublin-Überstellungen statt, allerdings haben sich damit die offenen Fristen nicht erledigt, sondern sollen nach Wiederaufnahme der Abschiebungen weiterlaufen bzw. sogar von vorne beginnen. Das betrifft auch etliche Menschen im Kirchenasyl. Die Forderung muss lauten: Wer jetzt nicht abgeschoben werden kann, sollte die Möglichkeit haben, ihr*sein Verfahren in Deutschland durchzuführen!
  • Geflüchtete des Willkommenskulturhauses der Christianskirche in Ottensen wollten beim Kreuzweg ihre Lebenssituationen vortragen: Geprägt von Unsicherheit, Angst, Perspektivlosigkeit und gleichzeitig durchdrungen von der Kraft, für sich selber einzustehen. Hier sind 12 Plakate mit Kreuzen zu finden, die sie zu tragen haben. Darunter: Angst um unsere Familien, Sexuelle Ausbeutung, Trauer um die verlorene Heimat… Hängen Sie diese gern an geeigneten Orten aus.

Beim Kreuzweg für die Rechte von Geflüchteten wären diese Themen viel anschaulicher und eindringlicher in die Öffentlichkeit gebracht worden als dies schriftlich über das Internet möglich ist.

Sie wären laut geworden „im Namen des Gottes, der seinem Volk zur Flucht aus Unterdrückung und Gewalt verhalf; im Namen Jesu Christi, der schuldlos zum Tode verurteilt wurde und darin neue Gemeinschaft stiftete und im Namen der Heiligen Geistkraft, die dort ist, wo Menschen Unrecht erleiden und auf Befreiung hoffen.

Nun ist der Kreuzweg im analogen Raum abgesagt. Wir möchten dafür diesen Link teilen, hinter dem sich ein 12-minütiger Eindruck vom Kreuzweg 2006 anschauen lässt.

Wir haben Verständnis für die drastischen Maßnahmen der Behörden, um die Dynamik des Infektionsverlaufes zu bremsen. Andererseits macht es uns Sorgen, wie schwierig es jetzt ist, Zeichen der Solidarität im „analogen“ Raum der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Die in diesen Tagen stattfindende Repression gegenüber öffentlichen Solidaritätsaktionen für Geflüchtete an den EU-Grenzen u.a. der Seebrücke, die mit aller Umsicht in Bezug auf den Gesundheitsschutz geplant waren, sind erschreckend und mit Blick auf die Demokratie beängstigend.

Wir hoffen, dass diese Zeit der Krise auf ganz neue Weise zu einer echten Fastenzeit wird, einer Zeit der Besinnung und Einkehr, einer Zeit zum Innehalten und Umkehren in Richtung Mitmenschlichkeit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

Die zügige und großzügige Aufnahme von Geflüchteten von den griechischen Inseln und eine echte Sorge um ALLE Menschen, die sich zu Corona-Zeiten in Deutschland und der EU befinden, „koste es, was es wolle“, wäre ein Sieg der Menschlichkeit und würde sich dann wirklich wie Ostern anfühlen, wie Befreiung vom Tod!

Dietrich Gerstner, Brot & Rosen. Diakonische Basisgemeinschaft
und
Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche
für die Kreuzwegveranstalter*innen.

Aufnahme von UMF

Angekündigte Aufnahme von 50 Flüchtlingskindern aus Griechenland kann nur der Anfang sein.

Berlin, den 8. April 2020 – Die Bundesregierung will in der kommenden Woche 50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln aufnehmen. Die Aufnahme soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung nach einer Initiative von gut 50 Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion signalisiert hat, 50 Flüchtlingskinder aus griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Dies kann aber allenfalls ein Anfang sein. Ein Ausbruch von Covid-19 in den griechischen Elendslagern auf den Inseln ohne Zugang zu medizinischer Versorgung wäre eine humanitäre Katastrophe –  um diese noch zu verhindern, müssen Deutschland und die EU jetzt handeln und wesentlich mehr Menschen direkt von den Inseln ausfliegen. Zwei Lager auf dem Festland sind bereits betroffen, die Evakuierung dorthin ist keine Option mehr.

Den Menschen, die teils seit Monaten unter menschenunwürdigen Bedingungen in den Lagern leben, läuft die Zeit davon. Wie so oft werden die Schwächsten am stärksten leiden – und dies sind leider zumeist die Kinder und Alten. Wenn wir es als 500 Millionen Europäer auch nach wochenlangen Verhandlungen zusammen nicht schaffen, Elendslager auf unserem Territorium zum Schutz vor Corona aufzulösen, verraten wir selbst unsere eigenen europäischen Werte und Menschenrechte. Die von Deutschland für 2020 zugesagten Resettlement-Aufnahmen werden bedauerlicherweise vorerst nicht mehr stattfinden. Dann sollten wir die freiwerdenden Kapazitäten jetzt für die sofortige Evakuierung der griechischen Hotspots nutzen.“ 

Zehn EU-Länder haben in einer „Koalition der Willigen“ vereinbart, gemeinsam bis zu 1600 Flüchtlingskinder aufzunehmen. Bisher hat nur Luxemburg konkrete Pläne dafür vorgelegt, das Bundesinnenministerium will nun zunächst mit 50 Kindern folgen. In Deutschland haben Wohlfahrtsorganisationen wie die Diakonie und viele Kommunen schon vor Wochen ihre Bereitschaft signalisiert, die Flüchtlinge sofort aufnehmen zu können. Auch das Erstaufnahmelager Friedland hat wegen der coronabedingten Aussetzung der Resettlement-Aufnahmen aus Libanon, Jordanien, Ägypten, Kenia, Niger und Türkei Kapazitäten frei.

Mehr Infos finden Sie HIER und HIER

Weitere Informationen rund um das Thema „UMF“ erhalten Sie hier.

Einspruch-Fluchtgipfel

In eigener Sache: Forderungen nach dem Einspruch-Fluchtgipfel

Am 3. Februar fand der Einspruch-Fluchtgipfel „Spielräume für die Hamburger Flüchtlingspolitik“ mit ca. 200 Teilnehmenden statt und einige Tage später (zum Ende des Wahlkampfes) eine ebenfalls sehr gut besuchte Podiumsdiskussion mit Politiker*innen. Trotz der aktuellen Corona-Zeit möchten wir, die AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit, an diese Veranstaltung erinnern und einige Forderungen aus der langen Liste der diskutierten Themen benennen, die hoffentlich in den demnächst geführten Koalitionsgesprächen eine Rolle spielen.

  • Das Ankunftszentrum in Rahlstedt sollte umstrukturiert und nur für die erste Ankunftssituation genutzt werden. Besonders Schutzbedürftige und Kinder sollten in der Verteilung in eine dezentrale Unterbringung bevorzugt berücksichtigt werden.
  • Ein zügiges Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber eine Orientierungsphase für Neueingereiste sollte ermöglicht werden, bevor die Anhörungen starten.
  • Es braucht dringend eine unabhängige Asylverfahrensberatung durch freie Träger vor Ort im Ankunftszentrum.
  • Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sollten weiterhin flexibel an die Bedarfe der unterschiedlichen Gruppen Geflüchteter angepasst werden (z.B. Beschulung auch von über 18-Jährigen ermöglichen, unentgeltliche Sprachkurse, Sprachkurse „on the job“).
  • Mit Zahlen zu Ausreisepflichtigen in Hamburg sollte differenzierter umgegangen werden.
  • Abschiebungshaft gilt es möglichst zu vermeiden und Kranke sollten nicht abgeschoben und Familien nicht getrennt werden. Das Abschiebungsmonitoring sollte fortbestehen und sich auch auf die Hafteinrichtung sowie als Stichprobe auf die Zuführungssituation richten.

Wer sich genauer informieren möchte, kann das nach wie vor auf der Seite Einspruch2020.de tun.

Zu den Forderungen

AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit

Gemeinsamer offener Brief

… zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft – Die Rechte von Kindern in der Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik

Ein breites Bündnis von 42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen tritt dafür ein, dass die Rechte von Kindern in der Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik gewahrt werden. In einem Brief an Bundesinnenminister Seehofer, Bundesaußenminister Maas, Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht bringen die Organisationen ihre Sorge zum Ausdruck, dass grundlegende Kinder- und Menschenrechte bei einer Neuausrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Im Hinblick auf die im Juli 2020 beginnende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und die deutschen Reformpläne des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) fordern die Organisationen die Bundesregierung auf, ihre bestehenden Verpflichtungen für Kinder wahrzunehmen und ihren Schutz und ihre Rechte auf europäischer Ebene während der Ratspräsidentschaft voranzutreiben.

Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und terre des hommes den Appell unterzeichnet.

Konkret fordern die Organisationen im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylpolitik:

  • Eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls, so dass bei jedem Kind nach den internationalen Verpflichtungen Deutschlands geprüft werden muss, welche Maßnahmen dem Wohl und den Interessen des Kindes am meisten entsprechen.
  • Alleinreisende Kinder und solche, die im Familienverbund reisen, sollen gemäß internationaler und europarechtlicher Verpflichtungen von Haft ausgenommen werden.
  • Eine beschleunigte Familienzusammenführungen innerhalb der EU: Jeglicher neue Verteilmechanismus sollte den beschleunigten Familiennachzug beinhalten.
  • Die Erhöhung des Resettlementkontingents in die EU: Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass das europäische Resettlementkontingent, insbesondere aus der Türkei, erhöht und sich endlich auf eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union (sogenanntes EU Resettlement Framework) geeinigt wird.
  • Eine unverzügliche Verteilung von unbegleiteten Flüchtlingskindern, da diese gegenwärtig nicht zügig genug aus den Hotspots auf die Mitgliedsstaaten der EU verteilt werden.
  • Schulungen für Grenzbeamtinnen und -beamte in Sachen Kinderschutz, damit diese an den Außengrenzen erkennen, wenn Anzeichen für Menschenhandel und andere Kinderrechtsverletzungen vorliegen.
  • Die Einführung eines unabhängigen Monitoringmechanismus, um Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung von Menschenrechten zu gewährleisten.