Unser Blog – Rumänien

Wie sieht die Situation in Rumänien nach dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine aus?

Sangeeta Fager, Fachreferentin für die transnationale Vernetzung der Diakonie Hamburg arbeitet seit vielen Jahren mit sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen aus Rumänien zum Thema Migration – freiwillige Migration im Zusammenhang mit der Suche nach Arbeit und neuen Perspektiven oder unfreiwillige Migration aufgrund von Flucht und Vertreibung. Es ging und geht immer darum, wie Migration sicher gemacht werden kann – denn egal ob freiwillig oder unfreiwillig: Migration macht verletzlich.

Einen Bericht über die Situation in Rumänien und die Arbeit der NGO’s vor Ort finden Sie auf unserem Blog, wo wir als hamburgasyl Beiträge zu aktuellen Themen verfassen.

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Afghanistan: Bundesaufnahmeprogramm wird zur Alibi-Veranstaltung

Auf die Ende April bekanntgemachten Pläne des Bundesinnenministeriums für ein Aufnahmeprogramm Afghanistan reagiert PRO ASYL empört. 

„Ein Bundesaufnahmeprogramm für 5.000 Menschen aus Afghanistan ist lächerlich“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL. „So wird ein Bundesaufnahmeprogramm zur Alibiveranstaltung. Das sind gerade einmal rund 1.000 Fälle, mit Familienangehörigen 5.000 Personen.“

Die Ministerialbürokratie des BMI  unterläuft mit ihren Finanzplanungen den Koalitionsvertrag.  Ministerin Faeser und  Ministerin Baerbock haben wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass die Aufnahme aus Afghanistan für sie eine hohe politische Priorität hat. Bei einem Gespräch mit der Zivilgesellschaft am 9. März wurden von beiden Ministerinnen klare politische Willensbekundungen abgegeben, in Afghanistan Bedrohte zu schützen. Diese werden nun nicht eingelöst. Der Finanzrahmen ist so eng gestrickt, dass die Ziele des Koalitionsvertrages nicht erreicht werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es jedoch: „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.“

Es ist skandalös, dass nun das Bundesinnenministeriums dem Deutschen Bundestag mitteilt, dass aufgrund der noch fehlenden politischen Einigung auf eine Größenordnung für 2022 und die Folgejahre eine Planung bei einer Kostenkalkulation von 5.000 Personen ansetzt und nur hierfür die finanziellen Mittel fordert.

„Deutschland  zeigt großartige Solidarität mit den Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen. Aber die Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, werden nun  von Deutschland im Stich gelassen, sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen“, warnt Burkhardt. Burkhardt  appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, „diese Pläne ihres Hauses einzukassieren“.

Dem Auswärtigen Amt wurden im vergangenen Sommer viele tausend gefährdete Personen gemeldet. Bei Nichtregierungsorganisationen liegen zehntausende von Emails vor, die Anträge der Betroffene auf Schutz wurden vielfach ministeriell nicht bearbeitet. Nur ein Bruchteil wurde für die sogenannte Menschenrechtsliste berücksichtigt.  Was zu tun ist, wurde im  Zehn-Punkte-Plan von PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und dem Patenschaftsnetzwerk Afghanistan  zur Aufnahme und Evakuierung Verfolgter Mitte Februar formuliert.

Quelle ProAsyl

Ratsbeschluss Schutzsuchende aus der Ukraine

Der Europäische Rat hat am 3. März einstimmig beschlossen, die Massenzustromsrichtlinie zu aktivieren, um Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren. Wichtig: Die Richtlinie muss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustroms von Menschen angewandt werden kann, um Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren. Die deutsche Pressemitteilung des Rates ist hier zu finden.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußerte sich dazu: „Die Antwort der EU auf die Ukraine zur Frage der Flüchtlingsaufnahme ist eindrucksvoll. Die Konflikte in Bezug auf Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Umgang mit Geflüchteten und Zivilgesellschaft unter den Mitgliedsstaaten scheinen nun der Vergangenheit anzugehören. Heute wurde ein gemeinsamer humanitärer Schutzstatus für alle Menschen beschlossen, die aus der Ukraine fliehen müssen.

Sehr zu begrüßen ist der pragmatische Umgang mit der Verteilung innerhalb der EU. Die Geflüchteten können ihr Zufluchtsland selbst auswählen, ein absolutes Novum. Sie können sich dahin begeben, wohin sie familiäre oder sonstige Verbindungen haben. Für Innenministerin Faeser ist der Verteilungsschlüssel in der EU zu Recht entbehrlich. Auch die Interessen der Geflüchteten zu berücksichtigen, ist eine langjährige Forderung der Diakonie und vieler anderer. Die Erfahrungen, die wir nun machen, sollte die EU in das Asylsystem übernehmen.“

Abschiebehaftanstalt Glückstadt

Seit August letzten Jahres ist die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt in Betrieb. Das Kooperationsprojekt von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg soll als Ultima Ratio bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht dienen und sicherstellen, dass sich Menschen dieser nicht entziehen, so die übereinstimmende Haltung der drei Landesregierungen. Demnach soll auch die sogenannte Rückfürungseinrichtung am Hamburger Flughafen in diesem Jahr geschlossen werden. Die ehemalige Marine-Kaserne in Glückstadt wurde unter Schirmherrschaft von Schleswig-Holstein aufwendig und kostenintensiv umfunktioniert und soll für insgesamt 60 Inhaftierte Platz bieten – 20 Plätze für jedes beteiligte Bundesland. Aktuell steht noch nicht die gesamte Kapazität zur Verfügung, da einerseits die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sein sollen, andererseits sich nicht genug Bedienstete für den Abschiebehaftvollzug finden lassen. Um dies zu ändern hat Schleswig-Holstein eine eigene Ausbildung für Abschiebehaftvollzugsbedienstete geschaffen.

Es ist aus unserer Perspektive zwingend notwendig, Strukturen zu stärken, die den Inhaftierten Menschen rechtlich zur Seite stehen. Nicht zuletzt die aussagekräftige Statistik des renommierten Migrationsrechtsanwalts Peter Fahlbusch zeigt, dass es regelmäßig zu rechtswidrigen Inhaftierungen Ausreisepflichtiger kommt. Demnach waren knapp über 50% aller Mandant:innen von ihm, die sich bundesweit in Abschiebehaftanstalten befanden, zu Unrecht in Haft. Diese hohe Fehlerquote von rechtlichen Entscheidungen zeigt, dass es nötig ist, den betroffenen Menschen eine Lobby zu geben und sie zu unterstützen. Folglich sind wir erfreut, dass die Diakonie Rantzau-Münsterdorf in der Einrichtung die offizielle Sozialberatung übernimmt und Inhaftierten zur Seite steht. Weitere Organisationen und Gruppen, die sich in Glückstadt engagieren sind: Flüchtlingsrat SH, Refugee Law Clinic Kiel, Besuchsgruppe Glückstadt (http://glueckstadtohneabschiebehaft.blogsport.eu/). Auch die Hamburger Law Clinic unterstützt mit ihrer Expertise bei rechtlichen Abschiebehaftberatung in Glückstadt (info@abschiebehaftberatung-hh.de).

 Die Innenministerin von Schleswig-Holstein Dr. Sabine Sütterlin-Waack wirbt mit dem Slogan „Wohnen minus Freiheit“ für die Akzeptanz der neuen Einrichtung und nutzt bewusst Worte wie Bewohnende oder Untergebrachte anstatt Inhaftierte. Es scheint, dass der interessierten Öffentlichkeit und Nachbarschaft ein Bild vermittelt werden soll, das wenig mit der Realität zu tun hat. Dies zeigt sich, wenn man vor der neu hochgezogen 6 Meter hohen Betonwand der Einrichtung steht, über die kein Blick von außen in das Innere der Haftanstalt geworfen werden kann. Noch viel weniger können die Inhaftierten über die Mauer rausschauen geschweige denn rausgehen. Auf dem alten Kasernenareal wurden neben ein paar Sportgeräten vor allem Sicherheitsarchitektur installiert: Zäune, Gitter, Nato-Draht, Kameras, Schlösser und Zellen, darunter auch besonders gesicherte Hafträume z.B. für suizidale Menschen. Den Inhaftierten werden ihre Smartphones bei Aufnahme abgenommen und mit nicht-internetfähigen Handys ausgetauscht, sodass den Menschen erschwert wird, ihre üblichen sozialen Kontakte Aufrecht zu erhalten.

Wohnen hat für uns viele Facetten, aber mitnichten hat der Alltag für Inhaftierte in Glückstadt damit zu tun. Sie sind ausgeschlossen vom gesellschaftlichen Leben, warten auf ihre Abschiebung ins Ungewisse und befinden sich in einem Vollzug, der dem einer Strafhaft ähnelt.
Und genau hier liegt der Knackpunkt: Wir sprechen i.d.R. nicht von verurteilten Staftäter:innen. Wir sprechen von Schutzsuchenden, die sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen wollten. 

Mehr Informationen:
Der NDR hat eine dreiteilige Dokumentation veröffentlicht, die eindrucksvoll die Entstehungsgeschichte der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt begleitet und verschiedene Perspektiven auf den Bau der Einrichtung beleuchtet.

Teil 1
Teil 2
Teil 3

Diakonie zum Tag der Migrant*innen

Zum Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember

Diakonie: Drei Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten in Deutschland

Berlin, 17. Dezember 2021 – Migrantinnen und Migranten brauchen in Deutschland einen besseren Schutz ihrer Menschenrechte.

Dazu fordert die Diakonie von der neuen Bundesregierung drei Sofortmaßnahmen:

1. Deutschland muss endlich der UN-Wanderarbeiter-Konvention beitreten

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Arbeitsmigrantinnen und -migranten leisten einen erheblichen Beitrag zum Wohlstand in Deutschland. Sie sind aber in vielerlei Weise benachteiligt. Die Menschen benötigen umfassend Schutz bei Krankheit oder einem Unfall und einen sicheren Aufenthaltsstatus. Durch den Beitritt zur Wanderarbeiter-Konvention verpflichtet sich der deutsche Gesetzgeber, die Rechte der Menschen zu verbessern, von deren Arbeit die Gesellschaft profitiert. Dies wäre – auch im internationalen Kontext – ein wichtiges Signal.“

2. 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege reformieren und legal gestalten

Die 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege durch osteuropäische Kräfte muss grundlegend reformiert und legal ausgestaltet werden. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Pflegekraft wurde vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni als rechtswidrig erklärt. Sie ist ethisch nicht zu verantworten und auch aus pflegewissenschaftlicher Perspektive inakzeptabel.

Maria Loheide: „Die Bundesregierung muss ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung unterbinden. Dazu muss sie ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen verlässlich sichert. Für die geschätzt 800.000 Pflege- und Betreuungskräfte in privaten Haushalten müssen dieselben Regeln und Rahmenbedingungen gelten wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch. Dazu gehören der Mindestlohn und die Begrenzung der Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz. Die Praxis ist davon leider weit entfernt.“

3. Arbeitssuchende EU-Staatsangehörige sozial absichern

Arbeitssuchende EU-Staatsangehörige dürfen nicht länger von Sozialleistungen und Kindergeld ausgeschlossen werden. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland brauchen die gleichen sozialen Rechte.

Maria Loheide: „EU-Staatsangehörige müssen sozial abgesichert sein, wenn sie sich rechtmäßig zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Eine Freizügigkeit zur Arbeitssuche ohne Garantie auf Existenzsicherung wird zum Nährboden für Ausbeutung und Menschenhandel.“

Zum Hintergrund:

Weltweit leben und arbeiten etwa 3,3 Prozent aller Menschen und etwa 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen in Staaten, in denen sie nicht geboren wurden. Zurzeit sind weltweit ungefähr 260 Millionen Menschen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter. Sie

– füllen wichtige Lücken in den Arbeitsmärkten wohlhabender Länder,

– zahlen in die Sozialversicherungssysteme mehr ein als sie in Form von Leistungen erhalten,

– zahlen mehr Steuern als es ihrem Anteil an der Nutzung staatlicher Leistungen entspricht und

– fördern den technologischen Fortschritt in Deutschland.

Eine große Gruppe sind Frauen, die hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten in anderen Ländern übernehmen, oft ohne Arbeitsverträge, die den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Zu dieser Gruppe gehören bis zu 800.000 Live-in-Kräfte (sogenannte „24-Stunden-Betreuerinnen“), die nach aktuellen Schätzungen zurzeit in Deutschland tätig sind.

Migrantinnen und Migranten brauchen besonderen Schutz ihrer Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben deshalb am 18. Dezember 1990 das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen verabschiedet. Die Konvention verlangt von den Vertragsstaaten vorbeugenden Schutz sowie die Verhinderung von Missbrauch und Ausbeutung von Wanderarbeitenden und ihren Angehörigen.

Auch das Ziel 15 des Globalen Migrationspakts, dem sich 2018 Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen politisch verpflichtet hat, verlangt die „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“.

Weitere Informationen:

Wissen Kompakt Migrationsfachdienste: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste   

Übersicht über diakonische Angebote der Migrationsberatung: https://hilfe.diakonie.de/hilfe-vor-ort/angebote-fuer-eingewanderte-und-gefluechtete/bundesweit/?text=Migrationsberatung&ersteller=&ansicht=liste

Koalitionsvertrag 2021-2025

Pro Asyl: Wichtige Erfolge aber auch gravierende Lücken.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP liegt vor. PRO ASYL stellt die wichtigsten flüchtlingspolitischen Punkte vor. Neben wichtigen Verbesserungen beim Familiennachzug und Bleiberecht wird von den Koalitionspartnern aber auch einmal mehr auf eine »Rückkehroffensive« und Kooperationen mit Drittstaaten gesetzt.

https://www.proasyl.de/news/koalitionsvertrag-2021-2025-wichtige-erfolge-aber-auch-gravierende-luecken/

„GrünesLichtfürAufnahme“

Schon seit Monaten zeigt sich an der Polnisch-Belarussischen Grenze ein Bild, was mit Humanität und Menschenwürde nichts mehr gemein hat. Schutzsuchende werden in einem geopolitischen Konflikt genutzt, um politische Interessen durchzudrücken und sind der Situation hilflos ausgeliefert. Sie können weder vor noch zurück. Seit einigen Tagen eskaliert die Situation zunehmend: Menschen werden von der polnischen Polizei mit Gewalt nach Belarus zurückgedrängt, bekommen dort keinerlei Versorgung und müssen im (Ur-)Wald ausharren. Hinzukommen nun die kalten Temperaturen.

Trotz der perfiden Art und Weise, wie der belarussische Machthaber Lukaschenko Menschen an die E.U. Grenze schleust und sie als Druckmittel nutzt, kann die Antwort weder Grenzschließung noch illegale Push-Backs heißen.

Wir appellieren an politische Entscheidungsträger*innen, Druck auf die polnische Regierung aufzubauen, das Grundrecht auf Asyl zu gewährleisten und Schutzsuchende einreisen zu lassen. Gleichzeitig müssen humanitäre & medizinische Hilfsangebote von Internationalen Organisationen und NGOs ermöglicht werden, sowie unabhängige Pressevertreter*innen in der betroffenen Region zugelassen werden.

Damit nicht noch mehr Menschen auf dieser Fluchtroute zu Tode kommen, muss umgehend gehandelt werden. Wenn die Europäische Union für Werte wie Humanität und Menschenwürde stehen will, muss sie es jetzt umso mehr zeigen!

Aktion:

Unter dem Titel „Grünes Licht für Aufnahme“ fordern derzeit zahlreiche Organisationen – u.a. die SEEBRÜCKE, ProAsyl, Campact, Kindernothilfe, medico –  die alte und neue Bundesregierung auf, Schutzsuchenden und Migranten insb. im polnisch-belarussischen Grenzgebiet zu helfen. Am vergangenen Wochenende wurden dazu tausende Lichter vor dem Berliner Reichstagsgebäude aufgestellt – so wie die Anwohner*innen im polnischen Grenzgebiet. Dort signalisiert das grüne Licht im Fenster, dass Geflüchtete für konkrete Hilfe anklopfen können.

In gleicher Weise sollen in den kommenden Tagen auch in Deutschland bundesweit zehntausende grüne Lichter leuchten – vor allem am 3. Advent, dem 12. Dezember, dem zentralen Aktionstag von „Grünes Licht für Aufnahme“. Wer beim mitmachen möchte, kann dazu kostenfrei Kerzen-Sets mit Teelichtern und grünem Transparentpapier bestellen. Die Sets gibt es mit 1, 3 oder auch 10 Kerzen: https://aktion.campact.de/campact/gruenes-licht/feedback-kerzenset-bestellen.
Machen Sie gerne in ihren Kirchen und Netzwerken auf diese Adventsaktion aufmerksam. Weitere Informationen finden Sie hier sowie in den Sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #GrünesLichtfürAufnahme

Weitere Einschätzungen:

Für weitere Informationen zur aktuellen Lage empfiehlt sich, ein Pressegespräch vom „Mediendienst Integration“ zu hören.

„Die EU-Kommission schlägt vor, Polen, Lettland und Litauen Sonderinstrumente an die Hand zu geben, um die „Notlage“ an der Grenze zu Belarus zu bewältigen. Dieser Vorschlag ist Teil einer bedrohlichen Entwicklung: der Inszenierung eines permanenten Ausnahmezustands an den EU-Außengrenzen, durch die grundlegende Rechte außer Kraft gesetzt werden.“
Gerne möchten wir in diesem Kontext auf einen Beitrag von Andreas Grünewald von Brot für die Welt verweisen, der die Entwicklungen an der Polnisch-Belarussischen Grenze und vor allem den Umgang der EU damit einordnet.
Zum vollständigen Beitrag geht es hier.

Neues Migrationswort der Kirchen

„Migration ist kein abstraktes und kein eindimensionales Phänomen. Es geht um konkrete Menschen mit ihren Anliegen und Hoffnungen, um komplexe internationale Zusammenhänge, oft auch um schwierige Abwägungen.“ (S. 10)

Unter dem Titel „Migration menschenwürdig gestalten“ hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland am 21.10.2021 gemeinsame Texte zum Thema Migration und Flucht vorgelegt. Seit fast 25 Jahren ist es das zweite Mal. Neben theologischen Einordnungen gibt es vor allem gegen Ende der Publikation auch ganz Konkretes: „Kirchliches Handeln in der Migrationsgesellschaft: Aufgaben und Orientierungen“.

Dort findet sich unter der Überschrift „Humanitäre Härten abwenden“ auch ein Bekenntnis zum Kirchenasyl „als letzter Ausweg, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. In Anerkennung des Rechtsstaates setzen die Kirchen sich dafür ein, dass staatliche Entscheidungen überprüft werden, wenn unzumutbare Härten für die betroffenen Menschen zu erwarten sind.“ (S. 210)

Wir sind gespannt, welche weiteren Impulse das Migrationswort in Gesellschaft, Kirchengemeinden und Diakonie setzen kann! Denn u.a. mit Blick auf die europäischen Außengrenzen, den Umgang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die gravierenden Mängel beim Familiennachzug gibt es wichtige Handlungsfelder für kirchliches Handeln auf allen Ebenen!

Das vollständige Dokument kann hier digital gelesen bzw. auch bestellt werden.

Sie haben Interesse an weiteren Informationen und Austausch zum Migrationswort der Kirchen? Gerne machen wir sie auf den ökumenischen Fachtag „Migration menschenwürdig gestalten“ zum neuen Migrationswort der Kirchen am 16.12.2021, 11.30 bis 17.30 Uhr aufmerksam.

Das Programm gibt’s hier:

Anmeldungen zum Fachtag sind bis zum 14. Dezember 2021 online möglich. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz werden Ihnen rechtzeitig zugesandt.

Podcast-Tipp

Anne Harms, Leiterin der kirchlichen Rechtsberatungsstelle Fluchtpunkt und Teil von hamburgasyl, war zu Besuch bei NDRinfo: Im Anfang war das Wort mit Anne Harms.

„Wir viele Menschen können wir bei uns aufnehmen? Anne Harms sagt: „Diese Frage ist ein völlig verkehrter Ansatz: Wir denken alle, das Glück, dass wir in einer Region geboren sind, die derzeit Frieden und Wohlstand erlebt, gibt uns das Recht, zu entscheiden, wer daran teilhaben darf und das sogar um den Preis, dass Andere unsere Abwehr mit unserem Leben bezahlen, woher nehmen wir dieses Recht? Das wäre die richtige Frage!““

Zur ganzen Folge geht es hier.

Stellungnahme der Nordkirche

Kirchenleitung der Nordkirche appelliert an Landesregierungen

Afghanistan: Gesicherte Perspektiven für Flüchtlinge und Asylsuchende nötig

Schwerin (ce). Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) appelliert an die Landesregierungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Flüchtlingen sowie Asylsuchenden aus Afghanistan gesicherte Perspektiven in Deutschland zu geben. Dazu gehörten Aufnahmezusagen, humanitäre Visa, ein unbürokratischer Familiennachzug sowie die Erteilung längerfristiger Aufenthaltstitel und auch ein Abschiebestopp nach Afghanistan, heißt es in der Stellungnahme, die den Landesregierungen schriftlich zugegangen ist. Zugleich dankte die Kirchenleitung den norddeutschen Bundesländern für ihre bisherige schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Aufnahme von Ortskräften.

Der Beschluss im Wortlaut:

Stellungnahme der Kirchenleitung der Nordkirche zur Situation geflüchteter und gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland nimmt mit großer Sorge die Situation in Afghanistan und das Leid der aus dem Land geflüchteten Menschen wahr. Sie sieht Deutschland als beim Einsatz in Afghanistan beteiligtes Land in einer besonderen Verantwortung und appelliert an die Politik, insbesondere an die Landesregierungen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Not der von Gewalt und Unterdrückung im Land betroffenen Menschen zu lindern und den Flüchtlingen eine gesicherte Perspektive in Deutschland zu geben.

Die Kirchenleitung nimmt dabei mit Dank und Anerkennung wahr, dass die norddeutschen Länder schnell und unbürokratisch Aufnahme für bislang ausgeflogene Ortskräfte angeboten haben und verwirklichen. Zugleich ist sie der Überzeugung, dass auch weitere gefährdete Personen sowie die bereits hierzulande asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen dringend eine Bleibeperspektive in Deutschland brauchen. Darunter sind auch Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie Menschen, die sich für den demokratischen Aufbau der afghanischen Gesellschaft eingesetzt haben. Die Nordkirche unterstützt daher entsprechende Forderungen zahlreicher Initiativen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft und bittet die Landesregierungen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen:

1.     Die weitere Evakuierung von Geflüchteten aus den Nachbarländern Afghanistans,

2.     schriftliche Aufnahmezusagen für gefährdete Menschen, die sich noch in Afghanistan befinden,

3.     humanitäre Visa für Ortskräfte und andere gefährdete Menschen nach § 22 Satz 2 AufenthG,

4.     einen schnellen und unbürokratischen Familiennachzug zu Angehörigen, die bereits in Deutschland Zuflucht gefunden haben,

5.     ein Aufnahmeprogramm des Bundes für gefährdete afghanische Menschen, auch wenn sie sich bereits in Nachbarländern Afghanistans befinden, auf der Grundlage von §23 Abs. 2 AufenthG sowie eigene Aufnahmeprogramme der norddeutschen Bundesländer.

6.     eine Aufenthaltsperspektive für Geflüchtete aus Afghanistan, die bereits in Deutschland leben

– durch eine rasche Entscheidung der Asylanträge. Hier ist die besondere Gefährdung afghanischer Christinnen und Christen ist zu berücksichtigen.

– durch die Erteilung längerfristiger Aufenthaltstitel

– durch einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan.

In ihrem Schreiben betonte die Kirchenleitung darüber hinaus, dass alle Bemühungen von Politik und Zivilgesellschaft die dramatische Situation der afghanischen Bevölkerung nur in einem geringen Maße zu lindern vermögen. Sie ruft zur Fürbitte für alle Menschen auf, die unter Gewalt, Unterdrückung und Not leiden.

Rückfragen:

Michael Birgden, Kommunikationsdirektor Organisationskommunikation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Tel.: 040 30620 1105; Mobil: 0151 216 24787,
E-Mail: michael.birgden@kommunikation.nordkirche.de